Common use of FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Clause in Contracts

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird gemäß den Finanzierungsregeln im Programmleitfaden Erasmus+ (Fassung von 2023) berechnet. 3.2 Der/die Teilnehmende erhält maximal 90 Tage lang finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU. Falls zutreffend werden der Dauer der Mobilitätsphase Reisetage gemäß der Ehrenwörtlichen Erklärung hinzugerechnet und bei der Berechnung der individuellen Unterstützung berücksichtigt. 3.3 Der/die Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der Mobilitätsphase innerhalb der im Erasmus+ Programmleitfaden festgelegten Grenzen stellen. Stimmt die Einrichtung der Verlängerung der Mobilitätsphase zu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst. 3.4 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase (Studium) beträgt: max. 1.800,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 600,- EUR/30 Tage (20,-€/Tag) max. 1.620,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 540,- EUR/30 Tage (18,-€/Tag) max. 1.469,70 EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 489,90 EUR/30 Tage (16,33€/Tag) max. 2.099,70 EUR für Ländergruppe IV - dies entspricht 699,90 EUR/30 Tage (23,33€/Tag) Für Praktika im Ausland erhalten Studierende zusätzlich 150,- EUR/30 Tage zu den oben genannten Sätzen. Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase (Praktikum) beträgt somit max. 2.250,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 750,- EUR/30 Tage (25,-€/Tag) max. 2.070,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 690,- EUR/30 Tage (23,-€/Tag) max. 1.919,70 EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 640,- EUR/30 Tage (21,33€/Tag) Ggf. kommen noch weitere Top-ups hinzu gemäß den Angaben auf der Ehrenwörtlichen Erklärung. 3.5 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für eine physische Mobilität von maximal 90 Tagen. 3.6 Der Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Reise- oder Inklusionsbedarf entstehen (Inklusionsunterstützung außergewöhnliche Kosten für teure Reisen, Reisebeihilfe, zusätzlicher Betrag für Green Travel, zusätzlicher Betrag für geringere Möglichkeiten), werden auf der Grundlage der vom/von der Teilnehmenden vorgelegten Belege bzw. lt. Ehrenwörtliche Erklärung berechnet. 3.7 Eine Nutzung der Fördermittel zur Deckung ähnlicher Kosten, die bereits aus EU-Mitteln gezahlt werden, ist unzulässig. 3.8 Ungeachtet des Artikels 3.7 ist das Fördermittel mit jeder anderen Finanzierungsquelle vereinbar. Dies schließt ein Gehalt ein, das der/die Teilnehmende für sein/ihr Praktikum oder seine/ihre Lehrtätigkeit oder für eine Arbeit außerhalb seiner/ihrer Mobilitätsaktivitäten erhalten könnte, solange er die in Anhang I vorgesehenen Aktivitäten durchführt.

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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird gemäß den Finanzierungsregeln im Programmleitfaden Erasmus+ (Fassung von 2023) berechnet. 3.2 Der/die Teilnehmende erhält maximal 90 Tage lang finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU. Falls zutreffend werden der Dauer der Mobilitätsphase Reisetage gemäß der Ehrenwörtlichen Erklärung hinzugerechnet und bei der Berechnung der individuellen Unterstützung berücksichtigt. 3.3 Der/die Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der Mobilitätsphase innerhalb der im Erasmus+ Programmleitfaden festgelegten Grenzen stellen. Stimmt die Einrichtung der Verlängerung der Mobilitätsphase zu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst. 3.4 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase (Studium) beträgt: max. 1.800,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 600,- EUR/30 Tage (20,-€/Tag) max. 1.620,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 540,- EUR/30 Tage (18,-€/Tag) max. 1.469,70 EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 489,90 490,- EUR/30 Tage (16,33€/Tag) max. 2.099,70 EUR für Ländergruppe IV - dies entspricht 699,90 EUR/30 Tage (23,33€/Tag) Für Praktika im Ausland erhalten Studierende zusätzlich 150,- EUR/30 Tage zu den oben genannten Sätzen. Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase (Praktikum) beträgt somit max. 2.250,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 750,- EUR/30 Tage (25,-€/Tag) max. 2.070,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 690,- EUR/30 Tage (23,-€/Tag) max. 1.919,70 EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 640,- EUR/30 Tage (21,33€/Tag) Ggf. kommen noch weitere Top-ups hinzu gemäß den Angaben auf der Ehrenwörtlichen Erklärung. 3.5 3.2 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für eine physische Mobilität von maximal 90 Tagen. 3.6 3.3 Der Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Reise- oder Inklusionsbedarf entstehen (Inklusionsunterstützung außergewöhnliche Kosten für teure Reisen, Reisebeihilfe, zusätzlicher Betrag für Green Travel, zusätzlicher Betrag für geringere Möglichkeiten), werden auf der Grundlage der vom/von der Teilnehmenden vorgelegten Belege bzw. lt. Ehrenwörtliche Erklärung berechnet. 3.7 3.4 Eine Nutzung der Fördermittel zur Deckung ähnlicher Kosten, die bereits aus EU-Mitteln gezahlt werden, ist unzulässig. 3.8 3.5 Ungeachtet des Artikels 3.7 3.4 ist das Fördermittel mit jeder anderen Finanzierungsquelle vereinbar. Dies schließt ein Gehalt ein, das der/die Teilnehmende für sein/ihr Praktikum oder seine/ihre Lehrtätigkeit oder für eine Arbeit außerhalb seiner/ihrer Mobilitätsaktivitäten erhalten könnte, solange er die in Anhang I vorgesehenen Aktivitäten durchführt.

