Ferialaushilfen. Ferialaushilfen sind Arbeitnehmer, die maximal vier Monate in einem Kalenderjahr zur technischen, kaufmännischen oder administrativen Aushilfe beschäftigt werden. Ferialaushilfen erhalten als Gehalt 50% der zutreffenden Einstiegsstufe der Mindestgrundgehälter gemäß § 15 III. Abs 1.
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Ferialaushilfen. Ferialaushilfen sind Arbeitnehmer, die maximal vier Monate in einem Kalenderjahr zur technischen, kaufmännischen oder administrativen Aushilfe beschäftigt be- schäftigt werden. Ferialaushilfen erhalten als Gehalt 50Ge- halt 50 % der zutreffenden Einstiegsstufe der Mindestgrundgehälter Min- destgrundgehälter gemäß § 15 III. Abs 1.
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Ferialaushilfen. Ferialaushilfen sind Arbeitnehmer, die maximal vier Monate in einem Kalenderjahr zur technischen, kaufmännischen oder administrativen Aushilfe beschäftigt werden. Ferialaushilfen erhalten als Gehalt 5050 % der zutreffenden Einstiegsstufe der Mindestgrundgehälter gemäß § 15 III. Abs 1.
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