Fahrzeiten. Fahrzeiten zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitsstätte gelten als nicht betriebsbedingt und finden keine Anrechnung, es sei denn, dass es sich dabei um Dienstwege handelt, die nicht in der vorgenommenen Aufteilung zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitsstätte begründet sind und die aufgrund geltender betrieblicher Regelungen abzugelten wären. Wird ein/e AN aufgefordert, während seiner/ihrer außerbetrieblichen Arbeitszeit in die betriebliche Arbeitsstätte zu kommen, wird die Arbeitszeit nicht unterbrochen.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Fahrzeiten. Fahrzeiten zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitsstätte gelten als nicht betriebsbedingt und finden keine Anrechnung, somit nicht als Arbeitszeit; es sei denn, dass es sich dabei um Dienstwege handeltdiese Fahrten werden betriebsbedingt bzw. angeordnet an einem Tag notwendig, die nicht an dem in der vorgenommenen Aufteilung zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher häuslichen Arbeitsstätte begründet sind und die aufgrund geltender betrieblicher Regelungen abzugelten wären. Wird ein/e AN aufgefordert, während seiner/ihrer außerbetrieblichen Arbeitszeit in die betriebliche Arbeitsstätte zu kommen, wird die Arbeitszeit nicht unterbrochengearbeitet werden sollte.
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Samples: Betriebsvereinbarung
Fahrzeiten. Fahrzeiten zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitsstätte gelten als nicht betriebsbedingt und finden keine Anrechnung, es sei denn, dass es sich dabei um Dienstwege handelt, die nicht in der vorgenommenen Aufteilung zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitsstätte begründet sind und die aufgrund geltender betrieblicher Regelungen abzugelten wären. Wird ein/e AN aufgefordertein Mitarbeiter aufgefordert , während seiner/ihrer seiner außerbetrieblichen Arbeitszeit in die betriebliche Arbeitsstätte zu kommen, wird die Arbeitszeit nicht unterbrochen. Reisekosten werden erstattet.
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Samples: Betriebsvereinbarung
Fahrzeiten. Fahrzeiten zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher außerbetriebli- cher Arbeitsstätte gelten als nicht betriebsbedingt und finden keine Anrechnung, es sei denn, dass es sich dabei da- bei um Dienstwege handelt, die nicht in der vorgenommenen vorge- nommenen Aufteilung zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher au- ßerbetrieblicher Arbeitsstätte begründet sind und die aufgrund geltender betrieblicher Regelungen abzugelten abzu- gelten wären. Wird ein/e AN aufgefordertArbeitnehmerIn aufgefor- dert, während seiner/ihrer außerbetrieblichen Arbeitszeit Ar- beitszeit in die betriebliche Arbeitsstätte zu kommen, wird die Arbeitszeit nicht unterbrochen.
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Samples: Kollektivvertrag
Fahrzeiten. Fahrzeiten zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher außerbetriebli- cher Arbeitsstätte gelten als nicht betriebsbedingt und finden keine Anrechnung, es sei denn, dass es sich dabei um Dienstwege handelt, die nicht in der vorgenommenen Aufteilung zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitsstätte begründet sind und die aufgrund geltender betrieblicher Regelungen abzugelten wären. Wird ein/e AN aufgefordertArbeitnehmerIn aufge- fordert, während seiner/ihrer außerbetrieblichen Arbeitszeit Ar- beitszeit in die betriebliche Arbeitsstätte zu kommen, wird die Arbeitszeit nicht unterbrochen.
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Samples: Kollektivvertrag