FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird nach den im Erasmus+ Programmleitfaden (Fassung 2024) angegebenen Finanzierungsregeln berechnet. 3.2 Der/die Teilnehmende erhält finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU für eine physische Mobilität von ______ Tagen. 3.3 Der/die Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der physischen Mobilitätsphase innerhalb der im Programmleitfaden Erasmus+ festgelegten Grenze stellen. Stimmt die Hochschuleinrichtung der Verlängerung der Mobilitätsphase zu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst. 3.4 ☒ Die Hochschuleinrichtung stellt dem/der Teilnehmenden die gesamte finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase und ggfls. die Reisetage zur Verfügung. ☐ Die Hochschuleinrichtung leistet die erforderliche Unterstützung für den/die Teilnehmende/n, indem sie dem/der Teilnehmenden die benötigten Unterstützungsleistungen direkt bereitstellt. Die Hochschuleinrichtung stellt sicher, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. ☐ Die Hochschuleinrichtung leistet die erforderliche Unterstützung für den/die Teilnehmende/n, indem sie dem/der Teilnehmenden einen Betrag von ______ EUR zahlt und außerdem folgende Leistungen direkt bereitstellt: [Reisen/Aufenthalt]. Die Hochschuleinrichtung stellt sicher, dass die direkt erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. 3.5 Der Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Reise- oder Inklusionsbedarf entstehen ☐ Inklusionsbeihilfe, ☐ außergewöhnliche Kosten für teures Reisen, ☐ Reisebeihilfe, ☐ zusätzlicher Betrag für geringere Chancen, werden auf der Grundlage der von dem/der Teilnehmenden vorgelegten Belege berechnet.
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Samples: Erasmus Scholarship Agreement, Grant Agreement
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird nach den im aus Erasmus+ Programmleitfaden (Fassung 2024) angegebenen Finanzierungsregeln berechnet.
3.2 Der/die Teilnehmende erhält finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase beträgt 11 Euro/Tag für Länder der Kategorie 3: BG, EE, LT, LV, HU, PL, RO, SK, MK, HR, SER, SI, CZ, TR, 13 Euro / Tag für Länder der Kategorie 2: BE, GR, ES, CY, NL, PT, FR, IT, MT, AT, und 15 Euros / Tag für Länder der Kategorie 1: DK, XX, XX, XX, XX, XX, XX, XX, XX. Außerdem wird eine physische Erhöhung von 105 Euro / Monat als Praktikumspauschale gezahlt. Dies entspricht 435/495/555 Euro per 30 Tage. Die Mobilität von ______ Tagenwird tagegenau abgerechnet.
3.2 Der endgültige Betrag für die Mobilitätsphase wird durch Multiplikation der Anzahl der Monate der Mobilitätsphase nach Artikel 2.3 mit dem Monatssatz für das betreffende Gastland ermittelt. Für unvollständige Monate wird die finanzielle Unterstützung durch Multiplikation der Anzahl der Tage des unvollständigen Monats mit 1/30 des Monatssatzes ermittelt.
3.3 Der/die Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der physischen Mobilitätsphase innerhalb der im Programmleitfaden Erasmus+ festgelegten Grenze stellen. Stimmt die Hochschuleinrichtung der Verlängerung der Mobilitätsphase zu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst.
3.4 ☒ Die Hochschuleinrichtung stellt dem/der Teilnehmenden die gesamte finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase und ggfls. die Reisetage zur Verfügung. ☐ Die Hochschuleinrichtung leistet die erforderliche Unterstützung für den/die Teilnehmende/n, indem sie dem/der Teilnehmenden die benötigten Unterstützungsleistungen direkt bereitstellt. Die Hochschuleinrichtung stellt sicher, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. ☐ Die Hochschuleinrichtung leistet die erforderliche Unterstützung für den/die Teilnehmende/n, indem sie dem/der Teilnehmenden einen Betrag Erstattung von ______ EUR zahlt und außerdem folgende Leistungen direkt bereitstellt: [Reisen/Aufenthalt]. Die Hochschuleinrichtung stellt sicher, dass die direkt erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen.
