Fahrzeugübergabe und -rücknahme Musterklauseln

Fahrzeugübergabe und -rücknahme. Übergabe- und Rückgabeort ist die Geschäftsstelle des Vermieters. Bei der Fahrzeugübernahme ist ein Übergabeprotokoll vom Mieter zu unterzeichnen, durch dessen vorbehaltlose Unterzeichnung der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs anerkennt. Bei Ausfall oder Verkauf des reservierten Fahrzeugs ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren, Schadensersatz kann hierfür nicht verlangt werden. Das Fahrzeug ist termingerecht zurückzugeben. Bei nicht oder nur mangelhafter Reinigung des Fahrzeug-Innenraums werden 90,00 € Reinigungsgebühr – bei nicht gereinigter Toilette 130,00 € und für die Aussenreinigung zusätzlich 70,00 € berechnet. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs sind 30,00 € pro angefangener Stunde, ab 3 Stunden der doppelte Tagesmietpreis zu entrichten. Der Vermieter ist berechtigt, die hinterlegte Kaution zurückzuhalten, falls nicht sofort geklärt werden kann, ob eventuelle Regressansprüche seitens des Vermieters entstehen können. Bei Überschreitung der freien Kilometer wird für jeden Mehr-Kilometer eine Entschädigung von 0,50 € erhoben.
Fahrzeugübergabe und -rücknahme. Die Abholung des Mietfahrzeuges erfolgt zwischen 10-16 Uhr am Mietstandort. Es findet eine Einweisung in das Mietfahrzeug statt. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Das Übergabeprotokoll dient bei Fahrzeugrücknahme zum Abgleich. Fahrzeugübergabe- und rücknahme erfolgt ausschließlich von Montag bis Xxxxxxx. Die Fahrzeugrückgabe erfolgt bis 12 Uhr am Mietstandort. Einwegmieten sind nicht zulässig. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug vollständig und im gereinigten Zustand zurückzugeben. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeuges ist der Vermieter berechtigt für den über die Mietdauer hinausgehen- den Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Weitergehende Schaden- sersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter bleiben hiervon unberührt. Nach Beendigung des Mietver- trages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahrzeug in Besitz zu nehmen.
Fahrzeugübergabe und -rücknahme. Für Übergabe u. Rücknahme ist die Anschrift des Vermieters maßgeblich. Das Fahrzeug kann am ersten Miettag zwischen 14 und 17 Uhr übernommen werden und muss am letzten Miettag zwischen 8 und 11 Uhr zurückgebracht werden. Je 30 Minuten Verspätung berechnen wir dem Mieter 20,00 €. Die Übergabe/Rückgabe ist in der Regel nur Montag bis Samstag möglich. Kann der vereinbarte Übergabe- bzw. Rückgabetermin vom Mieter nicht eingehalten werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten. Der Mieter haftet für den entstandenen Schaden, der sich aus der Verspätung ergibt. Für jeden angefangenen Verspätungstag wird der doppelte Tagesmietpreis berechnet.
Fahrzeugübergabe und -rücknahme. Bei Fahrzeugübergabe ist der Personalausweis, Führerschein und Mietvertrag vorzulegen und ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltslose Unterzeichnung wird der vertragsgemäße Zustand des Mietfahrzeuges anerkannt. Das Mietfahrzeug kann am Miettag ab 15.00Uhr übernommen und muss am letzten Miettag bis 11.00Uhr zurückgebracht werden. Die Übergabe/Rücknahme erfolgt Montag bis Xxxxxxx (außer an Feiertagen) innerhalb der Geschäftszeiten. Samstag nach Vereinbarung und gegen eine Gebühr von 50,00 €. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, ist er zum Schadenersatz verpflichtet und hat für den vollen Mietausfall des nachfolgenden Mietvertrages und der evtentuell darüber hinausgehenden Schadensansprüche einzutreten. Wird die Rückgabezeit um mehr als 60 Minuten überschritten, wird ein weiterer Miettagessatz berechnet. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Das Fahrzeug bitten wir gereinigt und vollgetankt zurückzugeben. Wenn Sie die Reinigung uns überlassen möchten, berechnen wir Ihnen Innen 85,00 €, Außen 60,00 € und Toilette 100,00 €. Bei Betankung durch uns berechnen wir 2,00 €/l Diesel.
Fahrzeugübergabe und -rücknahme. 6.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichenFahrzeugeinweisung durch die Experten des Vermieters an der Vermietstation teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll (Pick Up) erstellt, in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges verweigern, bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.