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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird gemäß den Finanzierungsregeln im Programmleitfaden Erasmus+ (Fassung von 2023) berechnet. 3.2 Der/die Teilnehmende erhält maximal 90 Tage lang finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU. Falls zutreffend werden der Dauer der Mobilitätsphase Reisetage gemäß der Ehrenwörtlichen Erklärung hinzugerechnet und bei der Berechnung der individuellen Unterstützung berücksichtigt. 3.3 Der/die Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der Mobilitätsphase innerhalb der im Erasmus+ Programmleitfaden festgelegten Grenzen stellen. Stimmt die Einrichtung der Verlängerung der Mobilitätsphase zu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst. 3.4 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase (Studium) beträgt: max. 1.800,- 2.700,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 600,- 450,- EUR/30 Tage (20,-€/Tag) max. 1.620,- 2.340,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 540,- 390,- EUR/30 Tage (18,-€/Tag) max. 1.469,70 1.980,- EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 489,90 330,- EUR/30 Tage (16,33€/Tag) maxTage. 2.099,70 EUR für Ländergruppe IV - dies entspricht 699,90 EUR/30 Tage (23,33€/Tag) Für Praktika im Ausland erhalten Studierende zusätzlich 150,- 105,- EUR/30 Tage zu den oben genannten Sätzen. Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase (Praktikum) beträgt somit max. 2.250,- 3.330,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 750,- 555,- EUR/30 Tage (25,-€/Tag) max. 2.070,- 2.970,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 690,- 495,- EUR/30 Tage (23,-€/Tag) max. 1.919,70 2.610,- EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 640,- 435,- EUR/30 Tage (21,33€/Tag) Ggf. kommen noch weitere Top-ups hinzu gemäß den Angaben auf der Ehrenwörtlichen ErklärungTage. 3.5 3.2 Der Teilnehmer erhält endgültige Betrag für die Mobilitätsphase wird durch Multiplikation der Anzahl der Monate der Mobilitätsphase nach Artikel 2.3 mit dem Monatssatz für das betreffende Gastland ermittelt. Für unvollständige Monate wird die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln durch Multiplikation der EU für eine physische Mobilität von maximal 90 TagenAnzahl der Tage des unvollständigen Monats mit 1/30 des Monatssatzes ermittelt. 3.6 Der Beitrag zu den Kosten, die 3.3 Die Erstattung von angefallenen Kosten im Zusammenhang mit dem Reise- oder Inklusionsbedarf entstehen (Inklusionsunterstützung außergewöhnliche Kosten Zuschüssen für teure ReisenTeilnehmer mit Behinderung erfolgt, Reisebeihilfesofern zutreffend, zusätzlicher Betrag für Green Travel, zusätzlicher Betrag für geringere Möglichkeiten), werden auf der Grundlage der vom/von der Teilnehmenden vorgelegten Belege bzw. lt. Ehrenwörtliche Erklärung berechnetdem Teilnehmer vorzulegenden Unterlagen. 3.7 3.4 Eine Nutzung der Fördermittel zur Deckung ähnlicher Kosten, die bereits aus EU-Mitteln gezahlt werden, ist unzulässig. 3.8 Ungeachtet des Artikels 3.7 3.5 Unbeschadet Artikel 3.4 ist das Fördermittel der Zuschuss mit jeder anderen Finanzierungsquelle vereinbar, einschließlich Einnahmen, welche der Teilnehmer aus Arbeit neben dem Studium bzw. Dies schließt ein Gehalt ein, das der/die Teilnehmende für sein/ihr dem Praktikum oder seine/ihre Lehrtätigkeit oder für eine Arbeit außerhalb seiner/ihrer Mobilitätsaktivitäten erhalten könnteerzielt, solange er die in Anhang I vorgesehenen Aktivitäten durchführt. 