Öffentliches Angebot-Definition

Öffentliches Angebot. Der voraussichtliche Zeitpunkt des Beginns des öffentlichen Angebots einer Serie von Schuldverschreibungen ist in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegeben. Die Schuldverschreibungen können - sofern ein gültiger Prospekt besteht - von der Emittentin während der gesamten in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegebenen Angebotsfrist zur Zeichnung angeboten werden. Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Angebotsfrist jederzeit zu beenden. Kategorien von Investoren Die Schuldverschreibungen werden sowohl institutionellen Investoren als auch Privatanleger angeboten. Es sind keine bestimmten Tranchen vorgesehen. Mindestinvestment Grundsätzlich ergibt sich der Mindestzeichnungsbetrag aus der Stückelung der Schuldverschreibungen. In der Regel beträgt die Stückelung EUR 1.000,–. Ein Höchstbetrag der Zeichnung ist nicht vorgesehen. Bezugsrechte Es bestehen keine Vorzugs- oder Zeichnungsrechte. Erstausgabekurs und dessen Anpassung, Kosten und Nebenkosten für die Anleger Der Ausgabekurs/-preis (bei Einmalemissionen) sowie der Erstausgabekurs/-preis (bei Daueremissionen) einer bestimmten Emission wird unmittelbar vor Angebots- oder Laufzeitbeginn festgelegt und in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen definiert. Im Fall einer Daueremission kann der Erstausgabekurs der Schuldverschreibungen, wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt, laufend angepasst werden. In den Endgültigen Bedingungen ist definiert, ob und in welcher Höhe dem Erwerber der Schuldverschreibungen zuzüglich zum Ausgabekurs/-preis bzw. Erstausgabekurs/-preis ein Ausgabeaufschlag und/oder eine Transaktionsgebühr in Rechnung gestellt wird, und ob die Vertriebspartner für den Vertrieb der Schuldverschreibungen eine Vertriebsvergütung erhalten. Da die Schuldverschreibungen fortlaufend angeboten werden, können bei Zeichnungen verzinslicher Schuldverschreibungen nach dem Valutatag Stückzinsen anfallen, die vom Anleger zu tragen sind. Darüber hinaus sowie abgesehen von banküblichen Spesen beim Erwerb der Schuldverschreibungen werden dem Zeichner der Schuldverschreibungen beim Erwerb keine Kosten oder Steuern in Rechnung gestellt. Antragsverfahren Die Schuldverschreibungen werden von der Emittentin nach Billigung und Veröffentlichung dieses Prospekts während seiner Gültigkeit einmalig, dauernd oder wiederholt begeben. Im Falle der Begebung als Daueremission richten sich der Angebots- und Zeichnungsbeginn sowie die Zeichnungsfrist nach den Endgültigen Bedingungen der jeweiligen Emiss...
Öffentliches Angebot. In Deutschland erfolgt ein öffentliches Angebot durch die SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH. Privatplatzierung: Weiterhin werden die Teilschuldverschreibungen im Rahmen von Privatplatzierungen bei ausgewählten insti- tutionellen Investoren in Deutschland sowie international angeboten. Angebotszeitraum: 9. Mai 2011 bis 30. April 2012 Ausgabebetrag: Der Ausgabebetrag beträgt 100 % des Nominalbetrages je Teilschuldverschreibung (EUR 1.000,00) bis ein- schließlich des Tages an dem die Notierung des Handels der Teilschuldverschreibungen im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird. Danach entspricht der Ausgabebetrag dem Schlusskurs der Teil- schuldverschreibungen im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse am Vortag der Zeich- nung zzgl. Stückzinsen für den Zeitraum vom Emissions- termin (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (ein- schließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen auf das Kon- to der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, voran- geht. Einbeziehung in den Börsenhandel: Die Teilschuldverschreibungen sollen voraussichtlich ab dem 17. Mai 2011 in den Handel im Freiverkehr (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezo- gen werden. Lieferung und Abrechnung: Die bis dahin begebenen Teilschuldverschreibungen werden voraussichtlich am 17. Mai 2011 gegen Zahlung des Ausgabebetrages zzgl. der üblichen Effektenprovisi- on geliefert. Die später begebenen Teilschuldverschrei- bungen werden voraussichtlich 5 Bankarbeitstage (in Frankfurt am Main) nach Zugang der Zeichnungserklä- rung bei der Emittentin gegen Zahlung des Ausgabebe- trages zzgl. der üblichen Effektenprovision geliefert. Emissionstermin: Voraussichtlich der 17. Mai 2011. Verwendung des Emissionserlöses: Der Netto-Emissionserlös soll zum Erwerb von Immobi- lien von Pflegeeinrichtungen, die bereits von der Emitten- tin betrieben werden, sowie zur Erweiterung einer beste- henden Pflegeeinrichtung und Neubau einer weiteren Pflegeeinrichtung genutzt werden. Verkaufsbeschränkungen: Die Teilschuldverschreibungen sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) noch bei der Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundes- staates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen außer in Ausnahmefällen auf Grund einer Befreiung von den Registrierungserfo...
Öffentliches Angebot bezeichnet (i) eine Mitteilung an Personen in jeglicher Form und über jegliches Medium, die ausreichende Angaben zu den Bedingungen des Angebots und den angebotenen Wertpapieren enthält, um es einem Anleger zu ermöglichen, eine Entscheidung über den Erwerb oder die Zeichnung der betreffenden Wertpapiere zu treffen, sowie (ii) jegliche weiteren Angaben, die in dem umsetzenden Gesetz des Relevanten Mitgliedstaats, in dem das Öffentliche Angebot stattfinden soll, näher definiert sind. In einem EWR-Mitgliedstaat, der die Prospektrichtlinie nicht umgesetzt hat, dürfen die Teilschuldverschreibungen nur innerhalb oder ausgehend von der Rechtsordnung des betreffenden Mitgliedstaats öffentlich angeboten werden, soweit dies nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Gesetze und sonstigen Vorschriften geschieht. Die Emittentin hat keine Schritte unternommen und wird keine Schritte unternehmen, die darauf abzielen, eine Gesetzeskonformität des Öffentlichen Angebots der Teilschuldverschreibungen oder ihres Besitzes oder der Vermarktung von Angebotsunterlagen in Bezug auf die Teilschuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung zu erreichen, soweit hierfür besondere Maßnahmen erforderlich sind.

