Scope Advertising of all kinds is permitted but only within the stand hired by the exhibitor, on behalf of the exhibitor’s own company, and only for exhibits manufactured or distributed by the exhibiting firm.
Implosion Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
FINAL PROVISIONS 11.1 Alterations and supplements to the contract, to acceptance of the application and to these General Business Terms and Conditions shall be made in text form. Unilateral changes or supplements are ineffective. 11.2 If the customer is a merchant or public law legal entity, the courts of Bad Dürkheim have exclusive jurisdiction and venue. The hotel can, however, at its election, also bring legal action against the customer at the place of the customer’s registered of- fice. This also applies to customers not covered by sentence 1 above if they do not have their registered office or place of residence in an EU member state. 11.3 German law shall apply. The application of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods is excluded. 11.4 In compliance with its statutory obligation the hotel points out that the European Union has set up an online platform for the extrajudicial resolution of consumer dis- putes (“ODR platform”): ▇▇▇▇://▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/.
Definition Eine Geothermieanlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Unter- grund entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärme- tauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagentei- le gehören nicht zur Geothermieanlage im Sinne dieser Bedingungen.
Provision 1. Die Agentur erhält für die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters eine Provision. Die Provision wird auf den Verkaufspreis der Landleistungen gezahlt. 2. Die Höhe der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3. Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung der Reise und vollständiger Zahlung des Reisepreises. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. 4. In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision im Weiteren nicht bzw. entfällt er nachträglich, so ist der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstatten. 5. Die Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.