Common use of Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz Clause in Contracts

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz. Wenn vereinbart, umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 2.4.1. aus Versicherungsverträgen 2.4.2. aus sonstigen schuldrechtlichen Verträgen des Versiche- rungsnehmers, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertrag- licher Pflichten entstehen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz. Wenn vereinbart, umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 2.4.1. aus Versicherungsverträgen 2.4.2. aus sonstigen schuldrechtlichen Verträgen des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuld- rechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertrag- licher vorvertraglicher Pflichten entstehen.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz. Wenn vereinbart, umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 2.4.1. Interessen aus Versicherungsverträgen 2.4.2. aus sonstigen schuldrechtlichen Verträgen des Versiche- rungsnehmersVerträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich ein- schließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuldrechtli- chen Verträgen gilt auch die Geltendmachung oder und Abwehr von Schadenersatzansprüchen Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertrag- licher vor- vertraglicher Pflichten entstehen.. In Verbindung mit Fahrzeug-Rechtsschutz gemäß Pkt. 1.1 und

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung