Finanzielle Sicherheit Musterklauseln

Finanzielle Sicherheit. (1) Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die in Ihrer Bestätigung aufgeführten Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von Oceania Cruises S. de RL nicht durchgeführt werden können, wurde eine Versicherung mit der Liberty Mutual Insurance Europe SE für Deutschland und Österreich und mit der Liberty Managing Agency Limited für die Schweiz zu Ihren Gunsten abgeschlossen, die Ihnen die Rückerstattung des bezahlten Preises garantiert (wenn Sie noch nicht gereist sind) oder die Erstattung der notwendigen Kosten, die Ihnen entstanden sind, um nach Hause bzw. zum vereinbarten Endpunkt der Kreuzfahrt zurückzukehren (wenn Ihre vertraglichen Vereinbarungen eine Rückreise beinhalten). Weitere Informationen erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Die Anschrift Ihres Insolvenzversicherers finden Sie am Ende dieser Allgemeinen Reisebedingungen. Hinweis: - Diese finanzielle Absicherung gilt, wenn Ihre Buchung in einem Land erfolgt, das Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist (dies umfasst alle EU- Mitgliedsstaaten zusammen mit Norwegen, Island und Liechtenstein) und entspricht der Verpflichtung des Art.17 der EU Richtlinie 2015/2302.
Finanzielle Sicherheit. (1) Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die in Ihrer Bestätigung aufgeführten Vereinbarungen aufgrund der Insolvenz von Seven Seas Cruises S. de R.L. nicht getroffen werden können, wurde eine Versicherung mit der Swiss Re International SE abgeschlossen, die Ihnen die Rückerstattung des bezahlten Preises garantiert (wenn Sie noch nicht gereist sind) oder die Erstattung der notwendigen Kosten, die Ihnen entstanden sind, um nach Hause zurückzukehren (wenn Ihre vertraglichen Vereinbarungen eine Rückreise beinhalten). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherungsschein welchen Sie bei Ihrer Buchung erhalten haben. Swiss Re International SE, Niederlassung Deutschland, XxxxxXxxx, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx; Telefon: +00 (0) 00 00000 0000, Fax: +00 (0) 00 00000 0000. Hinweis: - Diese finanzielle Absicherung gilt, wenn Ihre Buchung in einem Land erfolgt, das Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist (dies umfasst alle EU-Mitgliedsstaaten zusammen mit Norwegen, Island und Liechtenstein).
Finanzielle Sicherheit. (1) Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Vereinbarungen gemäß Ihrer Bestätigung aufgrund der Insolvenz von NCL (Bahamas) Ltd. nicht erfüllt werden können, wurde eine Versicherung bei der Swiss Re International SE abgeschlossen, die für Buchungen gilt, die in einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums (das sind alle EU-Mitgliedstaatenzusammen mit Norwegen, Island und Liechtenstein) oder in der Schweiz vorgenommen wurden. Diese Versicherung wird sicherstellen, dass Sie eine Erstattung des gezahlten Preises (falls die Reise noch nicht stattgefunden hat) oder eine Erstattung der Ausgaben für eine zwangsmäßig notwendig gewordene Heimreise (falls die vertraglich festgelegten Vereinbarungen eine Heimreise beinhalten) erhalten werden. Weitere Informationen finden Sie in dem Versicherungsschein, der Ihnen bei der Buchung ausgestellt wurde. Swiss Re International SE, NiederlassungDeutschland, XxxxxXxxx, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxx; Telefon: +00 (0) 00 00000 0000, Fax: +00 (0)00 00000 0000.
Finanzielle Sicherheit. Die finanzielle Sicherheit bemisst sich nach der Solvabilität und den versicherungs- technischen Rückstellungen.
Finanzielle Sicherheit. (1) Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Vereinbarungen gemäß Ihrer Bestätigung aufgrund der Insolvenz von NCL (Bahamas) Ltd. nicht erfüllt werden können, wurde eine Versicherung bei der International Passenger Protection Ltd. via Liberty Mutual Insurance Europe SE, Luxembourg abgeschlossen, die für Buchungen gilt, die in einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums (das sind alle EU-Mitgliedstaaten zusammen mit Norwegen, Island und Liechtenstein) vorgenommen wurden und inkludiert zusätzlich die Länder Monaco und Gibraltar. Für die Schweiz wurde eine Versicherung bei der International Passenger Protection Ltd. via Liberty Managing Agency Limited, United Kingdom abgeschlossen. Diese Versicherung wird sicherstellen, dass Sie eine Erstattung des gezahlten Preises (falls die Reise noch nicht stattgefunden hat) oder eine Erstattung der Ausgaben für eine zwangsmäßig notwendig gewordene Heimreise (falls die vertraglich festgelegten Vereinbarungen eine Heimreise beinhalten) erhalten werden. Weitere Informationen finden Sie in dem Versicherungsschein, der Ihnen bei der Buchung ausgestellt wurde.
Finanzielle Sicherheit. Sofern der Versorger dafür ausreichende Gründe sieht, kann er vom Kunden jederzeit verlangen, (zusätzliche) Sicherheiten zu leisten, um dessen Zahlungsverpflichtungen, vor allem die prompte und vollständige Bezahlung durch den Kunden für die Erdgaslieferung und die sonstige Erbringung von Dienstleistungen, zu sichern. Der Versorger kann Sicherheiten unter anderem in der Form von Vorauszahlungen, kürzeren Zahlungszielen oder einer Bankgarantie fordern. Alle mit der Bereitstellung einer Sicherheit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine allfällige Bankgarantie hat – in einer für den Versorger akzeptablen Form – von einer Bank oder einem Finanzinstitut ausgestellt zu sein, die für den Versorger annehmbar ist. Das Rating dieser Bank oder des Finanzinstituts darf zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bankgarantie nicht unter Beobachtung stehen. Die Höhe der Sicherheit hängt vom Nominalwert von 2 Monaten Lieferung von Gas und Dienstleistungen ab, wobei der höchste Wert eines Monats innerhalb der vorangegangen 12 Monate als Basis genommen wird. Solche ausreichenden Gründe, die den Versorger dazu berechtigen, Sicherheiten verlangen zu dürfen, gelten vor allem dann als gegeben, wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen eintreten, über die der Kunde den Versorger unverzüglich informieren muss: Nach Aufforderung durch den Versorger hat der Kunde 8 Tage Zeit, die vom Versorger geforderte Sicherheit bereitzustellen. Bei Nichtbezahlung eines fälligen Betrages durch den Kunden hat der Versorger nach Einhaltung einer Benachrichtigungsfrist an den Kunden von 8 Tagen das Recht, den ausständigen Betrag im Rahmen der dafür bereitgestellten finanziellen Sicherheit geltend zu machen. Für den Fall, dass ein solches Recht geltend gemacht wird, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die finanzielle Sicherheit innerhalb von 5 Banktagen ab Inanspruchnahme durch den Versorger wieder auf den ursprünglichen Betrag zurückgeführt wird.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.