Reinigung der Wohnung. Wir reinigen den allgemein üblichen Lebensbereich (z. X. Xxxx- und Schlafraum, Bad, Toilette, Küche) einmal wöchent- lich. Dies setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand war.
Reinigung der Wohnung. Reinigung des Wohnbereichs (z. B. Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) einmal pro Woche für bis zu 3 Stunden.
Reinigung der Wohnung. Einmal wöchentlich bis zu jeweils 3 Stunden wird bei Bedarf für bis zu 6 Monate, ab Inanspruchnahme, der übliche Lebensbereich der Wohnung (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt. Diese Leistung setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ord- nungsgemäßen Zustand war. Einmal wöchentlich bis zu jeweils 3 Stunden werden bei Bedarf für bis zu 6 Monate, ab Inanspruchnahme, Kleidung und Wäsche der versicherten Person gewaschen und gepflegt. Hierzu zählen Waschen und Trocknen, Bügeln, Ausbessern, Sortieren und Einräumen sowie die Schuhpflege. Die versicherte Person erhält bei Bedarf für bis zu 6 Monate, ab Inanspruch- nahme, bis zu zweimal täglich jeweils 2 Stunden eine Grundpflege. Diese umfasst die Körperpflege einschließlich • Ganzwaschung: − Waschen, Duschen und Baden − Mund-, Zahn- und Lippenpflege − Rasieren − Haut- und Haarpflege • Teilwaschung: − Waschen, z. B. des Intimbereichs − Mund-, Zahn- und Lippenpflege − Rasieren − Haut- und Haarpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Verrichten der Notdurft • Lagerung im Bett • Hilfe bei der Durchführung von Gymnastikübungen • Zubereitung von Mahlzeiten • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, organisieren wir auf Wunsch für diese eine einmalige Schulung für die Aufgaben der täglichen Pflege durch eine Fachkraft. Die Kosten übernehmen wir.
Reinigung der Wohnung. Der übliche Lebensbereich der Wohnung (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) der versicherten Person wird bei Bedarf einmal in der Woche bis zu 3 Stunden im üblichen Umfang gereinigt. Dies setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zu- stand war.
Reinigung der Wohnung. Der allgemein übliche Lebensbereich (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Schlafraum) wird einmal wöchentlich im übli- chen Umfang gereinigt. Dies setzt voraus, dass sich die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand befand.
Reinigung der Wohnung. Einmal wöchentlich (mindestens 2 Stunden) wird der Wohnraum der versicherten Person im üblichen Umfang gereinigt. Dazu zählt die Rei- nigung der üblicherweise bewohnten bzw. benutzten Zimmer wie bei- spielhaft − Wohnzimmer, − Badezimmer einschließlich Toilette, − Küche (einschließlich Abfalltrennung und Entsorgung) − Kinderzimmer, − Gästezimmer, − Ankleidezimmer. Nicht Gegenstand dieser Leistung ist die Grundreinigung des Wohn- raumes sowie die Reinigung von nicht zum unmittelbaren Wohnbereich gehörenden Räumlichkeiten, insbesondere Keller, Speicher, etc.
Reinigung der Wohnung. Alle zwei Wochen wird innerhalb der Wohnung/des Hauses der Flur, Schlaf- zimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette im allgemein üblichen Umfang gereinigt. Voraussetzung ist, dass die Räume vor dem Unfall in ordnungsge- mäßem Zustand waren.
Reinigung der Wohnung. Alle zwei Wochen wird innerhalb der Wohnung/des Hauses der Wohnbereich (z. B. Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) im allgemein üblichen Umfang ger- einigt. Voraussetzung ist, dass die Räume vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand waren. Die Kosten für die Reinigung tragen wir bis zu einer Gesamthöhe von 250 Euro.
Reinigung der Wohnung. Die zu reinigenden Objekte werden in dem Zeitraum von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr gereinigt, sofern direkt am selben Tag eine Anreise geplant ist. Sollten Ihre Gäste die Wohnung bis dahin nicht geräumt haben und Sie darüber Kenntnis haben, ist uns dies unverzüglich zu melden. Sollten die Gäste ohne vorherige Absprache nicht abgereist sein, so sind wir berechtigt dem Vermieter bzw. dem Xxxx eine Gebühr von 16,81 Euro netto (20,00 Euro brutto) einmalig zu berechnen, da wir die Wohnung ein zweites Mal versuchen müssen zu reinigen und wir unserer Reinigungspersonal erneut zur Wohnung schicken müssen. Sollten Ihren Gästen Mängel an der Reinigung der Wohnung auffallen, ist uns dies unverzüglich am selben Tag der Anreise zu melden, damit wir kostenfrei eine Reinigungskraft erneut in die Wohnung schicken können, um den Mangel zu beheben. Wird dies unterlassen, sind wir nicht regresspflichtig. Im Falle einer Spätanreise nach 18:00 Uhr können wir leider keine Nachbesserungen mehr durchführen. Es handelt sich um eine Unterhaltsreinigung. Grundreinigungen müssen kostenpflichtig zugebucht werden. Die Wohnungen werden am Abreisetag gereinigt. Nicht dringende Wohnungen werden ebenfalls in der Regel am selben Tag gereinigt, an denen die Gäste ohne Spätabreise abreisen. Bei starken Wechseltagen oder krankheitsbedingtem Personalmangel kann die Reinigung auch erst in den Folgetagen erfolgen. Eine Kontrolle durch den Eigentümer im laufenden Betrieb ist unzulässig, da nicht angegeben werden kann, um wieviel Uhr die Wohnung gereinigt wird und wann die Endkontrolle erfolgt. Sollte die Kontrolle durch den Eigentümer trotzdem erfolgen und Personal diesbezüglich umdisponiert werden, so ist dies eine Vertragsverletzung, die bis zur fristlosen Kündigung gerechtfertigt. Für Qualitätssicherungen arbeitet die Firma AuBvS Fehmarn im dualen System: Erst wird gereinigt und dann erfolgt die Endkontrolle mit ggf. Endbestückung der Wohnung. Eine Freigabe erfolgt durch qualifiziertes Personal. In der Unterhaltsreinigung enthalten sind bedarfsmäßige Reinigungen der Außenfenster. Nicht in Unterhaltsreinigungen enthalten sind das Verrücken oder Verschieben von Möbelstücken oder Sofas sowie das Reinigen dahinter. Das Reinigen von Abflusssieben in Geschirrspülmaschinen, Abflüssen oder anderen Geräten wie z.B. Lüftungen, Heizungen, Flusensiebe, Wrasenabzügen, Matratzen von unten, Betteninnengestelle, Lattenroste, Verschmutzungen in tiefen Sofaritzen oder das Reinigen auf hohen Küchenschränken und in Küc...
Reinigung der Wohnung. Reinigung der Wohnung einmal alle 14 Tage • Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches (Wohnraum, Schlafzimmer, Bad, Toilette, Küche) • Trennen und Entsorgen des Abfalls Hinweis: Diese Leistung setzt voraus, dass die Wohnung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand war.