Finanzinstrumente. Klassifizierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte Hinsichtlich der Klassifizierung und der Bewertung ist die Anzahl der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 im Vergleich zu IAS 39 reduziert worden. Alle erfassten finanzi- ellen Vermögenswerte werden entweder zu den fortgeführten Anschaffungskosten oder zum bei- zulegenden Zeitwert bewertet. Konkret bedeutet dies: - Ein Schuldinstrument, das (i) im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Ziel in der Einziehung der vertraglichen Zahlungsströme besteht und das (ii) sich durch vertragliche Zahlungsströme auszeichnet, bei denen es sich ausschließlich um die Zah- lungen der Hauptforderung und der Zinsen auf die ausstehende Hauptforderung handelt, ist zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich aller wertminderungsbedingten Ab- schreibungen) zu bewerten, es sei denn, der betreffende Vermögenswert wird im Rahmen der Fair Value Option erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet; - Ein Schuldinstrument, das (i) im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Ziel sowohl durch die Einziehung der vertraglichen Zahlungsströme als auch durch den Verkauf von finanziellen Vermögenswerten verwirklicht wird, und das (ii) sich durch Ver- tragsbedingungen auszeichnet, die zu einem bestimmten Datum zu Zahlungsströmen füh- ren, bei denen es sich ausschließlich um Zahlungen der Hauptforderung und der Zinsen auf die ausstehende Hauptforderung handelt, ist erfolgsneutral zum beizulegenden Zeit- wert (FVTOCI) zu bewerten, es sei denn, der betreffende Vermögenswert wird im Rahmen der Fair Value Option erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet; - Alle anderen Schuldinstrumente sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten; - Alle Eigenkapitalinstrumente sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und die Gewinne oder Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, es sei denn, ein Eigenkapitalinstrument wird weder zu Handelszwecken gehalten, noch wird von einem Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss (auf den IFRS 3 Anwendung findet) eine Eventualverbindlichkeit erfasst; in diesem Fall kann beim Erstansatz der un- widerrufliche Beschluss gefasst werden, das Instrument erfolgsneutral zum beizulegen- den Zeitwert zu bewerten, wobei die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrech- nung erfasst werden. Finanzielle Vermögenswerte, die nur Forderungen gegen Gesellschafter umfassen, werden nach dem Modell der erwarteten Kreditverluste zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Appears in 1 contract
Sources: Bestätigungsvermerk Des Unabhängigen Abschlussprüfers
Finanzinstrumente. Finanzinstrumente werden in die Kategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“, „Ausleihungen und Forderungen“, „übrige Verbindlichkeiten“ und „zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ unterteilt. Die Klassifizierung hängt von Finanzinstrumenten dem jeweiligen Zweck des Finanzinstruments ab. Das Management bestimmt die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz. Gegenwärtig sind die einzigen Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Si- cherungsinstrumente für Finanzierungen von Entwicklungs- und Renditeliegenschaften. Finanzielle Ver- mögenswerte der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte Hinsichtlich klassifiziert als „Ausleihungen und Forderungen“ werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, zu- gehörige Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten der Klassifizierung und Kategorie „übrige Verbindlichkeiten“ werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Trans- aktionskosten erfasst. In der Bewertung ist die Anzahl der Folge werden beide Kategorien von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 im Vergleich zu IAS 39 reduziert worden. Alle erfassten finanzi- ellen Vermögenswerte werden entweder zu den fortgeführten Anschaffungskosten oder zum bei- zulegenden Zeitwert bewertet. Konkret bedeutet dies: - Ein Schuldinstrument, das (i) im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Ziel in der Einziehung der vertraglichen Zahlungsströme besteht und das (ii) sich durch vertragliche Zahlungsströme auszeichnet, bei denen es sich ausschließlich um die Zah- lungen der Hauptforderung und der Zinsen auf die ausstehende Hauptforderung handelt, ist zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich aller wertminderungsbedingten Ab- schreibungenEffek- tivzinsmethode) zu bewertenbewertet. Zur Veräusserung verfügbare Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, es sei denn, die keiner der betreffende Vermögenswert wird im Rahmen der Fair Value Option erfolgswirksam anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewerteteinschliesslich Transaktionskosten erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zum beizu- legenden Zeitwert; - Ein Schuldinstrument, das (i) im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Ziel sowohl durch Bewertungsanpassungen werden über die Einziehung Gesamtergebnisrechnung verbucht. Konzernrechnung der vertraglichen