Fahrkarte. Das FTS ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Berechtigung zur Nutzung muss bei der Fahrausweiskontrolle durch ein Kontrollmedium mit Lichtbild und Geburtsdatum (Schülerausweis, Kundenkarte eines beteiligten Verkehrsverbundes (u.a. Kundenkarte des VVV), Schülerjahreskarte des VVV des abgelaufenen Schuljahres ggf. in Verbindung mit dem Personalausweis) nachgewiesen werden können. Vorname und Name des Inhabers sind in dem dafür vorgesehenen Feld des FTS lesbar und unauslöschlich einzutragen. Ein Wechsel vom regionalen FerienTicket VVV+VMS, vom SuperSommerFerienTicket (VVO‐ZVON) bzw. vom Schülerferienticket für das Bundesland Sachsen‐Anhalt und MDV‐Gebiet zum FTS durch Nachlösen des Differenzbetrages ist nicht möglich.
Fahrkarte. Die Ausgabe der jeweiligen Jahres- karten erfolgt nach Xxxx des aus- gebenden Unternehmens entweder auf der Chipkarte (eTicket Rhein- Main), auf der die elektronische Fahrkarte für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in einge- schränkten Fällen als Papierfahrkarte in Form von 12 einzelnen Monats- karten. Ohne die elektronische Fahr- karte berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. Abonnements über persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarten, dazu zählt auch die 65-plus-Jah- reskarte (siehe unter 4. Sortiment), werden nur personalisiert ausgege- ben, indem die Jahreskarte dem/ der Nutzer/-in konkret zugeordnet wird. Auf der Chipkarte werden dazu neben der Fahrkarte auch Name (maskiert), Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Nutzers/der Nutzerin zu Prüfzwecken gespeichert. Persönliche Jahreskar- ten sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Bei der Prü- fung persönlicher Jahreskarten muss der/die Nutzer/-in auf Verlangen des Prüfpersonals einen amtlichen Licht- bildausweis zwecks Überprüfung der Nutzungsberechtigung vorzeigen.
Fahrkarte. Die Ausgabe der jeweiligen Jahres- karten erfolgt nach Xxxx des ausge- benden Unternehmens entweder auf der Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrkarte für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten Fällen als Papierfahrkarte in Form von 12 einzelnen, übertragbaren Monats- karten. Ohne die elektronische Fahr- karte berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt.
Fahrkarte. Die Ausgabe der CleverCard/Cle- verCard kreisweit erfolgt nach Xxxx des ausgebenden Unternehmens entweder auf der Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektroni- sche Fahrkarte für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in Form eines CleverCard-/CleverCard-kreisweit- Ausweises und zwölf dazugehörigen einzelnen Wertmarken (Papierfahr- karte). Auf der Chipkarte werden die Fahr- karte sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Inhabers/der Inhabe- rin für das jeweilige Jahr ausschließ- lich elektronisch gespeichert.Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt allein nicht zur Fahrt. Der CleverCard-/CleverCard-kreisweit- Ausweis berechtigt nur in Kombination mit der jeweils gültigen Wertmarke zur Fahrt. Die Nummer auf dem CleverCard-/CleverCard-kreisweit- Ausweis und der Wertmarke muss übereinstimmen. Der CleverCard-/ CleverCard-kreisweit-Ausweis muss vor der ersten Benutzung von dem/der Nutzer/-in mit unlösch- barer Schrift (z. X. Xxxxxxxxxxxxxx) unterschrieben sein. Unvollständig ausgefüllte CleverCard-/CleverCard- kreisweit-Ausweise und Wertmarken sind ungültig und berechtigen nicht zur Fahrt.
Fahrkarte. Die Ausgabe der persönlichen Fernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (Abonnement) erfolgt auf der Chipkarte (eTicket Rhein-Main), auf der die elektronische Fahrkarte für das jeweilige Jahr gespeichert wird. Ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. Abonnements über persönliche (nicht übertragbare) Fernverkehrs- Ergänzungskarten Jahr werden nur personalisiert ausgegeben, indem sie dem/der Nutzer/-in zugeordnet werden. Auf der Chipkarte werden dazu neben der Fahrkarte auch Name (maskiert), Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Nutzers/der Nutzerin zu Prüf- zwecken gespeichert. Persönliche Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Bei der Prü- fung persönlicher Jahreskarten muss der/die Nutzer/-in auf Verlangen des Prüfpersonals einen amtlichen Licht- bildausweis zwecks Überprüfung der Nutzungsberechtigung vorzeigen.
