Feuerwehrlaufkarten Musterklauseln

Feuerwehrlaufkarten. Für jede Brandmeldergruppe ist eine Feuerwehrlaufkarte gem. DIN 14675 (DIN A3, farbig, mit Lage- und Grundrissplan) in Anlehnung an die Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehrlaufkarten des Arbeitskreises vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (AGBF) und des Landesfeuerwehr- verbandes Niedersachsen e.V., Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Umweltschutz nach Absprache mit der Feuerwehr Hameln zu erstellen. Bei baulichen Veränderungen oder bei einer Nutzungsänderung sind die Feuerwehrlaufkarten anzupassen. Eine Freigabe durch die Feuerwehr Hameln ist erforderlich.
Feuerwehrlaufkarten. 7.6. Orientierungsplan / Übersichtsplan
Feuerwehrlaufkarten. Feuerwehrlaufkarten sind nach DIN 14675 auszuführen und mit der Feuerwehr abzustimmen. Die Feuerwehrlaufkarten sind in DIN A3 anzufertigen. Nach Rücksprache und mit Zustimmung der Feuerwehr Bremen können die Feuerwehrlaufkarten auch in DIN A4 angefertigt werden. Die abgestimmten Feuerwehrlaufkarten müssen vor der Aufschaltung an der BMZ hinterlegt sein. Je Meldergruppe ist eine Feuerwehrlaufkarte anzufertigen. Muster siehe Anlage 6.
Feuerwehrlaufkarten. 9.2 Weitere Lage- und Übersichtspläne
Feuerwehrlaufkarten. Pro Meldergruppe ist ein eigener Plan, in Anlehnung an die DIN 14675 und nach Vor- gabe und Muster der Feuerwehr Dinslaken, gut sichtbar und stets griffbereit an der Brandmeldezentrale / FIBS in einem gesicherten Depot zu hinterlegen. Die Planunterlagen sind auf der Basis von Grundrissplänen zu erstellen. Die Pläne sind analog DIN 14095 jeweils nicht größer als DIN A 3 Format in 2-facher Ausführung zu erstellen und mit einer Schutzfolie zu versehen oder aus Synthetik- Material in einer Stärke von mind.150 Micron faltbar herzustellen. In den Plänen sind die allgemeinen Anforderungen an Feuerwehrpläne zu berücksichti- gen. Musterpläne erhalten sie bei der Feuerwehr Dinslaken –FD 3.4 Gefahrenvorbeugung- oder unter xxx.xxxxxxxxx.xx Die Pläne müssen als Vorabzüge der Feuerwehr Dinslaken zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Die Originalpläne sind mindestens 14 Tage vor Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage der Feuerwehr Dinslaken auszuhändigen. Bei fehlenden Planunterlagen erfolgt keine Aufschaltung der Brandmeldeanlage.
Feuerwehrlaufkarten. Die Feuerwehrlaufkarten müssen nach der gültigen Norm erstellt werden. Für jede Meldergruppe der Brandmeldeanlage ist eine Feuerwehrlaufkarte mit Lage- und Grundrissplan zu erstellen. Bei größeren oder unübersichtlichen Objekten behält sich die Feuerwehr vor, ein Lageplantableau oder ein ähnliches zusätzliches Informationssystem zu fordern. Diese Systeme müssen alle markanten Merkmale der Anlage eindeutig erkennen lassen sowie seiten- und lagerichtig angebracht sein. Die Ausführung der Feuerwehrlaufkarten ist mit dem zuständigen Ansprechpartner (Anlage 2) abzuklären. Der Entwurf der Laufkarten ist dem zuständigen Ansprechpartner (Anlage 2) mindestens vier Wochen vor der Aufschaltung der BMA elektronisch als PDF Datei per Email zur Freigabe vorzulegen. Die aktuellen Feuerwehrlaufkarten sind am Feuerwehr-Bedienfeld mindestens in einfacher Ausfertigung, falls erforderlich auch mehrfach zu hinterlegen; eine Satz geht an die örtlich zuständige Feuerwehr. TAB ILS Schweinfurt Stand September 2016 Version 1.1 Die Feuerwehrlaufkarten sind in einem Feuerwehr-Laufkartenkasten mit Halbzylinder der Feuerwehr-Schließung (in allgemein zugänglichen Bereichen) oder in einer Feuerwehr- Laufkartentasche (in abgeschlossenen Räumen oder Schränken) neben der Bedieneinheit für die Feuerwehr zu hinterlegen. Der Hinterlegungsort muss mit einem Schild mit der Aufschrift „Feuerwehr-Laufkarten“ versehen sein. Geänderte Feuerwehrlaufkarten werden unaufgefordert der örtlich zuständigen Feuerwehr übergeben und die zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, die Stadt Schweinfurt und die Stadt Bad Kissingen erhält die geänderte PDF-Datei per Email. Die bei Rechner- bzw. prozessorgesteuerten Brandmeldeanlagen angebotenen Feuerwehr- laufkartenausdrucke entsprechen noch nicht in allen Punkten den Vorgaben. Ob diese Ausdrucke als Ersatz für Feuerwehrlaufkarten genutzt werden können, ist mit dem Ansprechpartnern gemäß Anlage 2 abzustimmen, ebenso die Ausführung und Gestaltung dieser Ausdrucke. Feuerwehrlaufkarten sind keine Feuerwehreinsatzpläne !
Feuerwehrlaufkarten 

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

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