Vergabe von Unteraufträgen. Zur Unterstützung bei der Erbringung der Services erhält Oracle das Recht, Teile der Services als Unterauftrag zu vergeben. Oracle ist verantwortlich für die Qualität der Services von ausgewählten Unterauftragnehmern, und alle von einem Unterauftragnehmer erbrachten Services sind direkt von Oracle zu bezahlen.
Vergabe von Unteraufträgen. 18.1 Der Lieferant darf seine Pflichten aus diesen Einkaufsbedingungen ohne vorherige schrift- liche Genehmigung von ALLEGION nicht an Unterauftragnehmer vergeben.
18.2 Im Falle eines genehmigten Abschlusses eines Unterauftrages wird der Lieferant nicht frei von seinen Verpflichtungen und seiner Haftung im Rahmen dieser Einkaufsbedingungen und der Aufträge. Der Lieferant bleibt gegenüber ALLEGION die alleinig haftende Partei für die Handlungen und das Unterlassen seiner Unterauftragnehmer.
Vergabe von Unteraufträgen. Wenn Subunternehmer für die Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten von Relearnlabs beauftragt werden sollen, ist dies unter den folgenden Bedingungen zulässig: - Relearnlabs muss die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Subunternehmer(n) so gestalten, dass sie die zwischen Relearnlabs und dem Datenverantwortlichen vereinbarten Datenschutzbestimmungen widerspiegeln. - Die Unternehmen, die wichtige und wesentliche Dienstleistungen erbringen, die sich direkt auf die Erfüllung der Vereinbarung beziehen, sind in Anlage 2 aufgeführt. Der Datenverantwortliche willigt in deren Beauftragung ausdrücklich ein. - Änderungen an der Liste der Subunternehmer sind zulässig, wenn der Auftragsverarbeiter den Datenverantwortlichen über den Einsatz weiterer Subunternehmer in Kenntnis setzt und der Datenverantwortliche der geplanten Auslagerung nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich (auch per E-Mail) aus plausiblen Gründen widerspricht. Der Auftragsverarbeiter darf den Subunternehmer erst beauftragen, wenn angemessene Schritte zur Regelung der Einwände des Kunden unternommen wurden und dem Kunden die unternommenen Schritte in hinreichender Weise schriftlich dargelegt wurden. Gelingt es dem Auftragsverarbeiter und dem Datenverantwortlichen nicht, mit Blick auf den Einwand eine Lösung herbeizuführen, sind beide Parteien berechtigt, die Vereinbarung durch Übermittlung einer schriftlichen Kündigungsmitteilung an die jeweils andere Partei zu beenden. Die Untervergabe im Sinne dieser Bestimmung umfasst keine Nebenleistungen, die der Verarbeiter bei Dritten zur Unterstützung der Vertragserfüllung bestellt. Dies können z.B. Telekommunikationsdienste, Wartung und Benutzerunterstützung, Reinigung, Prüfung oder die Entsorgung von Datenträgern sein. Um den Schutz und die Sicherheit der Daten des Datenverantwortlichen zu gewährleisten, muss Relearnlabs jedoch angemessene und rechtmäßige vertragliche Vereinbarungen abschließen und Kontrolltätigkeiten durchführen, auch wenn Hilfsdienste von Dritten in Anspruch genommen werden. Wenn der Unterauftragnehmer die vereinbarte Dienstleistung außerhalb der EU/EWR erbringt, muss Relearnlabs die Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften durch geeignete Maßnahmen sicherstellen. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
Vergabe von Unteraufträgen. 11.1 Der Anbieter kann die Erfüllung seiner Vertragspflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kontoinhabers an Subunternehmer übergeben oder auslagern, sofern dies den Anbieter nicht von seinen Vertragspflichten entbindet. Der Kontoinhaber darf die Erfüllung seiner Vertragspflichten nicht an Subunternehmer übertragen oder auslagern.