3.6 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Fördermittel oder Teile davon müssen im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen aus dieser Vereinbarung durch den Teilnehmer von diesem zurückgezahlt werden. Sollte der Teilnehmer die Vereinbarung von sich aus vorzeitig beenden, muss er den bis dahin bereits erhaltenen Zuschuss zurückzahlen. Dies gilt nicht, wenn mit der Entsendeeinrichtung andere Vereinbarungen getroffen wurden. Wenn der Teilnehmer aufgrund von „höherer Gewalt“ daran gehindert wird, seine Mobilitätsaktivitäten wie in Anhang I beschrieben zu beenden, ist er berechtigt, mindestens den aktualisierten Zuschuss der tatsächlichen Dauer (akademisch relevanter Beginn/Ende) der Mobilitätsphase zu erhalten. Anteile des Zuschusses, die darüber hinausgehen, müssen an die Entsendeeinrichtung zurückgezahlt werden. Dies gilt nicht, wenn mit der Entsendeeinrichtung etwas anderes vereinbart wurde. Von der Nationalen Agentur genehmigte Fälle von höherer Gewalt muss der Projektträger berichten.

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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird gemäß nach den Finanzierungsregeln im Erasmus+ Programmleitfaden Erasmus+ (Fassung von 20232024) angegebenen Finanzierungsregeln berechnet. 3.2 Der/die Teilnehmende erhält maximal 90 Tage lang finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Erasmus+ Mitteln der EU. EU für eine physische Mobilität von 120 Tagen.. Falls zutreffend werden der Dauer der Mobilitätsphase Reisetage gemäß der Ehrenwörtlichen Erklärung hinzugerechnet und bei der Berechnung der individuellen Unterstützung berücksichtigt. 3.3 Der/die Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der physischen Mobilitätsphase innerhalb der im Programmleitfaden Erasmus+ Programmleitfaden festgelegten Grenzen Grenze von 14 Tagen stellen. Stimmt die Einrichtung Hochschuleinrichtung der Verlängerung der Mobilitätsphase zu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst. 3.4 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase (Studium) beträgt: max. 1.800,- 2.400,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 600,- EUR/30 Tage (20,-€/Tag) max. 1.620,- 2.160,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 540,- EUR/30 Tage (18,-€/Tag) max. 1.469,70 2.160,- EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 489,90 540,- EUR/30 Tage (16,33€/Tag18,-€/Tag) max. 2.099,70 2.800, - EUR für Ländergruppe IV - dies entspricht 699,90 700 EUR/30 Tage (23,33€/Tag) Für Praktika im Ausland erhalten Studierende zusätzlich 150,- EUR/30 Tage zu den oben genannten Sätzen. Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase (Praktikum) beträgt somit max. 2.250,- 3.000,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 750,- EUR/30 Tage (25,-€/Tag) max. 2.070,- 2.760,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 690,- EUR/30 Tage (23,-€/Tag) max. 1.919,70 2.760,- EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 640,- 690,- EUR/30 Tage (21,33€/Tag23,-€/Tag) max. 3.400,- EUR für Ländergruppe IV - dies entspricht 850 EUR/30 Tage (28,33,-€/Tag) Ggf. kommen noch weitere Top-ups hinzu gemäß den Angaben auf der Ehrenwörtlichen Erklärung. 3.5 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für eine physische Mobilität von maximal 90 Tagen. 3.6 Der Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Reise- oder Inklusionsbedarf entstehen (Inklusionsunterstützung außergewöhnliche Kosten für teure Reisen, Reisebeihilfe, zusätzlicher Betrag für Green Travel, zusätzlicher Betrag für geringere Möglichkeiten), werden auf der Grundlage der vom/von der Teilnehmenden vorgelegten Belege bzw. lt. Ehrenwörtliche Erklärung berechnet. 3.7 Eine Nutzung der Fördermittel zur Deckung ähnlicher Kosten, die bereits aus EU-Mitteln gezahlt werden, ist unzulässig. 3.8 Ungeachtet des Artikels 3.7 ist das Fördermittel mit jeder anderen Finanzierungsquelle vereinbar. Dies schließt ein Gehalt ein, das der/die Teilnehmende für sein/ihr Praktikum oder seine/ihre Lehrtätigkeit oder für eine Arbeit außerhalb seiner/ihrer Mobilitätsaktivitäten erhalten könnte, solange er die in Anhang I vorgesehenen Aktivitäten durchführt.

