Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) Musterklauseln

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Slowakei, Slowenien, Schweden.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). In Bezug auf jeden Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erklärt jeder Effektenanbieter und sichert zu, dass er in dem betreffenden Mitgliedstaat zu keiner Zeit ein öffentliches Angebot für Effekten abgegeben hat und abgeben wird, die Gegenstand des in diesem Basisprospekt vorgesehenen Angebots, wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt, sind, mit Ausnahme von:
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, 17 / 24 Gritchen Affinity - SAS au capital de 10.260 euros immatriculée au RCS de Bourges sous le n° 529 150 542 dont le siège social est sis au 00, xxx Xxxxxxx Xxxxxx - CS70139 - 18021 Bourges Cedex - N° TVA : FR78529150542 Société de Courtage d'Assurances sans obligation d'exclusiv ité (liste des compagnies d’assurances partenaires disponible sur simple demande) soumise au contrôle de l'ACPR, Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution, 4 place de Budapest - CS 92459 - 75436 Paris Cedex 09 et immatriculée à l'ORIAS dans la catégorie Courtier d'assurance sous le n° 110 613 17 (www.orias.f r) - www.gritchenT.fsrchechische Republik, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Slowakei, Slowenien, Schweden.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg) (jeweils „Relevanter Mitgliedsstaat“) darf vor der Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts, der gemäß der Prospektverordnung von der zuständigen Behörde in dem Relevanten Mitgliedsstaat gebilligt wurde oder, sofern anwendbar, in einem anderen Relevanten Mitgliedsstaat gebilligt und an die zuständige Behörde in dem betreffenden Relevanten Mitgliedsstaat notifiziert wurde, kein Angebot von Wertpapieren an die Öffentlichkeit (wie in der Prospektverordnung definiert) in dem Relevanten Mitgliedsstaat abgegeben werden, es sei denn, das Angebot von Wertpapieren an die Öffentlichkeit in dem Relevanten Mitgliedsstaat erfolgt unter Beachtung der folgenden Ausnahmebestimmungen gemäß der Prospektverordnung: (i) es ist ausschließlich an qualifizierte Anleger wie in der Prospektverordnung definiert gerichtet; (ii) es richtet sich an weniger als 150 natürliche oder juristische Personen pro Relevantem Mitgliedstaat (bei denen es sich nicht um qualifizierte Anleger gemäß der Prospektrichtlinie handelt), vorbehaltlich der jeweiligen vorherigen Zustimmung des Bookrunners; oder (iii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikel 1 Abs. 4 der Prospektverordnung erfasst werden, vorausgesetzt, dass kein nachfolgender Weiterverkauf der Wertpapiere, die ursprünglich Gegenstand eines solchen Angebots von Wertpapieren waren, zu einer Pflicht der Emittentin zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung führen darf. Der Begriff „Angebot von Wertpapieren an die Öffentlichkeit“ im Rahmen dieser Vorschrift umfasst jegliche Mitteilung in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichend Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere enthält, um einen Anleger in die Position zu versetzen, eine Entscheidung für den Kauf oder die Zeichnung jener Schuldverschreibungen zu treffen.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). Umfasst die Länder der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). Wenn die Dienstleistungen von Lenovo für den Verantwortlichen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) oder einer anderen Gerichtsbarkeit, die dem EU-Datenschutzgesetz unterliegt, erbracht werden, gelten die folgenden Bestimmungen:
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). “ die EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Xxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern) sowie Island, Liechtenstein und Norwegen und jene anderen Staaten, die dem EWR zu gegebener Zeit beitreten können.