Zahlungsströme als auch durch den Verkauf Peach Property Group AG Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten verwirklicht wirdwerden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich die Gruppe zum Kauf beziehungsweise Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet. Finanz- instrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte und das (ii) sich durch Ver- tragsbedingungen auszeichnetPflichten auf Zahlungen aus den Finanzinstrumen- ten erloschen sind oder übertragen wurden und die Gruppe im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu einem bestimmten Datum fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird zu Zahlungsströmen füh- renje- dem Bilanzstichtag überprüft, bei denen es sich ausschließlich um Zahlungen ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Eine Wertver- minderung liegt dann vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und diese eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermö- genswerts hat. In der Hauptforderung Kategorie „Ausleihungen und Forderungen“ wird die Höhe des Verlustes aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes, ermittelt. Der Buchwert des Ver- mögenswerts wird reduziert und der Zinsen auf die ausstehende Hauptforderung handeltVerlustbetrag ergebniswirksam erfasst. Ist ein Kredit, ist erfolgsneutral zum beizulegenden Zeit- wert (FVTOCI) eine Forderung oder eine bis zur Endfälligkeit zu bewertenhaltende Finanzinvestition mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, es sei denn, ent- spricht der betreffende Vermögenswert wird im Rahmen der Fair Value Option erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet; - Alle anderen Schuldinstrumente sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten; - Alle Eigenkapitalinstrumente sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und die Gewinne oder Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, es sei denn, ein Eigenkapitalinstrument wird weder zu Handelszwecken gehalten, noch wird von einem Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss (auf den IFRS 3 Anwendung findet) eine Eventualverbindlichkeit erfasst; in diesem Fall kann beim Erstansatz der un- widerrufliche Beschluss gefasst werden, das Instrument erfolgsneutral zum beizulegen- den Zeitwert zu bewerten, wobei die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrech- nung erfasst werden. Finanzielle Vermögenswerte, die nur Forderungen gegen Gesellschafter umfassen, werden zur Bewertung des Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem nach dem Modell der erwarteten Kreditverluste zum beizulegenden Zeitwert bewertetMassga- be des Vertrags festgesetzten aktuellen effektiven Zinssatz.
Appears in 1 contract
Sources: Bond Offering
Finanzinstrumente. Klassifizierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte Hinsichtlich der Klassifizierung Als Finanzinstrumente werden vertraglich vereinbarte Rechte und der Bewertung ist die Anzahl der Kategorien Verpflichtungen bilanziert, aus denen ein Zu- oder Abfluss von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 im Vergleich zu IAS 39 reduziert wordenoder die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten resultiert. Alle erfassten finanzi- ellen Vermögenswerte Sie werden entweder zu den fortgeführten Anschaffungskosten oder zum bei- zulegenden Zeitwert bewertet. Konkret bedeutet dies: - Ein Schuldinstrument, das (i) im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Ziel in der Einziehung der vertraglichen Zahlungsströme besteht originäre und das (ii) sich durch vertragliche Zahlungsströme auszeichnet, bei denen es sich ausschließlich um die Zah- lungen der Hauptforderung derivative Finanzinstrumente unterteilt und der Zinsen auf die ausstehende Hauptforderung handelt, ist zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich aller wertminderungsbedingten Ab- schreibungen) zu bewerten, es sei denn, der betreffende Vermögenswert wird im Rahmen der Fair Value Option erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet; - Ein Schuldinstrument, das (i) im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Ziel sowohl durch die Einziehung der vertraglichen Zahlungsströme als auch durch den Verkauf von finanziellen Vermögenswerten verwirklicht wird, und das (ii) sich durch Ver- tragsbedingungen auszeichnet, die zu einem bestimmten Datum zu Zahlungsströmen füh- ren, bei denen es sich ausschließlich um Zahlungen der Hauptforderung und der Zinsen auf die ausstehende Hauptforderung handelt, ist erfolgsneutral zum beizulegenden Zeit- wert (FVTOCI) zu bewerten, es sei denn, der betreffende Vermögenswert wird im Rahmen der Fair Value Option erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet; - Alle anderen Schuldinstrumente sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten; - Alle Eigenkapitalinstrumente sind in der Bilanz unter den finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten, den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Flüssigen Mitteln ausgewiesen. der STEAG GmbH zum Dezember Anhang Beim erstmaligen Ansatz werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bzw. mit dem