Common use of Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz Clause in Contracts

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz. Wenn vereinbart, umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen. In Verbindung mit Fahrzeug-Rechtsschutz gem. Pkt. 1.1. und 1.2. erstreckt sich dieser Versicherungsschutz auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 2.4.1. aus der Anmietung von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen, 2.4.2. aus Verträgen über die Anschaffung weiterer Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger und von Folgefahrzeugen, wenn diese Fahrzeuge für die gem. Pkt. 1. jeweils vereinbarte Nutzung vorgesehen sind. Wird der Rechtsschutzvertrag gleichzeitig mit der Zulassung des Fahrzeuges abgeschlossen besteht auch für vertragli- che Auseinandersetzungen über den Erwerb des Fahrzeuges Versicherungsschutz sofern dieser nicht mehr als 3 Mo- nate vor dem Datum der Zulassung liegt.

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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz. Wenn vereinbart, umfasst der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich einschließ- lich Ersatzteile und Zubehör betreffen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen Schadener- satzansprüchen wegen reiner VermögensschädenVermögensschä- den, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern Vertragspart- nern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen. In Verbindung mit Fahrzeug-Rechtsschutz gem. Pkt. 1.1. und 1.2Pkt. 1.3. erstreckt sich dieser Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 2.4.1. aus der Anmietung von Selbstfahrer-VermietfahrzeugenVermiet- fahrzeugen, 2.4.2. aus Verträgen über die Anschaffung weiterer Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger und von Folgefahrzeugen, wenn diese Fahrzeuge für die gem. Pkt. 1. 1 jeweils vereinbarte Nutzung vorgesehen sind. Wird der Rechtsschutzvertrag gleichzeitig mit der Zulassung des Fahrzeuges abgeschlossen besteht auch für vertragli- che Auseinandersetzungen über den Erwerb des Fahrzeuges Versicherungsschutz sofern dieser nicht mehr als 3 Mo- nate vor dem Datum der Zulassung liegt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018)

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz. Wenn vereinbart, umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen. In Verbindung mit Fahrzeug-Rechtsschutz gem. Pkt. 1.1. und 1.2. erstreckt sich dieser Versicherungsschutz auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 2.4.1. aus der Anmietung von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen, 2.4.2. aus Verträgen über die Anschaffung weiterer Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger und von Folgefahrzeugen, wenn diese Fahrzeuge für die gem. Pkt. 1. jeweils vereinbarte Nutzung vorgesehen sind. Wird der Rechtsschutzvertrag gleichzeitig mit der Zulassung des Fahrzeuges abgeschlossen besteht auch für vertragli- che vertragliche Auseinandersetzungen über den Erwerb des Fahrzeuges Versicherungsschutz sofern dieser nicht mehr als 3 Mo- nate Monate vor dem Datum der Zulassung liegt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011)

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz. Wenn vereinbart, umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen. In Verbindung mit Fahrzeug-Rechtsschutz gem. Pkt. 1.1. und 1.2. erstreckt sich dieser Versicherungsschutz auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 2.4.1. aus der Anmietung von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen, 2.4.2. aus Verträgen über die Anschaffung weiterer Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger und von Folgefahrzeugen, wenn diese Fahrzeuge für die gem. Pkt. 1. jeweils vereinbarte Nutzung vorgesehen sind. Wird der Rechtsschutzvertrag gleichzeitig In Verbindung mit der Zulassung des Fahrzeuges abgeschlossen Fahrzeug-Rechtsschutz gem. Pkt. 1.3. besteht auch für vertragli- che Auseinandersetzungen kein Versicherungsschutz aus Verträgen über den Erwerb des Fahrzeuges Versicherungsschutz sofern dieser nicht mehr als 3 Mo- nate vor dem Datum der Zulassung liegtdie Anschaffung eines Folgefahrzeuges gem. Pkt. 5.2.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2007), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2007)