Examples of Öffentliches Angebot in a sentence

  • Im Sinne dieser Bestimmung haben die Begriffe (i) "Öffentliches Angebot von Schuldverschreibungen" in Zusammenhang mit Schuldverschreibungen in den Niederlanden; und (ii) "Prospektrichtlinie" die ihnen in dem Abschnitt mit der Überschrift "Verkaufsbeschränkungen für öffentliche Angebote im Sinne der Prospektrichtlinie" zugewiesene Bedeutung.

  • Das Angebot setzt sich zusammen aus: ▪ Einem öffentlichen Angebot durch die Emittentin im Großherzogtum Luxemburg, in der Bundesre- publik Deutschland und in der Republik Österreich ("Öffentliches Angebot").

  • Öffentliches Angebot) wird auf Basis der Nachfrage voraussichtlich am 30.

  • Bedingungen, denen das Angebot unter- liegt Öffentliches Angebot in Österreich, Deutsch- land und Liechtenstein.

  • Stückelung: ⮾ Nominale EUR 50.000,- ○ Nominale [Währung] [Betrag] ○ [Anzahl] Stück Zeichnungsfrist: ⮾ Daueremission ab 01.09.2022 bis spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin ○ Einmalemission Zeichnungsfrist vom [ Datum ] bis [ Datum ] ○ Einmalemission Emissionstag am [ Datum ] Form des Angebotes: ⮾ Öffentliches Angebot in Österreich ○ Privatplatzierung in Österreich ⮾ Öffentliches Angebot in Deutschland ○ Privatplatzierung in Deutschland Ggf.

  • Öffentliches Angebot: In Deutschland und Luxemburg erfolgt ein öffentliches Angebot durch die Emittentin.

  • Außerhalb Deutschlands und Luxemburgs wird es kein Öffentliches Angebot geben.

  • Stückelung: ⮾ Nominale EUR 100,- ○ Nominale [Währung] [Betrag] Zeichnungsfrist: ⮾ Daueremission ab 25.04.2022 bis spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin ○ Einmalemission Zeichnungsfrist vom [ Datum ] bis [ Datum ] ○ Einmalemission Emissionstag am [ Datum ] Form des Angebotes: ⮾ Öffentliches Angebot in Österreich ○ Privatplatzierung in Österreich ⮾ Öffentliches Angebot in Deutschland ○ Privatplatzierung in Deutschland Ggf.

  • Stückelung: ⮾ Nominale EUR 100,- ○ Nominale [Währung] [Betrag] ○ [Anzahl] Stück Zeichnungsfrist: ⮾ Daueremission ab 16.01.2023 bis spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin ○ Einmalemission Zeichnungsfrist vom [ Datum ] bis [ Datum ] ○ Einmalemission Emissionstag am [ Datum ] Form des Angebotes: ⮾ Öffentliches Angebot in Österreich ○ Privatplatzierung in Österreich ⮾ Öffentliches Angebot in Deutschland ○ Privatplatzierung in Deutschland Ggf.

  • Öffentliches Angebot der neuen Schuldverschreibun- gen Die Emittentin behält sich vor, die neuen Schuldverschrei- bungen gemäß dem Prospekt in Österreich auch außerhalb des hierin beschriebenen Angebotes öffentlich zur Zeich- nung anzubieten.


