Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit. b) Abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der Normalarbeitszeit ver- einbart: ................................................................................................................................... .............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................. c) Abweichende Vereinbarung über die Erbringung der Normalarbeitszeit: ....................................... .............................................................................................................................................. d) Die Normalarbeitszeit wird wie folgt zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitszeit aufge- teilt. Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie aus- drücklich angeordnet werden. Arbeitszeitaufzeichnungen: Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom Arbeitneh- mer bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhalten. Der Arbeit- nehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen.
Mietzeit 1. Die Mietzeit beginnt mit dem zwischen Mieter und Algeco vereinbarten Datum des Mietbeginns der Mietsache; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern die Mietsache durch Umstände, die in der Risikosphäre von Algeco liegen, erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird. 2. Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Ende der Mietzeit oder, wenn eine unbestimmte Mietzeit vereinbart wurde, mit Wirksamwerden der Kündigung durch eine der Parteien. 3. Vorbehaltlich der Ziffer IV/4 und abweichender einzelvertraglicher Regelungen kann der Mietvertrag durch jede der Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. 4. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestmietdauer einen Monat. Wird der Mietvertrag nicht zum Ablauf der Mindestmietdauer gekündigt, so verlängert er sich abweichend von § 545 BGB nicht auf unbestimmte Zeit, sondern auf rollierender Basis jeweils um einen Monat und zu dem jeweils zu dieser Zeit anwendbaren Mietzins. Während der Mindestmietdauer ist der Mietvertrag nicht ordentlich kündbar. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache stellt Algeco dem Mieter den vollen bis zum Ende der Mindestmietdauer ausstehenden Mietzins zuzüglich Nebenkosten in Rechnung. Dies gilt nicht, sofern der Mieter nach Ziffer IV.5 die Kündigung aus wichtigem Grund erklärt hat. Darüber hinausgehende Pflichten des Mieters, insbesondere die Transportkosten zu tragen, bleiben unberührt. 5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Haftzeit a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 3 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.
Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?
Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.
Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.
Arbeitszeit 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 7 Sonderformen der Arbeit § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit § 9 Bereitschaftszeiten § 10 Arbeitszeitkonto § 11 Teilzeitbeschäftigung