Fahrkarte. Die Ausgabe der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr erfolgt auf der Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrkarte für das jeweilige Jahr gespeichert wird. Ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt.
Fahrkarte. Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarte erfolgt nach Xxxx des ausgebenden Unternehmens in der Regel auf der Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrkarte für das jeweilige Jahr (12-Monats-Periode) gespeichert wird. Ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt die Chipkarte alleine nicht zur Fahrt. Bei Ausgabe der Jahreskarte auf einer Chipkarte erhält der Kunde einen Beleg, auf dem die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrkartendaten festgehalten sind. Auf der Chipkarte werden bei einer persönlichen Jahreskarte Name (maskiert), Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Nutzers zu Prüfzwecken gespeichert. Persönliche Jahreskarten sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Bei der Prüfung persönlicher Jahreskarten muss der Nutzer auf Verlangen des Prüfpersonals einen amtlichen Lichtbildausweis zwecks Überprüfung der Nutzungsberechtigung vorzeigen. In eingeschränkten Fällen erhält der Kunde die Jahreskarte als Papierfahrkarte in Form von 12 einzelnen Monatskarten.
Fahrkarte. Eine Fahrkarte ist ein grundlegendes Transportdokument bei der Beförderung von Passagieren. Die Fahrkarte wird dem Passagier von der Gesellschaft als Nachweis für das Bestehen und den Inhalt des Vertrages über die Beförderung von Passagieren ausgestellt. Wird die Fahrkarte nicht ausgestellt, können das Bestehen und der Inhalt des Beförderungsvertrags für Passagiere durch andere Beweise nachgewiesen werden. Eine Fahrkarte, das den Namen des Passagiers enthält, kann ohne Zustimmung der Gesellschaft nicht auf eine andere Person übertragen werden. Die Fahrkarte, die nicht auf den Namen eines Passagiers ausgestellt ist, kann bis zur Abfahrt des Schiffes und ohne Zustimmung der Gesellschaft durch einfache Übergabe von Hand zu Hand (Fahrkarte auf den Inhaber) an eine andere Person übertragen werden. Die Fahrkarte, die auf den Inhaber lautet, darf nach Beginn der Reise nicht ohne Zustimmung der Gesellschaft auf eine andere Person übertragen werden. Die Gesellschaft bringt bestimmte Arten von Fahrkarten auf den Markt, zieht sie aus dem Verkehr und gibt Anweisungen zu deren Zweck und Verwendung. Das Personal in Agenturen und auf Schiffen, die mit Fahrkarten umgehen, muss mit den vorhandenen Arten von Fahrkarten, mit dem Umgang mit Fahrkarten und mit den Bestimmungen dieses Regelwerks, den Anweisungen über Vergünstigungen und anderen Anweisungen der Gesellschaft, die sich auf den Umgang mit Karten beziehen, vertraut sein. Als Fahrkarte wird auch eine Karte anerkannt, die über die Website oder eine mobile Anwendung gekauft wurde, die entweder auf Papier gedruckt oder auf dem Handybildschirm dargestellt ist, sowie eine elektronische Fahrkarte, die beim Einsteigen auf einem elektronischen Gerät ausgestellt wurde.
Fahrkarte xxx.xx erstattet Dir Fahrkosten im öffentlichen Nahverkehr bis zu 25 EUR in den ersten drei Monaten nach dem Diebstahlereignis, während Du auf Deinen Ersatz Fahrrad wartest. Bitte schicke ein Foto Deines Tickets an xxxxxxx@xxx.xx.
Fahrkarte. 2.1 Die Fahrkarte ist persönlich, nicht übertragbar und nur für den darauf angegebenen Transport gültig. Der Passagier muss kontrollieren, ob alle Angaben auf seinem Ticket korrekt sind, das Ticket aufbewahren, damit er zur Reise berechtigt ist und zusammen mit einem gültigen Personalausweis jedem Schiffsoffizier oder Kontrolleur vorweisen, der ihn dazu auffordert. Falls der Passagier ohne Ticket/Vertrag erwischt wird, muss er das Doppelte des Fahrpreises bezahlen, unter Vorbehalt des Ersatzes für entstehende Schäden.