Vergabe von Unteraufträgen. 3.1. Unbeschadet der Anwendung strengerer nationaler Vorschriften kommen die Ausgaben für folgende Unteraufträge nicht für eine Kofinanzierung aus den Strukturfonds in Betracht:
a) Unteraufträge, die die Kosten der Durchführung der Aktion erhöhen, ohne für die Operation eine anteilmäßige Wertschöpfung mit sich zu bringen;
b) Unterverträge mit zwischengeschalteten Stellen oder Beratern, in denen die Zahlung als Prozentsatz der Gesamt- kosten der Aktion festgelegt ist, es sei denn, daß eine solche Zahlung vom Endbegünstigten unter Bezugnahme auf den tatsächlichen Wert der ausgeführten Arbeiten oder Dienstleistungen nachgewiesen wird.
3.2. Die Subunternehmer haben sich bei allen Unteraufträgen zu verpflichten, den Prüf- und Kontrollstellen alle erforderli- chen Informationen über die als Unteraufträge vergebenen Tätigkeiten zu liefern.
1. Unter „Einnahmen“ im Sinne dieser Regel fallen Einnahmen, die bei einer Aktion während der Dauer ihrer Kofinanzierung oder während eines längeren Zeitraums bis zum Abschluß der Intervention, der von dem Mitglied- staat festgesetzt werden kann, aus Verkäufen, Vermietungen, Dienstleistungen, Einschreibegebühren oder sonstigen gleichwertigen Zahlungseingängen entstehen. Hiervon ausgenommen sind:
a) Einnahmen, die im Laufe der wirtschaftlichen Lebensdauer der kofinanzierten Investitionen entstehen und für die die besonderen Bestimmungen des Artikels 29 Absatz 4 der Allgemeinen Verordnung gelten;
b) Einnahmen im Rahmen der finanztechnischen Maßnahmen im Sinne der Regeln 8, 9 und 10;
c) Beiträge des privaten Sektors zur Kofinanzierung von Aktionen, die in den Finanztabellen der jeweiligen Intervention neben den öffentlichen Beiträgen ausgewiesen sind.
2. Die Einnahmen gemäß Ziffer 1 sind Einnahmen, durch die sich die Höhe der für die betreffende Aktion erforderli- chen Kofinanzierung aus den Strukturfonds verringert. Bevor die Strukturfondsbeteiligung berechnet wird, spätestens jedoch beim Abschluß der Intervention, werden sie je nachdem, ob sie vollständig oder nur teilweise durch die kofinanzierte Aktion entstanden sind, in voller Höhe oder anteilmäßig von den zuschußfähigen Ausgaben für die Aktion in Abzug gebracht.
Vergabe von Unteraufträgen. Falls die neuseeländischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften dies vorschreiben, dürfen die europäischen Konformitätsbewertungsstellen, die die Prüfungen ganz oder teilweise durchführen lassen, die entsprechenden Aufträge nur an Prüflaboratorien vergeben, die gemäß Abschnitt III Nummer 2 akkreditiert sind.
Vergabe von Unteraufträgen. Subcontracting of Services
5.1 Die Vergabe von Unteraufträgen erfolgt gemäß Artikel 3, IATA AHM 810, 2018. The subcontracting of services shall be in accordance with Article 3, IATA AHM 810, 2018.
Vergabe von Unteraufträgen. 1.7.1 Mixvoip kann jede seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an Unte - rauftragnehmer vergeben.
Vergabe von Unteraufträgen. ACOLAD ist ausdrücklich berechtigt, seine Verpflichtungen unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu vergeben. Diesbezüglich nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Dienstleistungen von Übersetzern und Dolmetschern erbracht werden, die zumeist als Unterauftragnehmer auftreten. Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern haftet ACOLAD alleinig für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen. Zu diesem Zweck hat ACOLAD zu versichern, dass die Unterauftragnehmer an Verpflichtungen gebunden sind, die den Verpflichtungen von ACOLAD unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens gleichwertig sind.
Vergabe von Unteraufträgen. SISW ist berechtigt, seine Verpflichtungen vollständig oder teilweise im Rahmen eines Unterauftrags zu übertragen, um Services innerhalb eines Service-Packs für einen Dritten bereitzustellen, der hierunter dieselben Rechte und Verpflichtungen wie SISW hat.