Common use of Fahrzeugübernahme Clause in Contracts

Fahrzeugübernahme. (1) Dem Mieter wird das Fahrzeug mit optimal geladenen Energiespeicher (Batterie) übergeben. (2) Der Mieter und/oder der Fahrer ist verpflichtet, das übernommene Fahrzeug bei Übernahme selbständig auf das Vorhandensein des vereinbarten Energieladestandes, den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt erkennbare Schäden Außen und Innen zu prüfen und hat, soweit solche vorhanden sind, zusammen mit der Vermieterin für deren korrekte Aufnahme in das Übergabeprotokoll Sorge zu tragen. (3) Der Mieter und/oder der Fahrer können von der Vermieterin verlangen, das Fahrzeug vor Übernahme von möglicherweise sichtbehindernden Schmutz- und/oder Schneeresten zu befreien. (4) Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle nachträgliche Beanstandungen des Übergabeprotokolls ohne schuldhafte Verzögerung der Vermieterin zu melden. Die Vermieterin kann in solchem Fall die unverzügliche Vorführung des Fahrzeugs zur Besichtigung, soweit fahrbereit und verkehrssicher, in der nächstgelegenen Vermietstation verlangen. Kostenersatz für die Vorführung schuldet die Vermieterin nur bei berechtigter Beanstandung und von ihr diesbezüglich zu vertretendem Verschulden.

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Samples: Vermietungsbedingungen

Fahrzeugübernahme. (1) 5.1 Dem Mieter wird das Fahrzeug mit optimal geladenen Energiespeicher (Batterie) mindestens viertelvollem Kraftstofftank übergeben. Bei batteriebetriebenen Fahrzeugen wird das Fahrzeug mit einer Batterie- ladung von mindestens 50 % übergeben. (2) 5.2 Der Mieter und/und / oder der Fahrer ist sind verpflichtet, das übernommene Fahrzeug bei Übernahme selbständig auf das Vorhandensein des vereinbarten EnergieladestandesTankfüllstandes, den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auf erkennbare Schäden Außen außen und Innen innen zu prüfen und hathaben, soweit solche vorhanden sind, zusammen mit der Vermieterin für deren korrekte Aufnahme in das ein Übergabeprotokoll Sorge zu tragen. . Außerdem überprüft der Mieter das Vorhanden- sein sämtlicher zum Fahrzeug gehörender Ausrüstungsteile (3) z. B. Windschott, Verbandkasten). Fehlteile werden im Protokoll festgehalten. Der Mieter und/und / oder der Fahrer können von der Vermieterin verlangen, das Fahrzeug vor Übernahme von möglicherweise sichtbehindernden Schmutz- und/und / oder Schneeresten zu befreien. (4) 5.3 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle nachträgliche Beanstandungen des Übergabeprotokolls ohne schuldhafte Verzögerung eventuell nachträglich festgestellte Mängel, welche nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert wurden, unverzüglich und noch vor Fahrt- beginn der Vermieterin zu melden. Die Vermieterin kann in solchem . 5.4 Im Fall der Nichtabholung durch den Mieter gelten die unverzügliche Vorführung des Fahrzeugs zur Besichtigung, soweit fahrbereit und verkehrssicher, in der nächstgelegenen Vermietstation verlangen. Kostenersatz für die Vorführung schuldet die Vermieterin nur bei berechtigter Beanstandung und von ihr diesbezüglich zu vertretendem VerschuldenAusführungen unter Ziffer 2.5.

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Samples: Rental Agreement

Fahrzeugübernahme. (1) 5.1 Dem Mieter wird das Fahrzeug mit optimal geladenen Energiespeicher (Batterie) mindestens viertelvollem Kraftstofftank übergeben. Bei batteriebetriebenen Fahrzeugen wird das Fahrzeug mit einer Batterieladung von mindestens 50 % übergeben. (2) 5.2 Der Mieter und/oder der Fahrer ist sind verpflichtet, das übernommene Fahrzeug Fahr- zeug bei Übernahme selbständig auf das Vorhandensein des vereinbarten EnergieladestandesTankfüllstandes, den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auf erkennbare Schäden Außen außen und Innen innen zu prüfen und hathaben, soweit solche vorhanden sind, zusammen mit der Vermieterin für deren korrekte Aufnahme in das ein Übergabeprotokoll Sorge zu tragen. . Außerdem überprüft der Mieter das Vorhandensein sämtlicher zum Fahrzeug gehörender Ausrüstungsteile (3) z. B. Windschott, Verbandkasten). Fehlteile werden im Protokoll festgehalten. Der Mieter und/oder der Fahrer können von der Vermieterin verlangen, das Fahrzeug vor Übernahme von möglicherweise sichtbehindernden Schmutz- und/oder Schneeresten zu befreien. (4) 5.3 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle nachträgliche Beanstandungen des Übergabeprotokolls ohne schuldhafte Verzögerung eventuell nachträglich festgestellte Mängel, welche nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert wurden, unverzüglich und noch vor Fahrtbeginn der Vermieterin Ver- mieterin zu melden. Die Vermieterin kann in solchem . 5.4 Im Fall der Nichtabholung durch den Mieter gelten die unverzügliche Vorführung des Fahrzeugs zur Besichtigung, soweit fahrbereit und verkehrssicher, in der nächstgelegenen Vermietstation verlangen. Kostenersatz für die Vorführung schuldet die Vermieterin nur bei berechtigter Beanstandung und von ihr diesbezüglich zu vertretendem VerschuldenAus- führungen unter Xxxxxx 2.5.