Transaktionspreis zuzüglich direkt zuordenbarer Transaktionskosten bewertet. Transaktionskosten von die „ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und die Gewinne oder Verluste Zeitwert" bewertet werden, sind direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, es sei denn, ein Eigenkapitalinstrument wird weder zu Handelszwecken gehalten, noch wird von einem Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss (auf den IFRS 3 Anwendung findet) eine Eventualverbindlichkeit erfasst; in diesem Fall kann beim Erstansatz erfassen. Die Folgebewertung richtet sich nach der un- widerrufliche Beschluss gefasst werden, das Instrument erfolgsneutral zum beizulegen- den Zeitwert zu bewerten, wobei die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrech- nung erfasst werdenFinanzinstrumente. Finanzielle Vermögenswerte, die nur Forderungen gegen Gesellschafter umfassen, werden nach dem Modell der erwarteten Kreditverluste Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert folgt einer dreistufigen Hierarchie unter Berücksichtigung des Kontrahenten- und des eigenen Sofern vorhanden, wird der Börsen- oder Marktpreis von identischen Finanzinstrumenten auf einem aktiven und am Bewertungsstichtag zugänglichen Markt zugrunde gelegt {Stufe 1). ein solcher Preis nicht verfügbar, sind der Börsen- oder Marktpreis auf einem aktiven Markt für ähniiche Finanzinstrumente, auf einem inaktiven Markt für identische oder ähnliche Finanzinstrumente oder andere Inputfaktoren als Marktpreisnotierungen, die für die Finanzinstrumente beobachtet werden können, wie Zinsentwicklungen, die für gemeinhin notierte Spannen beobachtbar sind, implizite Volatilitäten und heranzuziehen, bei denen die angewandten Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Dabei werden die zukünftigen Zahlungsströme mittels aktueller Marktzinssätze, die der Restlaufzeit entsprechen, abgezinst. anderen Fällen wird auf Bewertungstechniken zurückgegriffen, bei denen die angewandten Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3). Als etablierte Bewertungstechniken werden oder gewählt. Nicht marktgerecht verzinste langfristige Finanzinstrumente werden bewertet, indem die erwarteten Cashfiows mit dem effektiven Zinssatz auf den Zeitpunkt der Anschaffung diskontiert werden (Barwert). Der effektive Zinssatz berücksichtigt alle zurechenbaren Gebühren mit Zinscharakter. Der am niedrigsten eingestufte signifikante Bewertungsfaktor bestimmt die Hierarchieebene des Gesamtergebnisses. Energy Exchange (EEX) in Leipzig verwendet. Die Grundlage für diese Entscheidung bildet die höchstmögliche Liquidität der zugrunde liegenden Produkte. Nicht beobachtbare Inputfaktoren werden aus börsennotierten Produkten abgeleitet oder über etablierte Dienstieister eingeholt. Rahmen einer regelmäßigen Marktkonformitätsprüfung erfolgt eine kontinuierliche Plausibilisierung der verwendeten Techniken und Inputfaktoren. Dieser Abgleich wird analysiert, dokumentiert und dem Management als Berichterstattung zur Verfügung Zudem werden verwendete finanzmathematische Modeile regelmäßig validiert und mit verfügbaren Marktinformationen verglichen. Rahmen eines vierteljährlich tagenden Steuerungsausschusses für den werden die Annahmen die Bewertungsgrundlagen diskutiert und bei Bedarf neu festgelegt.
Appears in 1 contract
Sources: Audit Report
Finanzinstrumente. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines fi- nanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald der STEAG-Kon- zern Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Ver- bindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Ausnahmen liegen vor, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Finanzinstrumente lassen sich danach unterscheiden, ob sie originär oder derivativ sind. Originäre Fi- nanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite bspw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Aus- leihungen und Zahlungsmittel sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente. Die Finanzinstrumente sind in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte Hinsichtlich der Klassifizierung und der Bewertung ist die Anzahl der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 im Vergleich zu IAS 39 reduziert worden. Alle erfassten finanzi- ellen Vermögenswerte werden entweder zu mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder zum bei- zulegenden dem beizulegen- den Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt. Auf der Passivseite bestehen die originären Finanzinstru- mente aus mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten bspw. aus Lieferun- gen und Leistungen, Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Derivative Finanzin- strumente (Derivate) werden – sofern sie in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallen – grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Beim erstmaligen Ansatz werden Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert bzw. mit dem Transaktionspreis bewertet. Konkret bedeutet dies: - Ein SchuldinstrumentDirekt zurechenbare Transaktionskosten werden bei finanziellen Vermö- genswerten und finanziellen Verbindlichkeiten