Fehlstunden. Die übrigen Absenzen (z.B. verlängerte, unbezahlte Ferien usw.) gelten als Fehlstunden. Fehlstunden, die vor- oder nachgeholt werden, gelten nicht als Überstunden. Sie werden im Verhältnis 1:1 ausgeglichen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag
Fehlstunden. Die übrigen Absenzen übrigen, nicht gearbeiteten Stunden gelten als Fehlstunden (z.B. verlängerte, unbezahlte Ferien usw.) gelten als Fehlstunden). Fehlstunden, Fehlstunden die vor- oder nachgeholt werden, gelten nicht in keinem Fall als Überzeit bzw. Überstunden. Sie werden im Verhältnis 1:1 ausgeglichen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag