Fahrerlager Musterklauseln

Fahrerlager. Die Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten, da außerhalb dieser Zeiten keine Einfahrt in das Fahrerlager möglich ist. Im Fahrerlager ist den Anweisungen der dort einge- setzten Sportwarte Folge zu leisten. Den Teil- nehmern werden ihre Standplätze von Ordnern zuge- wiesen: eigenmächtige Platznahme ist nicht zulässig. Es muß streng darauf geachtet werden, daß der Belag des Fahrerlagers nicht durch Öl, Benzin oder andere technische Betriebsstoffe verunreinigt wird. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich verfolgt. Im gesamten Bereich des Fahrerlagers gilt die StVO und es darf nur Schrittempo gefahren werden. Probe- und Abstimmungsfahrten sind nicht erlaubt. Aufgrund behördlicher Auflagen werden alle Teilneh- mer aufgefordert, Umweltverschmutzungen zu ver- meiden, wozu auch das Waschen von Fahrzeugen jeglicher Art im Fahrerlager gehört. Alle Abfälle, Ver- packungsmaterialien, ausgewechselte Fahrzeugteile, leere Öl- und Farbdosen, Batterien usw. müssen von den Teilnehmern wieder mitgenommen werden. Das Mitbringen von Tieren in den Fahrerlagerbereich ist verboten. Die Benutzung von Kraftfahrzeugen durch Kinder und Personen ohne Fahrerlaubnis, die Benutzung von Skateboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln sowie die Benutzung von nicht versicherten Transportmitteln, ist ebenfalls verboten. Verschmutzungen jeglicher Art und Nichtbefolgen dieser Anweisung werden mit 256 Euro Strafe belegt. Das Einschlagen von Befestigungsteilen jeglicher Art im Fahrerlager ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird der entstandene Schaden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Vor Verlassen des Fahrerlagers haben die Teil- nehmer bei der Fahrerlager-Aufsicht vorzusprechen und den Platz auf Sauberkeit kontrollieren zu lassen. Die Einhaltung aller einschlägigen, umweltrechtlichen Bestimmungen, insbesondere bezüglich des Umgangs mit Kraftstoffen und Schmiermitteln, ist Geschäftsgrundlage. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, schädigt das Ansehen des Motorsports in der Öffentlichkeit.
Fahrerlager. Die Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten, da außerhalb dieser Zeiten keine Einfahrt in das Fahrerlager möglich ist. Im Fahrerlager ist den Anweisungen der dort einge- setzten Sportwarte Folge zu leisten. Den Teil- nehmern werden ihre Standplätze von Ordnern zuge- wiesen: eigenmächtige Platznahme ist nicht zulässig. Es muß streng darauf geachtet werden, daß der Belag des Fahrerlagers nicht durch Öl, Benzin oder andere technische Betriebsstoffe verunreinigt wird. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich verfolgt. Im gesamten Bereich des Fahrerlagers gilt die StVO und es darf nur Schrittempo gefahren werden. Probe- und Abstimmungsfahrten sind nicht erlaubt. Xxx XXXXXXX (RACB) Xxxxx XXXXXXXXXX (RACB) – Trainee Chief Medical Officer Race Track: Xxxxxxxxx XXXXXX (RACB) Spectators: Xxx XXXXXXX (RACB) Enviromental Officer Xxxxxx XXXXXXXX, Dietzhölztal
Fahrerlager. Die Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten, da außerhalb dieser Zeiten keine Einfahrt in das Xxxxx Xxxxxxxxxxx, Bergisch Gladbach Timekeeping Xxxxxx Xxxxxx Technical Scrutineers Xxxxx Xxxxxxxx, Ratingen Xxxx-Xxxxx Xxxxx, Hoffeld Xxxx Xxxxxx (FHR, HTGT) Xxxxx Xxxxxxx (HMR) Xxxxxx Xxxxxxx (STT) Harm van de Laan (Alfa Romeo Challenge) Xxxx Xxxxxxx (Ferrari Challenge) Stewards of the Meeting Xxxxx Xxxxxxxx, Mülheim Xxx Xxxxxx, Wuppertal Xxxxx Xxxxx, Siegburg Chief Medical Officer Race Track: Xxxxxxxxx Xxxxxx Spectators: Xxx Xxxxxxx Enviromental Officer Xxxxxx Xxxxxxxx, Dietzhölztal

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.