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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird gemäß den Finanzierungsregeln im Programmleitfaden Erasmus+ (Fassung von 2023) berechnet. 3.2 Der/die Teilnehmende erhält maximal 90 Tage lang finanzielle Unterstützung aus Xxxxxxx+ Mitteln der EU. Falls zutreffend werden der Dauer der Mobilitätsphase Reisetage gemäß der Ehrenwörtlichen Erklärung hinzugerechnet und bei der Berechnung der individuellen Unterstützung berücksichtigt. 3.3 Der/die Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der Mobilitätsphase innerhalb der im Erasmus+ Programmleitfaden festgelegten Grenzen stellen. Stimmt die Einrichtung der Verlängerung der Mobilitätsphase zu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst. 3.4 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase (Studium) beträgt: max. 1.800,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 600,- 450,- EUR/30 Tage (20,-€/Tag15,-€/Tag) max. 1.620,- 1.560,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 540,- 390,- EUR/30 Tage (18,-€/Tag13,-€/Tag) max. 1.469,70 1.320,- EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 489,90 330,- EUR/30 Tage (16,33€/Tag) max. 2.099,70 EUR für Ländergruppe IV - dies entspricht 699,90 EUR/30 Tage (23,33€/Tag11.-€/Tag) Für Praktika im Ausland erhalten Studierende zusätzlich 150,- EUR/30 Tage zu den oben genannten Sätzen. Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase (Praktikum) beträgt somit max. 2.250,- 2.400,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 750,- 600,- EUR/30 Tage (25,-€/Tag20,-€/Tag) max. 2.070,- 2.160,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 690,- 540,- EUR/30 Tage (23,-€/Tag18,-€/Tag) max. 1.919,70 1.920,- EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 640,- 480,- EUR/30 Tage (21,33€/Tag) Ggf. kommen noch weitere Top-ups hinzu gemäß den Angaben auf der Ehrenwörtlichen Erklärung.16,-€/Tag) 3.5 3.2 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für eine physische Mobilität von maximal 90 120 Tagen. 3.6 Der Beitrag zu 3.3 Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase errechnet sich aus den Kosten, Tagen der physischen Mobilität multipliziert mit den Förderraten unter 3.1. Für Kurzzeitmobilität 70 EUR pro Tag bis zum 14. Tag der physischen Mobilität und 50 EUR pro Tag ab dem 15. Tag der physischen Mobilität. Für Zero-Grant Teilnehmer beträgt die finanzielle Unterstützung 0,-€. 3.4 Die Erstattung von angefallenen Kosten im Zusammenhang mit dem Reise- oder Inklusionsbedarf entstehen (Inklusionsunterstützung außergewöhnliche Kosten Zuschüssen für teure ReisenTeilnehmer mit Behinderung erfolgt, Reisebeihilfesofern zutreffend, zusätzlicher Betrag für Green Travel, zusätzlicher Betrag für geringere Möglichkeiten), werden auf der Grundlage der vom/von der Teilnehmenden vorgelegten Belege bzw. lt. Ehrenwörtliche Erklärung berechnetvom Teilnehmer vorzulegenden Unterlagen. 3.7 3.5 Eine Nutzung der Fördermittel zur Deckung ähnlicher Kosten, die bereits aus EU-Mitteln gezahlt werden, ist unzulässig. 3.8 Ungeachtet des Artikels 3.7 3.6 Unbeschadet Artikel 3.5 ist das Fördermittel der Zuschuss mit jeder anderen Finanzierungsquelle vereinbar, einschließlich Einnahmen, welche der Teilnehmer aus Arbeit neben dem Studium bzw. Dies schließt ein Gehalt ein, das der/die Teilnehmende für sein/ihr dem Praktikum oder seine/ihre Lehrtätigkeit oder für eine Arbeit außerhalb seiner/ihrer Mobilitätsaktivitäten erhalten könnteerzielt, solange er die in Anhang I vorgesehenen Aktivitäten durchführt.

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