Erweiterung auf Mietsachschäden. Der Ausschluss gemäß Ziffer 3.1.3 hat bei Mietsachschäden keine Gültigkeit. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie Schäden an gemiete- ten Unterkünften verursachen. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Räume, die im Zusammenhang mit der Unterkunft von Ihnen benutzt werden dürfen (z. B. Speiseräume oder Ge- meinschaftsbäder). Schäden an mobilen Einrichtungsgegen- ständen sind nur versichert, wenn dieses ausdrücklich im Ab- schnitt I. vereinbart ist. Schäden an – Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei- tungsanlagen – Elektro- und Gasgeräten sowie Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nicht versichert.
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Samples: www.aifs.de, www.aifs.ch, www.aifs.ch
Erweiterung auf Mietsachschäden. Der Ausschluss gemäß Ziffer 3.1.3 3.2.3 hat bei Mietsachschäden keine Gültigkeit. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie Schäden an gemiete- ten Unterkünften verursachen. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Räume, die im Zusammenhang mit der Unterkunft von Ihnen benutzt werden dürfen (z. B. Speiseräume oder Ge- meinschaftsbäder). Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Mietsach- schäden beträgt 25.000,– EUR. Vom ermittelten Schadenbe- trag wird ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50,– EUR, ab- gezogen. Schäden an mobilen Einrichtungsgegen- ständen sind nur versichertEinrichtungsgegenständen, wenn dieses ausdrücklich im Ab- schnitt I. vereinbart ist. Schäden an – Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei- tungsanlagen – Warmwasserbereitungsanlagen so- wie an Elektro- und Gasgeräten sowie Schäden durch AbnutzungAbnut- zung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nicht versichert.
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Samples: www.ruf-klassenfahrten.de, www.ruf.de
Erweiterung auf Mietsachschäden. Der Ausschluss gemäß Ziffer 3.1.3 3.2.3 hat bei Mietsachschäden keine Gültigkeit. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie Schäden an gemiete- ten Unterkünften verursachen. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Räume, die im Zusammenhang mit der Unterkunft von Ihnen benutzt werden dürfen (z. B. Speiseräume oder Ge- meinschaftsbäder). Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Mietsach- schäden beträgt 25.000,– EUR. Vom ermittelten Schadenbe- trag wird ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50,– EUR, ab- gezogen. Schäden an mobilen Einrichtungsgegen- ständen sind nur versichertEinrichtungsgegenständen, wenn dieses ausdrücklich im Ab- schnitt I. vereinbart ist. Schäden an – Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei- tungsanlagen – Warmwasserbereitungsanlagen so- wie an Elektro- und Gasgeräten sowie Schäden durch AbnutzungAbnut- zung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nicht versichert. Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für versicherte Folgen von Haftpflichtrisiken.
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Samples: www.abidays.de
Erweiterung auf Mietsachschäden. Der Ausschluss gemäß Ziffer 3.1.3 3.2 c hat bei Mietsachschäden keine Gültigkeit. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie Schäden an gemiete- ten gemieteten Unterkünften verursachen. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Räume, die im Zusammenhang mit der Unterkunft von Ihnen benutzt werden dürfen (z. B. Speiseräume oder Ge- meinschaftsbäderGemeinschaftsbäder). Die Versicherungssumme für Mietsachschäden beträgt 25.000,– EUR. Vom ermittelten Schadenbetrag wird ein Selbstbehalt von 20%, mindestens 50,– EUR, abgezogen. Schäden an mobilen Einrichtungsgegen- ständen sind nur versichertEinrichtungsgegenständen, wenn dieses ausdrücklich im Ab- schnitt I. vereinbart ist. Schäden an – Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei- tungsanlagen – Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten sowie Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige übermäßiger Beanspruchung sind nicht versichert.
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