Common use of Erwerb von Investmentanteilen Clause in Contracts

Erwerb von Investmentanteilen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht den Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen zu legen, die dem Sondervermögen im Berichts- zeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne des § 50 InvG berechnet worden sind. Beim Erwerb von Anteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halb- jahresbericht die Vergütung offen zu legen, die dem Sondervermögen von der Gesellschaft selbst, von einer anderen Kapitalanlagegesellschaft, einer Investmentaktiengesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer ausländischen Investmentgesell- schaft, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Vertragsbedingungen

Erwerb von Investmentanteilen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht den Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen of- fen zu legen, die dem Sondervermögen im Berichts- zeitraum Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne des von § 50 InvG 1 Abs. 3 berechnet worden sind. Beim Erwerb von Anteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft Ge- sellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge Rücknah- meabschläge berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halb- jahresbericht Halbjahresbericht die Vergütung offen zu legen, die dem Sondervermögen von der Gesellschaft selbst, von einer anderen Kapitalanlagegesellschaft, einer Investmentaktiengesellschaft (Kapital-)Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen GesellschaftGesell- schaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer ausländischen Investmentgesell- schaftist, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung Verwaltungs- vergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts

Erwerb von Investmentanteilen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht den Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen zu legen, die dem OGAW- Sondervermögen im Berichts- zeitraum Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne des § 50 InvG 196 Kapitalanlagegesetzbuches berechnet worden sind. Beim Erwerb von Anteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halb- jahresbericht Halbjahresbericht die Vergütung offen zu legen, die dem OGAW-Sondervermögen von der Gesellschaft selbst, von einer anderen Kapitalanlagegesellschaft, einer Investmentaktiengesellschaft (Kapital-)Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer ausländischen Investmentgesell- schaftist, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im OGAW- Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts

Erwerb von Investmentanteilen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halbjahresbericht den Betrag der Ausgabeaufschläge Ausgabeauf- schläge und Rücknahmeabschläge offen zu legen, die dem Sondervermögen im Berichts- zeitraum Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen im Sinne des § 50 InvG 196 KAGB berechnet worden sind. Beim Erwerb von Anteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare unmit- telbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft oder die andere Gesellschaft Gesell- schaft für den Erwerb und die Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge berechnen. Die Gesellschaft hat im Jahresbericht und im Halb- jahresbericht Halbjahresbericht die Vergütung offen zu legen, die dem Sondervermögen von der Gesellschaft selbst, von einer anderen Kapitalanlagegesellschaft, einer Investmentaktiengesellschaft (Kapital-) Ver- waltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche we- sentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer ausländischen Investmentgesell- schaftist, einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Änderung Der Besonderen Anlagebedingungen