3.5 Der Beitrag zu den Kosten, die angefallenen Kosten im Zusammenhang mit dem Reise- oder Inklusionsbedarf entstehen ☐ InklusionsbeihilfeZuschüssen für Teilnehmer mit Behinderung erfolgt, ☐ außergewöhnliche Kosten für teures Reisensofern zutreffend, ☐ Reisebeihilfe, ☐ zusätzlicher Betrag für geringere Chancen, werden auf der Grundlage der von demdem Teilnehmer vorzulegenden Unterlagen.
3.4 Eine Nutzung der Fördermittel zur Deckung ähnlicher Kosten, die bereits aus EU-Mitteln gezahlt werden, ist unzulässig.
3.5 Unbeschadet Artikel 3.4 ist der Zuschuss mit jeder anderen Finanzierungsquelle vereinbar, einschließlich Einnahmen, welche der Teilnehmer aus Arbeit neben dem Studium bzw. dem Praktikum erzielt, solange er die in Anhang I vorgesehenen Aktivitäten durchführt.
3.6 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Fördermittel oder Teile davon müssen im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen aus dieser Vereinbarung durch den Teilnehmer von diesem zurückgezahlt werden. Sollte der Teilnehmer die Vereinbarung von sich aus vorzeitig beenden, muss er den bis dahin bereits erhaltenen Zuschuss zurückzahlen. Dies gilt nicht, wenn mit der Entsendeeinrichtung andere Vereinbarungen getroffen wurden. Wenn der Teilnehmer aufgrund von „höherer Gewalt“ daran gehindert wird, seine Mobilitätsaktivitäten wie in Anhang I beschrieben zu beenden, ist er berechtigt, mindestens den aktualisierten Zuschuss der tatsächlichen Dauer (akademisch relevanter Beginn/Ende) der Teilnehmenden vorgelegten Belege berechnetMobilitätsphase zu erhalten. Anteile des Zuschusses, die darüber hinausgehen, müssen an die Entsendeeinrichtung zurückgezahlt werden. Dies gilt nicht, wenn mit der Entsendeeinrichtung etwas Anderes vereinbart wurde. Von der Nationalen Agentur genehmigte Fälle von höherer Gewalt muss der Projektträger berichten.
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Samples: Grant Agreement
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird nach den im Erasmus+ Programmleitfaden (Fassung 2024) angegebenen Finanzierungsregeln berechnet.
3.2 Der/die Teilnehmende erhält finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU für eine physische Mobilität von ______ Tagen.
3.3 Der/die Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der physischen Mobilitätsphase innerhalb der im Programmleitfaden Erasmus+ festgelegten Grenze stellen. Stimmt die Hochschuleinrichtung der Verlängerung der Mobilitätsphase zu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst.. ☒
3.4 ☒ Die Hochschuleinrichtung stellt dem/der Teilnehmenden die gesamte finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase und ggfls. die Reisetage zur Verfügung. ☐ Die Hochschuleinrichtung leistet die erforderliche Unterstützung für den/die Teilnehmende/n, indem sie dem/der Teilnehmenden die benötigten Unterstützungsleistungen direkt bereitstellt. Die Hochschuleinrichtung stellt sicher, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. ☐ Die Hochschuleinrichtung leistet die erforderliche Unterstützung für den/die Teilnehmende/n, indem sie dem/der Teilnehmenden einen Betrag von ______ EUR zahlt und außerdem folgende Leistungen direkt bereitstellt: [Reisen/Aufenthalt]. Die Hochschuleinrichtung stellt sicher, dass die direkt erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen.
3.5 Der Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Reise- oder Inklusionsbedarf entstehen ☐ Inklusionsbeihilfe, ☐ außergewöhnliche Kosten für teures Reisen, ☐ Reisebeihilfe, ☐ zusätzlicher Betrag für geringere Chancen, werden auf der Grundlage der von dem/der Teilnehmenden vorgelegten Belege berechnet.
