Schuldverschreibungsbedingungen Musterklauseln

Schuldverschreibungsbedingungen. „Schuldverschreibungsbedingungen“ bezeichnet die gegenständlichen Schuldverschreibungsbedingungen.
Schuldverschreibungsbedingungen. Option 1: Festverzinsliche Schuldverschreibungen (1) Die von der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg (die „Emittentin“) begebenen Inhaber- Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A3MQZV6) im Gesamtnennwert von EUR 50.000.000,-- sind eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte, nicht nachrangige Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 1.000,-- (die „Schuldverschreibungen“). (2) Die Schuldverschreibungen sind für ihre gesamte Laufzeit in einer Global-Inhaber-Schuldver- schreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG (die „Clearstream“) hinterlegt ist. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Schuldverschreibungen oder Zinsscheine ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Zahlung von Zinsen (§ 2) ist durch die Global-Inhaber- Schuldverschreibung mitverbrieft. (3) Den Inhabern der Schuldverschreibungen (einzeln oder zusammen „Schuldverschreibungs- gläubiger“) stehen Miteigentumsanteile an der Global-Inhaber-Schuldverschreibung zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream übertragen werden können. (4) Im Effektengiroverkehr sind Schuldverschreibungen in Einheiten von einer Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon übertragbar. (5) Die Währung der Emission lautet auf EUR. Jede Bezugnahme auf „EUR“ ist als Bezugnahme auf das in 19 Teilnehmerstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geltende gesetzliche Zahlungsmittel „Euro“ zu verstehen. (1) Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennwerts beginnend mit dem 09.05.2022 (dem „Valutatag“) (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (§ 3) (ausschließlich) verzinst. Die Zinsen sind, vorbehaltlich § 3 Absatz (4), jährlich nachträglich jeweils am 09.05. (jeweils ein „Zinszahltag“) zahlbar und werden für den Zeitraum von einem Zinszahltag (einschließlich) bis zum jeweils unmittelbar folgenden Zinszahltag (ausschließlich), jeweils ungeachtet einer eventuellen Verschiebung der tatsächlichen Zinszahlung gemäß § 3 Absatz (4), erstmals jedoch beginnend vom Valutatag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahltag (ausschließlich) (jeweils eine „Zinsperiode“) berechnet. Die Berechnung des in Bezug auf die jeweilige Zinsperiode zu zahlenden Zinsbetrags erfolgt auf der Basis der tatsächlich abgelaufenen Kalendertage und der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage im Kalenderjahr, in das der betreffende Zinszahltag fällt, (actual/actual) nach der Regel Nr. 251 der International Capital Markets Association (ICMA)...
Schuldverschreibungsbedingungen. „Schuldverschreibungsbedingungen“ bezeichnet die gegenständli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.

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  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Vergütung und Zahlungsbedingungen 6.1 Die Höhe und die Fälligkeit der Vergütung für die Leistungen des Anbieters ergeben sich aus dem Auftragsblatt. 6.2 Zahlungen des Kunden erfolgen 14 Tage nach Rechnungsdatum oder durch Lastschrifteinzug zu Beginn des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats. Sollen die Zahlungen per Lastschrifteinzug erfolgen, so ermächtigt der Kunde den Anbieter, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen. 6.3 Verursacht der Kunde im Lastschriftverfahren eine Rücklastschrift, z.B. durch ein nicht gedecktes Konto, so berechnet der Anbieter für den erhöhten Aufwand ein Entgelt von 10,00 €. 6.4 Der Anbieter erstellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung entweder per E-Mail-Versand an die angegebene Kunden-E-Mail oder im jeweiligen Kundenservicebereich bereit. Aktuelle und frühere Rechnungen können vom Kunden im PDF-Format eingesehen und heruntergeladen bzw. per E-Mail neu angefordert werden. Ein Rechnungsversand per E-Mail bzw. Download ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen. 6.5 Der Anbieter kann die Vergütung mit einer schriftlichen Ankündigung von mindestens zwei (2) Monaten zum Ende eines Kalendermonats angemessen erhöhen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht ordentlich spätestens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung der Vergütung wirksam werden soll, so gilt ab diesem Zeitpunkt die erhöhte Vergütung. Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem Auftragsblatt. 6.6 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach 4 vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat. 6.7 Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.

  • Zahlungsbedingungen 6.1 Die Zahlungen sind vom Besteller entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen am Domizil des Lieferanten ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist der Preis in folgenden Raten zu bezahlen: - ein Drittel als Anzahlung innerhalb eines Monats nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Besteller, - ein Drittel bei Ablauf von zwei Dritteln der vereinbarten Lieferfrist, - der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit am Domizil des Lieferanten Schweizer Franken zur freien Verfügung des Lieferanten gestellt worden sind. Ist Zahlung mit Wechseln oder mittels Akkreditiv vereinbart, trägt der Besteller Wechseldiskont, Wechselsteuer und Inkassospesen bzw. die Kosten für die Eröffnung, Avisierung und Bestätigung des Akkreditivs. 6.2 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht verunmöglichen. 6.3 Wenn die Anzahlung oder die bei Vertragsabschluss zu stellenden Sicherheiten nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist der Lieferant berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen. Ist der Besteller mit einer weiteren Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand oder muss der Lieferant aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist der Lieferant ohne Einschränkung seiner gesetzlichen Rechte befugt, die weitere Ausfüh- rung des Vertrages auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten; dies, bis neue Zahlungs- und Lie- ferbedingungen vereinbart sind und der Lieferant genügende Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche Vereinbarung nicht innerhalb einer angemessenen Frist getroffen werden oder erhält der Lieferant keine genügenden Sicherheiten, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. 6.4 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Bestellers üblichen Zinsverhältnissen richtet, je- doch mindestens 4 % über dem jeweiligen 3-Monats CHF-LIBOR liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

  • Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung (MB/KK 2009) und