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz. Wenn vereinbart, umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen. In Verbindung mit Fahrzeug-Rechtsschutz gem. Pkt. 1.1. und 1.2. erstreckt sich dieser Versicherungsschutz auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 2.4.1. aus der Anmietung von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen, 2.4.2. aus Verträgen über die Anschaffung weiterer Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger und von Folgefahrzeugen, wenn diese Fahrzeuge für die gem. Pkt. 1. jeweils vereinbarte Nutzung vorgesehen sind. Wird der Rechtsschutzvertrag gleichzeitig In Verbindung mit der Zulassung des Fahrzeuges abgeschlossen Fahrzeug-Rechtsschutz gem. Pkt. 1.3. besteht auch für vertragli- che Auseinandersetzungen – soweit nichts anderes vereinbart ist – kein Versicherungsschutz aus Verträgen über den Erwerb des Fahrzeuges Versicherungsschutz sofern dieser nicht mehr als 3 Mo- nate vor dem Datum der Zulassung liegtdie Anschaffung eines Folgefahrzeuges gem. Pkt. 5.2.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz. Wenn vereinbart, umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuld- rechtlichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuld- rechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen. In Verbindung mit Fahrzeug-Rechtsschutz gem. Pkt. 1.1. und 1.2. Etwaiger Versicherungsschutz gemäß Pkt 2.4 erstreckt sich dieser Versicherungsschutz auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 2.4.1. 2.4.1 aus der Anmietung von Selbstfahrer-VermietfahrzeugenMietverträgen über Fahrzeuge, die selbst gelenkt werden, 2.4.2. 2.4.2 aus Verträgen über die Anschaffung weiterer Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger und von Folgefahrzeugen, wenn diese Fahrzeuge für die gem. Pkt. 1. jeweils vereinbarte Nutzung vorgesehen sind. 2.4.3 Abweichend von Artikel 3.1 besteht rückwirkend Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über das versicherte Fahrzeug, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag inkl. Wird der Rechtsschutzvertrag Fahrzeug- Vertrags-Rechtsschutz gleichzeitig mit der Zulassung Haftpflicht- versicherung für dieses Fahrzeug beim selben Versicherer abgeschlossen wurde. 2.4.4 Eingeschlossen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Veräußerung des Fahrzeuges abgeschlossen besteht auch für vertragli- che Auseinandersetzungen über den Erwerb des Fahrzeuges aus dem Versicherungsschutz sofern dieser nicht mehr als 3 Mo- nate vor dem Datum der Zulassung liegtausscheidenden Fahrzeuges.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz. Wenn vereinbart, umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuldrecht- lichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge Motorfahrzeuge und Anhänger An- hänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuldrecht- lichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr Ab- wehr von Schadenersatzansprüchen wegen reiner VermögensschädenVermö- gensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen. In Verbindung mit Fahrzeug-Rechtsschutz gem. gemäß Pkt. 1.1. 1.1 und 1.2. 1.2 erstreckt sich dieser Versicherungsschutz auch auf die Wahrnehmung rechtlicher InteressenInteressen aus Verträ- gen über 2.4.1. aus der 2.4.1 die Anmietung von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen, 2.4.2. aus Verträgen über 2.4.2 die Anschaffung weiterer Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger und von Folgefahrzeugen, wenn diese Fahrzeuge für die gem. gemäß Pkt. 1. jeweils vereinbarte ver- einbarte Nutzung vorgesehen sind. Wird der Rechtsschutzvertrag gleichzeitig In Verbindung mit der Zulassung des Fahrzeuges abgeschlossen Fahrzeug-Rechtsschutz gemäß Pkt. 1.3 besteht auch für vertragli- che Auseinandersetzungen kein Versicherungsschutz aus Verträgen über den Erwerb des Fahrzeuges Versicherungsschutz sofern dieser nicht mehr als 3 Mo- nate vor dem Datum der Zulassung liegtdie Anschaffung eines Folgefahrzeuges gemäß Pkt. 5.2.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung