Finanzierungskosten. (19) Finanzierungskosten werden in der Regel mit dem Zinssatz (einschließlich Nebenkos- ten) der Filmkredite gewährenden österreichischen Banken, jedoch keinesfalls mit mehr als 8 Prozent über dem jeweils geltenden Euroleitzinssatz anerkannt.
Finanzierungskosten. Für die Zwischenfinanzierung i. H. v. bis zu € 16.500.000,00, die von der Fondsgesellschaft aufgenommen wurde, sind Aufwendungen i. H. v. € 206.250,00 vereinbart worden. Da noch nicht alle Gebühren erhoben worden sind, können sich Abweichungen ergeben. Etwaige Abweichungen verändern die Liquiditätsreserve. In den Aufwendungen der Konzerngesellschaften sind alle ope- rativen Ausgaben der Konzerngesellschaften inkl. Instandhal- tungs- und Instandsetzungsmaßnahmen enthalten. Daneben wurden Investitionen in die Erhaltung und Wiederherstellung der Gebäudesubstanz berücksichtigt, sowie Vergütungen des Managements und Steuerzahlungen.
Finanzierungskosten. In der Kalkulation der Gesamtherstellungskosten können die nachzuweisenden Finanzierungskosten in der Regel mit dem Zinssatz (einschließlich Nebenkosten und Bereitstellungsprovision) der Filmkredite gewährenden deutschen Konsortialban- ken, keinesfalls mit mehr als 8 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, angesetzt werden. Finanzierungskosten für eigene Mittel des (koproduzierenden) Herstellers oder mit Ihnen verbundenen Unternehmen dürfen nicht angesetzt werden.
Finanzierungskosten. Sollzinsen (mit Ausnahme von Ausgaben für Zinsvergütungen zur Verringerung der Kreditkosten für Unternehmen im Rahmen einer genehmigten staatlichen Beihilferegelung), Gebühren für Finanzgeschäfte, Wechselgebühren und Devisenverluste und sonstige reine Finanzierungskosten kommen nicht für eine Kofinanzierung aus den Struktur- fonds in Betracht. Lediglich bei Globalzuschüssen sind jedoch die Sollzinsen, die die benannte zwischengeschaltete Stelle vor der Zahlung des Restbetrags der Intervention gezahlt hat, nach Abzug der Habenzinsen auf die Vorschüsse zuschußfähig.