Finanzierungsschwelle Musterklauseln

Finanzierungsschwelle. Der Erwerb der Schuldverschreibungen steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen:
Finanzierungsschwelle. Der Erwerb der Schuldverschreibungen steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen: Die kumulierten Zeichnungsbeträge von allen bis zum Ende des Angebots- Zeitraums erworbenen Schuldverschreibungen erreichen nicht eine Finanzierungsschwelle von EUR 300.000,00 („Finanzierungsschwelle“) (oder die Finanzierungsschwelle wird nach Ende des Angebotszeitraums durch den Widerruf einer oder mehrerer Vertragserklärung(en) für den Erwerb einer Schuldverschreibung nachträglich unterschritten ohne Ausgleich durch einen anderen Schuldverschreibungsinhaber binnen fünf (5) Bankarbeitstagen), oder (im Falle des nachträglichen Unterschreitens der Finanzierungsschwelle), wenn die aufgrund des Erwerbs von Schuldverschreibungen zu zahlenden Zeichnungsbeträge nicht spätestens bis zum Ende des Angebotszeitraums zuzüglich einer zweiwöchigen Abrechnungsphase auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto der Zahlstelle eingegangen sind, oder der Erwerb der Immobilie(n), den die Emittentin beabsichtigt, mit den BOE- Schuldverschreibungen zu finanzieren, kommt wider Erwarten nicht zustande. Tritt eine der auflösenden Bedingungen ein, gelten die gesetzlichen Regeln zur Rückabwicklung. Zahlstelle. „Zahlstelle“ für die Schuldverschreibungen ist die Emittentin. Schuldverschreibungsbedingungen. „Schuldverschreibungsbedingungen“ bezeichnet die gegenständlichen Schuldverschreibungsbedingungen. Schuldverschreibungsinhaber. „Schuldverschreibungsinhaber“ bezeichnet jeden Inhaber einer Schuldverschreibung. Bankarbeitstag. „Bankarbeitstag“ ist ein Tag, an dem Geschäftsbanken in Hamburg geöffnet haben. Angebots-Zeitraum. 15.07.2021 um 00:00 Uhr bis 31.03.2022 um 24:00 Uhr. Die Emittentin hat während des Angebots-Zeitraums das Recht, den Angebots-Zeitraum ein- oder mehrmalig zu verlängern als auch zu verkürzen. Der Angebots-Zeitraum kann vorzeitig enden, wenn die Finanzierungsschwelle oder das in Ziff. 1.1 genannte maximale Emissionsvolumen gemäß diesen Schuldverschreibungsbedingungen bereits vor diesem – ggf. verlängerten – Zeitpunkt erreicht wird.
Finanzierungsschwelle. Der Erwerb der FGS-Schuldverschreibungen steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen:
Finanzierungsschwelle. Der Erwerb der PSI-Schuldverschreibungen steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen:
Finanzierungsschwelle. Der Erwerb der FBV-Schuldverschreibungen steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen:
Finanzierungsschwelle. Der Erwerb der COW-Schuldverschreibungen steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen:
Finanzierungsschwelle. Der Erwerb der FPH-Schuldverschreibungen steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen:
Finanzierungsschwelle. Der Erwerb der DPV-Schuldverschreibungen steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen:
Finanzierungsschwelle. Der Erwerb der WDC-Schuldverschreibungen steht unter den folgenden auflösenden Bedingungen:

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.