Fahrtunterbrechung Musterklauseln

Fahrtunterbrechung. Fahrten können während des Gültigkeitszeit- raums der Fahrkarte beliebig häufig unter- brochen werden. Die Weiterfahrt darf nur ab dem Unterbrechungsort erfolgen oder ab einem anderen Ort, der auf der noch nicht genutzten Strecke liegt.
Fahrtunterbrechung. Die ASG befördert die Kunden nicht, wenn die Beförderung durch unabwendbare Umstände oder außergewöhnliche Ereignisse verhindert wird. Bei Unfällen, Hilfeleistun- gen, behördlichen Anordnungen oder anderen Umständen kann es zu Änderungen der Fahrroute oder zur Verkürzung von Fahrten kommen. In diesen Fällen ist keine Rückerstattung des Fahrpreises vorgesehen, jedwede Ansprüche sind ausgeschlossen. Die ASG kann durch vorherige Bekanntmachung bei besonderen kaufmännischen, betrieblichen oder örtlichen Umständen die Beförderung vorübergehend aussetzen. Die ASG kann Kunden bei vorübergehenden Störungen des Schiffbetriebs mit Straßen- fahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln befördern oder befördern lassen. Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Rund- oder Eventfahrt unterschritten, kann diese abgesagt werden. Wenn möglich wird eine Ersatzleistung angeboten. Wenn diese nicht in Anspruch genommen wird, können bereits bezahlte Leistungen gebührenfrei erstattet werden. Wird ein allfälliger Ausschließungsgrund erst nach bereits begonnener Fahrt wahrgenommen oder tritt er erst nach bereits begonnener Fahrt ein, so hat der Kunde über Aufforderung des Schiffsführers oder des Personals der ASG bei der nächsten Anlegestelle das Schiff umgehend zu verlassen. Der Kunde kann leicht tragbare Gegenstände unentgeltlich als Handgepäck mitnehmen und in den dafür vorgesehenen Stellen verwahren. Als Handgepäck nicht zugelas- sen sind:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.