Tag- und Nachtwache Musterklauseln

Tag- und Nachtwache. Für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach Entlassung aus einer stati- onären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache organisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versicherten Person er- forderlich ist.
Tag- und Nachtwache. Kehrt die versicherte Person nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt oder einer unfallbedingten ambulanten Operation nach Hause zurück und muss aus medizinischen Gründen beaufsichtigt werden, erhält sie nach der Rückkehr eine Tag- und Nachtwache. Diese Leistung wird für bis zu 48 Stunden nach der Rückkehr erbracht.
Tag- und Nachtwache. Für die versicherte Person wird eine Tag- und Nachtwache für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach Entlassung aus einer statio- nären Behandlung organisiert, wenn aus medizi- nischen Gründen eine intensive Beaufsichtigung der versicherten Person erforderlich ist. Die hier- für entstehenden Kosten übernehmen wir. Bei Bedarf wird für bis zu 6 Monate eine Haus- notrufanlage in der Wohnung der versicherten Person installiert. Die erforderlichen tech- nischen Voraussetzungen (Strom- und Telefon- anschluss) müssen vorhanden sein. Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. Die versicherte Person wird bei Xxxxxxxx- xxxx, zur Krankengymnastik und Therapie von unserem Dienstleister begleitet. Ebenso erfolgt die Begleitung zu Behördengängen, falls dort persönliches Erscheinen erforderlich ist. Diese Leistung kann die versicherte Person bis zu zehnmal in Anspruch nehmen.
Tag- und Nachtwache. Wir organisieren für die versicherte Person für einen Zeitraum bis zu 48 Stunden nach ihrer Entlassung aus einer stationären Behandlung eine Tag- und Nacht- wache, sofern aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versicherten Person erforderlich ist.
Tag- und Nachtwache. Wenn das versicherte Kind nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation nach Hause zurückkehrt und aus medizinischen Gründen beaufsichtigt werden muss, erhält es nach der Rückkehr eine Tag- und Nachtwache. Diese Leistung wird für bis zu 48 Stunden nach der Rückkehr erbracht.
Tag- und Nachtwache. Wenn die versicherte Xxxxxx nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation nach Hause zurückkehrt und aus medizinischen Gründen beaufsichtigt werden muss, erhält sie nach der Rückkehr eine Tag- und Nachtwache. Diese Leistung wird für bis zu 48 Stunden nach der Rückkehr erbracht.
Tag- und Nachtwache. Wir organisieren für die versicherte Person für einen Zeitraum bis zu 48 Stunden nach ihrer Entlassung aus einer stationären Behand- lung eine Tag- und Nachtwache, sofern aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versicherten Person erforderlich ist.
Tag- und Nachtwache. Nach Entlassung aus einer stationären Behandlung sowie bei akut auftretender Pflegebedürftigkeit wird für eine Dauer von bis zu 48 Stunden die Tag- und Nacht- wache durch Fachpersonal in der Wohnung der versi- cherten Person oder einer diese betreuende Person organisiert, sofern eine Beaufsichtigung der versicher- ten Person aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Übernommen werden die Kosten für das mit der Leis- tung betraute Fachpersonal.
Tag- und Nachtwache. Für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach Entlassung aus einer stationären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache organisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versicherten Person erforderlich ist. § 4 Welche Vermittlungsleistungen sind mitversichert? Folgende Leistungen vermitteln wir, ohne dass wir die Kosten für diese Hilfeleistung selbst übernehmen:
Tag- und Nachtwache. Kehrt die versicherte Person nach einem unfallbedingten Krankenhaus- aufenthalt (nicht Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation) oder einer unfallbedingten ambulanten Operation an ihren Wohnsitz zurück und muss aus medizinischen Gründen weiter beaufsichtigt werden, or- ganisieren wir eine Tag- und Nachtwache und übernehmen die Kosten. Den Bedarf an einer Tag- und Nachtwache weisen Sie durch ein ärzt- liches Attest nach. Bei einer Selbstentlassung besteht der Leistungs- anspruch nicht. Die Leistung wird einmal je Schadenfall erbracht und erfolgt für die er- sten 48 Stunden nach Rückkehr aus dem Krankenhaus.