Fahrtberechtigung Musterklauseln

Fahrtberechtigung. Mit dem Check-in in der App wird dem Nutzer systemseitig eine Fahrtberechti- gung des bwtarifs in der verwendeten App bereitgestellt. Diese ist nicht übertrag- bar und gilt für die vor dem Check-in ausgewählte Wagenklasse. Für die Mitnahme von Personen, Kindern ab 6 Jahren, Sachen und Tieren gelten die allgemeinen Mitnahmeregelungen des VVS-Gemeinschaftstarifs. Demnach ist eine unentgeltliche Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr möglich. Für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ist an den Verkaufsstel- len bzw. den Automaten ein separater Fahrschein oder über eine andere App eine separate Fahrtberechtigung zu erwerben. Dasselbe gilt für Hunde, mit Ausnahme kleiner Hunde in Behältnissen. Bei Fahrausweisprüfungen ist die erteilte Fahrtberechtigung in der App auf dem Display des Mobiltelefons dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Kann keine gültige Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung vorgezeigt werden, wird ein er- höhtes Beförderungsentgelt erhoben. Der Nutzer ist verantwortlich für die Ka- pazität seines Mobiltelefons, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des Mobiltelefons (einschließlich dem Zugang zum Netz und zur Stromversorgung). Weiter gelten die in Anhang 3 festgelegten Bedingun- gen zur Ausgabe von online ausgegebenen VVS-Tickets. Mit dem Check-out/Be-out (je nach technischer Unterstützung der App) wird die erteilte Fahrtberechtigung systemseitig entzogen. Außerdem erfolgt ein auto- matischer Check-out zu einem vom App-Anbieter definierten Abrechnungszeit- punkt. Dabei wird die Fahrtberechtigung automatisch durch das System entzo- gen. Sofern eine Weiterfahrt nach dem App-spezifischen Abrechnungszeitpunkt gewünscht ist und ein Check-in bereits am Vortag durchgeführt wurde, ist vor der Weiterfahrt zunächst ein Check-out und ein erneutes Check-in außerhalb des Fahrzeugs erforderlich. Es gilt die zuletzt durchfahrene Haltestelle, die systemsei- tig erfasst wurde, als preisbildend für die Fahrpreisberechnung. Sollte eine neue Fahrtberechtigung ausgestellt werden, beginnt eine neue Fahrt unter Berücksich- tigung der bisherigen berechneten Tickets.
Fahrtberechtigung. Nutzungsberechtigt sind die Mieter sowie die im Nutzungsvertrag angegebenen Personen. Nutzungsberechtigte Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: • Mindestalter 19 Jahre • mindestens 1 Jahr lang im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis • im Besitz einer für die gebuchte Fahrzeugkategorie geltenden Fahrerlaubnis Die Überlassung des Fahrzeugs an weitere, nicht im Nutzungsvertrag angegebene Personen ist nicht gestattet.
Fahrtberechtigung. Fahrtberechtigt sind ausschließlich Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben („Kunde“). Soweit der Kundenvertrag als juristische Person abgeschlossen wurde (Firmenaccount), benennt der Hauptteilnehmer die im Namen und für Rechnung der Firma buchungs- und fahrtberechtigte natürliche Personen, welche eine gemeinsame tim-Karte nutzen. Juristische Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, personenbezogene Karten für einzelne Mitarbeiter zu beziehen. Kosten entstehen lt. Preisliste und pro Karte. Bei Firmenaccounts haftet der Vertragspartner (Kunde) für seine berechtigten Personen und hat deren sowie das eigene Handeln zu vertreten. Dem Kunden oder berechtigten Personen kann die Fahrtberechtigung ganz oder teilweise entzogen werden, sofern Fahrzeuge unsachgemäß behandelt wurden, oder in anderer Weise gegen die Vereinbarung verstoßen wurde. Der Anbieter ist berechtigt, die Fahrtberechtigung zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung die Fahrtberechtigung bis zur Führerschein- vorlage zu sperren.
Fahrtberechtigung. Fahrtberechtigungen für das Pilotprojekt werden im Namen und auf Rechnung des Kundenvertragspartners verkauft. Der Kunde bestätigt durch Betätigung eines Buttons, Sliders o. ä. in der App, dass eine Fahrt angetreten wird (nachfolgend Check-in). Die Starthaltestelle wird basierend auf den Standortdaten automatisch vorgeschlagen und ist vom Kunden aktiv vor dem Check-in zu prüfen. Nach dem Check-in ist eine Korrektur der Starthaltestelle nicht mehr möglich. Der Check-in muss vor dem Betreten des Fahrzeugs (Bus, Tram, Regionalzug) bzw. vor dem Betreten unter- oder überirdischer, besonders gekennzeichneter und abge- grenzter Sperranlagen von U-Bahnhöfen erfolgt sein. Die Funktions-, Empfangs- und Sendebereitschaft des Smartphones muss dabei vom Nutzer beachtet werden. Der Geltungszeitraum einer Fahrt beginnt mit dem Check-in. Die Fahrtberechtigung erhält der Kunde in der App nach erfolgreiche durchgeführtem Check-in. Die Fahrtberechtigung ist auf den registrierten Nutzer/Kunden personalisiert und nicht übertragbar. Ferner gelten zum Nachweis der Person die Regelungen in Anlage 8 Absatz 2 Print- und HandyTickets analog der Einzelfahrkarten. Während der Fahrt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die beim Check-in aktivierten Standortdienste müssen bis zum Erlöschen der Fahrtberechtigung (Check- out/Be-out) kontinuierlich aktiviert bleiben und das Smartphone in einem eingeschal- teten und für die Nutzung der App in einem funktionierenden Zustand gehalten werden. Die Sendebereitschaft für die mobile Datennutzung darf nicht eingeschränkt sein. Werden die Standortdienste zwischen dem Check-in und dem Check-out/Be-out deak- tiviert, erlischt die Fahrtberechtigung, sofern diese nicht unmittelbar wieder aktiviert werden. Die wiederholte Deaktivierung kann zum Ausschluss von der Nutzung des eTarifs führen. Im Rahmen des Pilotprojekts werden Fahrtberechtigungen für eine Fahrt für den sofor- tigen Fahrtantritt ausgegeben. Umstiege sind beliebig oft gestattet und werden vom System automatisch erkannt. Die Bepreisung der Fahrt startet zum Zeitpunkt der Anfahrt des erstgenutzten Verbund- verkehrsmittels und endet mit dem Ausstieg aus dem letztgenutzten Verbundverkehrs- mittel einer Fahrt. Die Fahrt endet entweder • an der Zielhaltestelle, die nach dem Verlassen des letzten zur Fahrt genutzten Fahrzeuges (Bus, Tram, Regionalzug) oder dem Verlassen der besonders gekenn- zeichneten Betriebsanlagen (U-Bahn) infolge eines Check-out/Be-out des Kunden auf Basis der Standor...