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Samples: Rental Agreement

Fahrzeugübernahme. (1) 5.1. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit optimal geladenen Energiespeicher (Batterie) mindestens viertelvollem Kraftstofftank übergeben. Bei batteriebetriebenen Fahrzeugen wird das Fahrzeug mit einer Batterieladung von mindestens 50 % übergeben. (2) 5.2. Der Mieter und/oder der Fahrer ist sind verpflichtet, das übernommene Fahrzeug bei Übernahme selbständig auf das Vorhandensein des vereinbarten EnergieladestandesTankfüllstandes, den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auf erkennbare Schäden Außen außen und Innen innen zu prüfen und hathaben, soweit solche vorhanden sind, zusammen mit der Vermieterin für deren korrekte Aufnahme in das ein Übergabeprotokoll Sorge zu tragen. . Außerdem überprüft der Mieter das Vorhandensein sämtlicher zum Fahrzeug gehörender Ausrüstungsteile (3) z. B. Windschott, Verbandkasten). Fehlteile werden im Protokoll festgehalten. Der Mieter und/oder der Fahrer können von der Vermieterin verlangen, das Fahrzeug vor Übernahme von möglicherweise sichtbehindernden Schmutz- und/oder Schneeresten zu befreien. (4) 5.3. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle nachträgliche Beanstandungen des Übergabeprotokolls ohne schuldhafte Verzögerung eventuell nachträglich festgestellte Mängel, welche nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert wurden, unverzüglich und noch vor Fahrtbeginn der Vermieterin zu melden. 5.4. Die Vermieterin kann in solchem Im Fall der Nichtabholung durch den Mieter gelten die unverzügliche Vorführung des Fahrzeugs zur Besichtigung, soweit fahrbereit und verkehrssicher, in der nächstgelegenen Vermietstation verlangen. Kostenersatz für die Vorführung schuldet die Vermieterin nur bei berechtigter Beanstandung und von ihr diesbezüglich zu vertretendem VerschuldenAusführungen unter Ziffer 2.5.

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Fahrzeugübernahme. (1) 5.1 Dem Mieter wird das Fahrzeug mit optimal geladenen Energiespeicher (Batterie) mindestens viertelvollem Kraftstofftank übergeben. Bei batteriebetriebenen Fahrzeugen wird das Fahrzeug mit einer Batterieladung von mindestens 50 % übergeben. (2) 5.2 Der Mieter und/oder der Fahrer ist sind verpflichtet, das übernommene Fahrzeug bei Übernahme selbständig auf das Vorhandensein des vereinbarten Energieladestandesverein- barten Tankfüllstandes, den aktuellen Kilometerstand und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auf erkennbare Schäden Außen außen und Innen innen zu prüfen und hathaben, soweit solche vorhanden sind, zusammen mit der Vermieterin für deren korrekte Aufnahme in das ein Übergabeprotokoll Sorge zu tragen. . Außerdem überprüft der Mieter das Vorhandensein sämtlicher zum Fahrzeug gehörender Ausrüstungsteile (3) z. B. Windschott, Verbandkasten). Fehlteile werden im Protokoll festgehalten. Der Mieter und/oder der Fahrer können von der Vermieterin verlangen, das Fahrzeug vor Übernahme von möglicherweise sichtbehindernden Schmutz- und/oder Schneeresten zu befreien. (4) 5.3 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle nachträgliche Beanstandungen des Übergabeprotokolls ohne schuldhafte Verzögerung eventuell nachträglich festgestellte Mängel, welche nicht im Übergabeprotokoll dokumentiert wurden, unverzüglich und noch vor Fahrtbeginn der Vermieterin zu melden. Die Vermieterin kann in solchem . 5.4 Im Fall der Nichtabholung durch den Mieter gelten die unverzügliche Vorführung des Fahrzeugs zur Besichtigung, soweit fahrbereit und verkehrssicher, in der nächstgelegenen Vermietstation verlangen. Kostenersatz für die Vorführung schuldet die Vermieterin nur bei berechtigter Beanstandung und von ihr diesbezüglich zu vertretendem VerschuldenAusführungen unter Ziffer 2.5.

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Samples: Vermietvertrag