Common use of Erweiterung auf Mietsachschäden Clause in Contracts

Erweiterung auf Mietsachschäden. Der Ausschluss gemäß Ziffer 3.1.3 hat bei Mietsachschäden keine Gültigkeit. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie Schäden an gemiete- ten Unterkünften verursachen. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Räume, die im Zusammenhang mit der Unterkunft von Ihnen benutzt werden dürfen (z. B. Speiseräume oder Ge- meinschaftsbäder). Schäden an mobilen Einrichtungsgegen- ständen sind nur versichert, wenn dieses ausdrücklich im Ab- schnitt I. vereinbart ist. Schäden an – Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei- tungsanlagen – Elektro- und Gasgeräten sowie Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nicht versichert.

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Samples: www.aifs.de, www.aifs.ch, www.aifs.ch

Erweiterung auf Mietsachschäden. Der Ausschluss gemäß Ziffer 3.1.3 3.2.3 hat bei Mietsachschäden keine Gültigkeit. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie Schäden an gemiete- ten Unterkünften verursachen. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Räume, die im Zusammenhang mit der Unterkunft von Ihnen benutzt werden dürfen (z. B. Speiseräume oder Ge- meinschaftsbäder). Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Mietsach- schäden beträgt 25.000,– EUR. Vom ermittelten Schadenbe- trag wird ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50,– EUR, ab- gezogen. Schäden an mobilen Einrichtungsgegen- ständen sind nur versichertEinrichtungsgegenständen, wenn dieses ausdrücklich im Ab- schnitt I. vereinbart ist. Schäden an – Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei- tungsanlagen – Warmwasserbereitungsanlagen so- wie an Elektro- und Gasgeräten sowie Schäden durch AbnutzungAbnut- zung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nicht versichert.

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Samples: www.ruf-klassenfahrten.de, www.ruf.de

Erweiterung auf Mietsachschäden. Der Ausschluss gemäß Ziffer 3.1.3 3.2.3 hat bei Mietsachschäden keine Gültigkeit. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie Schäden an gemiete- ten Unterkünften verursachen. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Räume, die im Zusammenhang mit der Unterkunft von Ihnen benutzt werden dürfen (z. B. Speiseräume oder Ge- meinschaftsbäder). Die Versicherungssumme (Deckungssumme) für Mietsach- schäden beträgt 25.000,– EUR. Vom ermittelten Schadenbe- trag wird ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50,– EUR, ab- gezogen. Schäden an mobilen Einrichtungsgegen- ständen sind nur versichertEinrichtungsgegenständen, wenn dieses ausdrücklich im Ab- schnitt I. vereinbart ist. Schäden an – Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei- tungsanlagen – Warmwasserbereitungsanlagen so- wie an Elektro- und Gasgeräten sowie Schäden durch AbnutzungAbnut- zung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nicht versichert. Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für versicherte Folgen von Haftpflichtrisiken.

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Samples: www.abidays.de

Erweiterung auf Mietsachschäden. Der Ausschluss gemäß Ziffer 3.1.3 3.2 c hat bei Mietsachschäden keine Gültigkeit. Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie Schäden an gemiete- ten gemieteten Unterkünften verursachen. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Räume, die im Zusammenhang mit der Unterkunft von Ihnen benutzt werden dürfen (z. B. Speiseräume oder Ge- meinschaftsbäderGemeinschaftsbäder). Die Versicherungssumme für Mietsachschäden beträgt 25.000,– EUR. Vom ermittelten Schadenbetrag wird ein Selbstbehalt von 20%, mindestens 50,– EUR, abgezogen. Schäden an mobilen Einrichtungsgegen- ständen sind nur versichertEinrichtungsgegenständen, wenn dieses ausdrücklich im Ab- schnitt I. vereinbart ist. Schäden an – Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserberei- tungsanlagen – Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten sowie Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige übermäßiger Beanspruchung sind nicht versichert.

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Samples: www.abi-splash.de