More Definitions of Öffentliches Angebot

Öffentliches Angebot. In Deutschland erfolgt ein öffentliches Angebot durch die AVW Grund AG. Privatplatzierung: Weiterhin werden möglicherweise die Teilschuldver- schreibungen im Rahmen von Privatplatzierungen bei ausgewählten institutionellen Investoren in Deutschland sowie international angeboten. Angebotszeitraum: Wird in den Endgültigen Anleihebedingungen festgelegt. Angebotspreis: Wird in den endgültigen Angebotsbedingungen festge- legt. Einbeziehung in den Börsenhandel: Die Teilschuldverschreibungen sollen in den Handel im Freiverkehr einbezogen werden. Lieferung und Abrechnung: Die Teilschuldverschreibungen werden gegen Zahlung des Ausgabebetrages zzgl. der üblichen Effektenprovisi- on geliefert. Emissionstermin: Wird in den endgültigen Angebotsbedingungen festge- legt. Verwendung des Emissionserlöses: Der Netto-Emissionserlös soll zu 90 % zur Finanzierung des Erwerbs von Immobilien, insbesondere solchen, die von der AVW-Gruppe entwickelt und errichtet wurden oder werden, verwendet werden. 10 % sind zur freien Verwendung gedacht. Verkaufsbeschränkungen: Die Teilschuldverschreibungen sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) noch bei der Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundes- staates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen außer in Ausnahmefällen auf Grund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Se- curities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika we- der direkt noch indirekt angeboten, verkauft oder dorthin geliefert werden. Die Gesellschaft hat nicht die Absicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder die Teilschuld- verschreibungen dort anzubieten, zu verkaufen oder dorthin zu liefern. Dieser Prospekt stellt in keinem Rechtsgebiet und in kei- ner Rechtsordnung, in dem/der ein solches Angebot ge- setzeswidrig wäre, ein Angebot dar. Dieser Prospekt darf insbesondere nicht in die Vereinigten Staaten von Ameri- ka, nach Kanada oder Japan versandt werden. Verzinsung: Die Teilschuldverschreibungen werden auf ihren Nennbe- trag mit einem in den Endgültigen Angebotsbedingungen festgelegten Zinssatz p.a. verzinst und sind jährlich zahl- bar. Für den Fall, dass aufgrund einer Indexklausel in Mietverträgen von Objekten, die mit den Mitteln der An- leihe erworben wurden, eine Mieterhöhung bei diesen Immobilien erfolgt, erhöht sich die Verzinsung der Anlei- he um 100 % der prozentualen Erhöhung, we...
Öffentliches Angebot bezeichnet jedes Angebot, das im Rahmen dieses Prospekts im Rahmen des Pre-Public Sales Sales, des Public Sales oder des Extended Public Sales erfolgt.
Öffentliches Angebot bedeutet (i) eine Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingun- gen und die anzubietenden Bedingungen der Strukturierten Produkte enthält, um einen Inhaber in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung der Strukturierten Produkte zu entscheiden sowie (ii) etwaige weitere hierzu in dem Umsetzungsgesetz des betreffenden Mitgliedstaats, in dem ein Angebot erfolgt, vorgenommene Präzisierungen. In einem Mitgliedstaat des EWR, der die Prospektrichtlinie nicht umgesetzt hat, dürfen die Strukturierten Produkte innerhalb dessen Rechtsordnung oder mit Ausgangspunkt in dessen Rechtsordnung nur öffentlich angeboten werden, wenn dies gemäss der anwend- baren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zulässig ist und der Emittentin keinerlei Verpflichtungen entstehen. Die Emittentin hat keine Massnahmen ergriffen und wird kei- nerlei Massnahmen ergreifen, um das öffentliche Angebot der Strukturierten Produkte oder ihren Besitz oder den Vertrieb von Dokumenten in Bezug auf die Strukturierten Pro- dukte in dieser Rechtsordnung zulässig zu machen, falls zu diesem Zweck besondere Massnahmen ergriffen werden müssen. Grossbritannien: Strukturierte Produkte dürfen nur von Personen vertrieben und verkauft werden, (a) bei Strukturierten Produkten mit einer Laufzeit von unter einem Jahr, (i) deren gewöhnliche Tätigkeit den Erwerb, den Besitz, die Verwaltung oder die Veräusserung von Vermögensanlagen (im eigenen oder fremden Namen) für ihre Geschäftszwecke beinhal- tet, und (ii) die die Strukturierten Produkte nur an Personen angeboten oder verkauft haben oder anbieten oder verkaufen werden, deren gewöhnliche Geschäftstätigkeit den Erwerb, den Besitz, die Verwaltung oder die Veräusserung von Anlagen (im eigenen oder fremden Namen) für ihre Geschäftszwecke beinhaltet, oder bei denen man angemessen- erweise davon ausgehen kann, dass sie Vermögensanlagen (im eigenen oder fremden Namen) für ihre Geschäftszwecke erwerben, besitzen, verwalten oder veräussern wer- den, sofern die Begebung der Strukturierten Produkte andernfalls einen Verstoss der Emittentin gegen Section 19 des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") darstellen würde;

Related to Öffentliches Angebot

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.