Familienbetreuung (Haus- und Familienpflege) Musterklauseln

Familienbetreuung (Haus- und Familienpflege). Leben im Haushalt der versicherten Person Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit dergestalt beeinträchtigt sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens dauerhaft der Hilfe bedürfen, kann an Stelle der Hilfeleistungen Menüservice, Besorgungen/Einkäufe, Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, Reinigung der Wohnung, Wäsche und Kleidung, Grundpflege, Tag- und Nachtwache und Ambulante Hilfeleistungen für Familienmitglieder eine Familienbetreuung bis zu 8 Stunden täglich, jedoch höchstens für vier Wochen, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden zwischen 6 Uhr und 22 Uhr erbracht, in Notfällen bis zu 24 Stunden am Tag. Als Notfall in diesem Sinne gelten Situationen innerhalb von 48 Stunden nach dem Eintritt des Versicherungsfalles, in denen für die notwendige Betreuung und Versorgung der Kinder niemand zur Verfügung steht. Die Betreuung UV-STD 01/2015 − umfasst die Kinderbetreuung einschließlich der Freizeitgestaltung, Hausaufgabenbetreuung in der Grundschule, Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Begleitung zu Kindergarten/Schule, Hilfe beim An- und Auskleiden und die Unterstützung der Körperpflege (nichtmedizinischer Art). − sorgt für die Aufrechterhaltung und Weiterführung des Haushalts. Hierzu zählt die Reinigung und Pflege der Wäsche (waschen, trocknen, bügeln, sortieren), Schuhpflege, Einkauf und die Wohnungsreinigung im üblichen Umfang.
Familienbetreuung (Haus- und Familienpflege). An Stelle der Hilfeleistungen Menüservice, Besorgungen/Einkäufe, Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, Reinigung der Wohnung, Wäsche und Kleidung, Grundpflege, Tag- und Nachtwache kann für das versicherte Kind und seine minderjährigen Geschwister eine Familienbetreuung bis zu 8 Stunden täglich, jedoch höchstens für vier Wochen, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden zwischen 6 Uhr und 22 Uhr erbracht, in Notfällen bis zu 24 Stunden am Tag. Als Notfall in diesem Sinne gelten Situationen innerhalb von 48 Stunden nach dem Eintritt des Versicherungsfalles, in denen für die notwendige Betreuung und Versorgung des Kindes und seiner minderjährigen Geschwister niemand zur Verfügung steht. Die Betreuung - umfasst die Kinderbetreuung einschließlich der Freizeit- gestaltung, Hausaufgabenbetreuung in der Grundschule, Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungs- aufnahme, Begleitung zu Kindergarten/Schule, Hilfe beim An- und Auskleiden und die Unterstützung der Körperpflege (nichtmedizinischer Art). - sorgt für die Aufrechterhaltung und Weiterführung des Haushalts. Hierzu zählt die Reinigung und Pflege der Wäsche (waschen, trocknen, bügeln, sortieren), Schuh- pflege, Einkauf und die Wohnungsreinigung im üblichen Umfang.
Familienbetreuung (Haus- und Familienpflege). UV-GUV 01/2015 An Stelle der Hilfeleistungen Menüservice, Besorgungen/Einkäufe, Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, Reinigung der Wohnung, Wäsche und Kleidung, Grundpflege, Tag- und Nachtwache kann für das versicherte Kind und seine minderjährigen Geschwister eine Familienbetreuung bis zu 8 Stunden täglich, jedoch höchstens für vier Wochen, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden zwischen 6 Uhr und 22 Uhr erbracht, in Notfällen bis zu 24 Stunden am Tag. Als Notfall in diesem Sinne gelten Situationen innerhalb von 48 Stunden nach dem Eintritt des Versicherungsfalles, in denen für die notwendige Betreuung und Versorgung des Kindes und seiner minderjährigen Geschwister niemand zur Verfügung steht. Die Betreuung − umfasst die Kinderbetreuung einschließlich der Freizeitgestaltung, Hausaufgabenbetreuung in der Grundschule, Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Begleitung zu Kindergarten/Schule, Hilfe beim An- und Auskleiden und die Unterstützung der Körperpflege (nichtmedizinischer Art). − sorgt für die Aufrechterhaltung und Weiterführung des Haushalts. Hierzu zählt die Reinigung und Pflege der Wäsche (waschen, trocknen, bügeln, sortieren), Schuhpflege, Einkauf und die Wohnungsreinigung im üblichen Umfang.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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