Common use of Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Clause in Contracts

Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Der Kunde kann Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Wert- papiere, Aktien, Genussscheine, Investmentanteilsscheine, Zertifikate, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere über die Bank erwerben oder veräußern: Anlegern steht jedoch nur dann ein Widerrufsrecht zu, wenn sie ihre Zusage zum Erwerb bereits vor Veröffentlichung des Nachtrages erteilt haben und sofern die Wertpapiere den Anlegern vor Eintritt oder Fest- stellung des nachtragsauslösenden Umstandes noch nicht geliefert wurden. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Arbeitstage nach Veröffentlichung des Nachtrages. Die Frist kann vom Emittenten verlängert werden und wird im Nachtrag angegeben. Die Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Bank werden in den Nr. 1 bis 9 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ geregelt. Handelt es sich bei dem Wertpapier um ein Finanztermingeschäft oder um ein mit vergleichbaren Risiken ausgestattetes Wertpapier, behält sich die Bank vor, Aufträge zum Erwerb vom Vorliegen einer von allen Depotkontoinhabern unterzeichneten Risikoaufflärungsschrift abhängig zu machen. Der Erwerb oder Verkauf ist auch im Rahmen eines Anspar- oder Auszahlplanes möglich, bei dem der Kunde einmalig die Bank mit dem fort- gesetzten Erwerb oder Verkauf von Wertpapieren beauftragt. Wertpapier- und Devisengeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: • Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise, • Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten, • Totalverlustrisiko • Bei Devisengeschäften/Wertpapieren, die in ausländischer Währung notieren: Risiko der Zinssatzänderung, hoheitliche Handelsbe- schränkungen • Liquiditätsrisiko (fehlende Handelsmöglichkeit) • Risiko der Rückabwicklung beim Zustandekommen von Geschäften zu nicht marktgerechten Preisen („Mistrade“) Der Preis eines Wertpapieres unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank und der Kunde keinen Einfluss haben. Ein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzrecht besteht nicht bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankun- gen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusam- menhang mit Aktien, Anteilscheinen, die von einer Verwaltungsgesellschaft eines Investmentvermögens und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarkinstrumenten. Einzelne Geschäfte in Wertpapieren, die einer Kursschwankung unterliegen, können also nach den Regeln des Fernabsatzrechts nicht widerrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z.B. Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen enthält der Informationstext „Basisinformationen über die Vermögensanlage in Wertpapieren“. Der Kunde sollte Wertpapier- geschäfte nur dann selbständig ohne Beratung tätigen, wenn er über aus- reichende Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Wertpapieranlage verfügt, da eine Überprüfung der Aufträge des Kunden auf wirtschaftliche Sinnhaftigkeit durch die Bank nicht erfolgt. Beratungsleistungen werden von der Bank nicht angeboten oder durchgeführt. Einkünfte aus Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig. Das gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapital- ertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z.B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbe- hörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porto, Internetzugangskosten) hat der Kunde selbst zu tragen.

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Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de

Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren. Der Kunde kann Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Wert- papiere, Aktien, Genussscheine, Investmentanteilsscheine, Zertifikate, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere über die Bank erwerben oder veräußern: Anlegern steht jedoch nur dann ein Widerrufsrecht zu, wenn sie ihre Zusage zum Erwerb bereits vor Veröffentlichung des Nachtrages erteilt haben und sofern die Wertpapiere den Anlegern vor Eintritt oder Fest- stellung des nachtragsauslösenden Umstandes noch nicht geliefert wurden. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Arbeitstage nach Veröffentlichung des Nachtrages. Die Frist kann vom Emittenten verlängert werden und wird im Nachtrag angegeben. Die Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Bank werden in den Nr. 1 bis 9 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ geregelt. Handelt es sich bei dem Wertpapier um ein Finanztermingeschäft oder um ein mit vergleichbaren Risiken ausgestattetes Wertpapier, behält sich die Bank vor, Aufträge zum Erwerb vom Vorliegen einer von allen Depotkontoinhabern unterzeichneten Risikoaufflärungsschrift abhängig zu machen. Der Erwerb oder Verkauf ist auch im Rahmen eines Anspar- oder Auszahlplanes möglich, bei dem der Kunde einmalig die Bank mit dem fort- gesetzten Erwerb oder Verkauf von Wertpapieren beauftragt. Wertpapier- und Devisengeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale Merk- male oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftetbehaf- tet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: • Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise, • Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten, • Totalverlustrisiko • Bei Devisengeschäften/Wertpapieren, die in ausländischer Währung notieren: Risiko der Zinssatzänderung, hoheitliche Handelsbe- schränkungen • Liquiditätsrisiko (fehlende Handelsmöglichkeit) • Risiko der Rückabwicklung beim Zustandekommen von Geschäften zu nicht marktgerechten Preisen („Mistrade“) Der Preis eines Wertpapieres unterliegt Schwankungen auf dem FinanzmarktFinanz- markt, auf die die Bank und der Kunde keinen Einfluss haben. Ein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzrecht besteht nicht bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankun- gen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusam- menhang mit Aktien, Anteilscheinen, die von einer Verwaltungsgesellschaft eines Investmentvermögens und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarkinstrumenten. Einzelne Geschäfte in Wertpapieren, die einer Kursschwankung unterliegen, können also nach den Regeln des Fernabsatzrechts nicht widerrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z.B. Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen enthält der Informationstext „Basisinformationen über die Vermögensanlage in Wertpapieren“. Der Kunde sollte Wertpapier- geschäfte nur dann selbständig ohne Beratung tätigen, wenn er über aus- reichende Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Wertpapieranlage verfügt, da eine Überprüfung der Aufträge des Kunden auf wirtschaftliche Sinnhaftigkeit durch die Bank nicht erfolgt. Beratungsleistungen werden von der Bank nicht angeboten oder durchgeführt. Einkünfte aus Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig. Das gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapital- ertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z.B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbe- hörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porto, Internetzugangskosten) hat der Kunde selbst zu tragen.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de