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Samples: Erasmus Scholarship Agreement
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird nach gemäß den Finanzierungsregeln im Erasmus+ Programmleitfaden (Fassung 2024von 2023) angegebenen Finanzierungsregeln berechnet.
3.2 Der/die Teilnehmende erhält finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU für eine physische Mobilität von ______ Tagen* Tagen (inklusive ggf. zusätzliche Reisetage für Grünes Reisen/ ohne Zero-Grant Tage).
3.3 Der/die Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der physischen Mobilitätsphase innerhalb des Artikel 2.5 festgelegten Rahmens stellen. Anträge an die Hochschule München auf Verlängerung der im Programmleitfaden Erasmus+ festgelegten Grenze stellenAufenthaltsdauer müssen innerhalb der Mobilitätsphase, jedoch spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht werden. Stimmt die Hochschuleinrichtung Einrichtung der Verlängerung der Mobilitätsphase zu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst.
3.4 ☒ Die Hochschuleinrichtung Hochschule München stellt dem/der Teilnehmenden die gesamte finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase und ggfls. die Reisetage zur Verfügung. ☐ Die Hochschuleinrichtung leistet die erforderliche finanzielle Unterstützung für dendie Mobilitätsphase beträgt insgesamt * EUR. Dies entspricht * EUR pro Monat (30 Tage) und * EUR pro zusätzlichen Tag und schließt *EUR einmaligen Zuschuss für Grünes Reisen sowie * EUR für * zusätzlich finanzierte Reisetage sowie eine Fahrtkostenpauschale (gilt nur für ein Praktikum in einem Partnerland außerhalb der EU) von *EUR ein. Der endgültige Betrag für die Mobilitätsphase wird durch Multiplikation der Anzahl der Tage/Monate der Mobilitätsphase nach Artikel 2.3 mit dem Tages-/Monatssatz für das betreffende Gastland ermittelt. Für unvollständige Monate wird die Teilnehmende/n, indem sie finanzielle Unterstützung durch Multiplikation der Anzahl der Tage des unvollständigen Monats mit 1/30 des Monatsbetrags ermittelt. Berechnungsgrundlage für den exakten * Xxxxxx mit * werden vom International Office ausgefüllt Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist der in Anlage B – Learning Agreement for Traineeship - von dem/der Teilnehmenden die benötigten Unterstützungsleistungen direkt bereitstellt. Die Hochschuleinrichtung stellt sicher, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. ☐ Die Hochschuleinrichtung leistet die erforderliche Unterstützung für den/die Teilnehmende/n, indem sie dem/der Teilnehmenden einen Betrag von ______ EUR zahlt und außerdem folgende Leistungen direkt bereitstellt: [Reisen/Aufenthalt]. Die Hochschuleinrichtung stellt sicher, dass die direkt erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügenArbeitgeber:in bestätigtem Zeitraum des Auslandsaufenthalts.
3.5 Der Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Reise- oder Inklusionsbedarf entstehen ☐ Inklusionsbeihilfe, ☐ außergewöhnliche Kosten für teures Reisen, ☐ Reisebeihilfe, ☐ zusätzlicher Betrag für geringere Chancenentstehen, werden auf der Grundlage der von dem/der auf Grundlage der von dem/der Teilnehmenden vorgelegten vorzulegenden Belege berechnet.
3.6 Eine Nutzung der finanziellen Unterstützung zur Deckung ähnlicher Kosten für Aktivitäten, die bereits aus EU- Mitteln finanziert werden, ist unzulässig.
3.7 Ungeachtet des Artikel 3.6 ist die finanzielle Unterstützung mit jeder anderen Finanzierungsquelle vereinbar, Dies schließt ein Gehalt ein, das der/die Teilnehmende für sein/ihr Praktikum oder für eine Arbeit außerhalb seiner/ihrer Mobilitätsmaßnahme erhalten könnte, solange er/sie die in Anlage B – Learning Agreement for Traineeship vorgesehenen Aktivitäten durchführt.
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Samples: Grant Agreement Studium (Smp)
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird Höhe der Zuschussmittel berechnet sich nach den im Erasmus+ Programmleitfaden (Fassung 2024) angegebenen Finanzierungsregeln berechnet.
3.2 Der/Finanzierungsbestimmungen. ☐ Option 1: Die Organisation stellt der Teilnehmerin / dem Teilnehmer die Teilnehmende erhält gesamte finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln für den Mobilitätszeitraum, EUR _______________ zur Verfügung. ☒ Option 2: Die Organisation muss dem/ der EU Teilnehmer/in die erforderliche Unterstützung in Form der direkten Erbringung der benötigten Dienstleistungen gewähren. Die Organisation muss sicherstellen, dass die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht. Die in den Erasmus+ Leitlinien angegebenen Zuschussbeträge dienen als Referenz für eine physische Mobilität die Berechnung des zulässigen Höchstbetrags für die Auszahlung von Zuschüssen. Die Organisation hält sich an die Empfehlung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und des ÖAD, Mobilitäten von Mitarbeitenden als Dienstreisen abzurechnen, und zwar nach den tatsächlichen Kosten und nach der Reisegebührenvorschrift der Österreichischen Bundesregierung: Die Bestimmungen für Geschäftsreisen können Sie hier nachlesen: ☐ Option 3: Die Organisation stellt der Teilnehmerin / dem Teilnehmer die erforderliche Unterstützung in Form einer Zahlung in Höhe von ______ Tagen.
3.3 Der/die Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der physischen Mobilitätsphase innerhalb der im Programmleitfaden Erasmus+ festgelegten Grenze stellen. Stimmt die Hochschuleinrichtung der Verlängerung der Mobilitätsphase zu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst.
3.4 ☒ Die Hochschuleinrichtung stellt dem/der Teilnehmenden die gesamte finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase und ggfls. die Reisetage zur Verfügung. ☐ Die Hochschuleinrichtung leistet die erforderliche Unterstützung für den/die Teilnehmende/n, indem sie dem/der Teilnehmenden die benötigten Unterstützungsleistungen direkt bereitstellt. Die Hochschuleinrichtung stellt sicher, dass die erbrachten Leistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. ☐ Die Hochschuleinrichtung leistet die erforderliche Unterstützung für den/die Teilnehmende/n, indem sie dem/der Teilnehmenden einen Betrag von ______ ____EUR zahlt und außerdem folgende Leistungen direkt bereitstelltin Form der direkten Zurverfügungstellung von: [Reisen/Aufenthalt]Reisekostenunterstützung / Unterhaltskosten] zur Verfügung. Die Hochschuleinrichtung Organisation stellt sicher, dass die direkt erbrachten Leistungen zur Verfügung gestellten Dienstleistungen den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen.
3.5 Sicherheitsstandards entsprechen. Der Beitrag zu den Kosten, die Kosten im Zusammenhang mit dem Reise- oder Inklusionsbedarf entstehen ☐ InklusionsbeihilfeReisen bzw. Inklusionsbedürfnissen (z.B. Inklusionsunterstützung, ☐ außergewöhnliche Kosten Sonderunterstützung für teures besonders teure Reisen, ☐ ReisebeihilfeReisekostenunterstützung, ☐ zusätzlicher Betrag Top-up für geringere Chancenumweltfreundliches Reisen) richtet sich nach den von der Teilnehmerin / vom Teilnehmer vorgelegten Belegen. Die Zuschussmittel dürfen nicht für die Deckung von ähnlichen, werden auf bereits aus EU-Mitteln und Mitteln des österreichischen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung finanzierten Kosten herangezogen werden. Ungeachtet Artikel 3.4 ist der Grundlage Zuschuss mit jeder anderen Finanzierungsquelle vereinbar, einschließlich eines Gehalts, das die Teilnehmerin / der von demTeilnehmer für ihre/seine Lehrtätigkeit oder für Tätigkeiten, die über mit der Teilnehmenden vorgelegten Belege berechnetMobilität im Zusammenhang stehende Tätigkeiten hinausgehen, erhält, solange sie/er die in Anhang I vorgesehenen Tätigkeiten ordnungsgemäß durchführt.
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Samples: Zuschussvereinbarung