berücksichtigt, das (i) im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Ziel in der Einziehung der vertraglichen Zahlungsströme besteht und das (ii) sich durch vertragliche Zahlungsströme auszeichnet, bei denen es sich ausschließlich um die Zah- lungen der Hauptforderung und der Zinsen auf die ausstehende Hauptforderung handelt, ist zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich aller wertminderungsbedingten Ab- schreibungen) zu bewerten, es sei denn, der betreffende Vermögenswert wird sofern diese im Rahmen der Fair Value Option Folgebewer- tung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Folgebewertung richtet sich nach der zuvor erwähnten Klassifizierung der Finanzinstrumente. Für Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert normalerweise dem Betrag, den der Kon- zern erhalten bzw. zahlen würde, wenn er die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag tauschen bzw. be- gleichen wollte. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird das eigene bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten berücksichtigt. Die am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente werden in drei Stufen eingeteilt, in Abhängigkeit der Inputfaktoren, die für ihre Bewertung zum beizule- genden Zeitwert herangezogen werden. Der obersten Stufe (FVTPLStufe 1) werden die Finanzinstrumente zugeordnet, bei denen sich notierte, nicht bereinigte Preise für identische Finanzinstrumente auf aktiven Märkten feststellen lassen. In die zweite Stufe (Stufe 2) werden die Finanzinstrumente eingeordnet, deren Preis auf einem aktiven Markt für ähnliche Finanzinstrumente oder auf einem inaktiven Markt für identische oder ähnliche Finanzinstrumente abgeleitet werden kann. Des Weiteren können bei deren Bewertung auch andere am Markt beobachtbare Inputfaktoren einbezogen werden, wie Zinsentwick- lungen, für die gemeinhin notierte Spannen beobachtbar sind, implizite Volatilitäten und Credit-Spreads. Bei diesen Finanzinstrumenten werden beispielsweise die zukünftigen Zahlungsströme mittels aktueller Marktzinssätze, die der Restlaufzeit entsprechen, abgezinst. In allen anderen Fällen der dritten Stufe (Stufe 3) wird auf Bewertungstechniken zurückgegriffen, bei denen einer oder mehrere der angewandten Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Als etablierte Bewertungstechniken werden Discounted Cashflow-Analysen oder Optionspreismodelle gewählt. Nicht marktgerecht verzinste langfristige Finanzinstrumente werden bewertet; - Ein Schuldinstrument, indem die erwarteten Cashflows mit dem effektiven Zinssatz auf den Zeitpunkt der Anschaffung diskontiert werden (Barwert). Der effektive Zinssatz berücksichtigt alle direkt zurechenbaren Grenz-Transaktionskosten. Der am niedrigsten eingestufte signifikante Bewertungsfaktor bestimmt die Einstufung des Finanzinstru- mentes, sofern in die Bewertung des Finanzinstrumentes Inputfaktoren verschiedener Stufen herange- zogen werden. Die beizulegenden Zeitwerte von standardisierten linearen Derivaten und von indexbasierten Stromver- trägen werden grundsätzlich von börsennotierten Preisindikationen abgeleitet. Für Kohle und Emissi- onshandelsprodukte sowie für das Gasprodukt TTF werden dafür die Notierungen der Intercontinental Exchange (ICE) in London und für Gas- (THE) und Stromprodukte die Notierungen der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig verwendet. Die Entscheidung für die ICE oder EEX beruht auf der höchstmöglichen Liquidität der zugrunde liegenden Produkte. Die Bewertung von Energieverträgen mit geschriebenen Optionen sowie von Festpreisstrombezugsver- trägen und -absatzverträgen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen erfolgt über anerkannte Be- wertungsmodelle. In diese Modelle fließen am Markt beobachtbare Parameter ein. Zusätzlich werden intern Annahmen und Schätzungen getroffen, die regelmäßig validiert werden. Die Validierung erfolgt quartalsweise über ein externes Benchmarking sowie anhand von Vergangenheitsdaten. Der Einsatz und die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten unterliegen i) m STEAG-Konzern strengen Kontrollen und regelmäßigen Prüfungen, die auf Basis von Richtlinien im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Ziel sowohl durch des regel- mäßigen Reporting erfolgen. Eine regelmäßige Marktkonformitätsprüfung sichert die Einziehung Marktgerechtigkeit der vertraglichen Zahlungsströme als auch durch den Verkauf von finanziellen Vermögenswerten verwirklicht wird, und das (ii) sich durch Ver- tragsbedingungen auszeichnet, die zu einem bestimmten Datum zu Zahlungsströmen füh- ren, bei denen es sich ausschließlich um Zahlungen der Hauptforderung und der Zinsen auf die ausstehende Hauptforderung handelt, ist erfolgsneutral zum beizulegenden Zeit- wert (FVTOCI) zu bewerten, es sei denn, der betreffende Vermögenswert wird Abschlüsse im Rahmen der Fair Value Option erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet; - Alle anderen Schuldinstrumente sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten; - Alle Eigenkapitalinstrumente sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und die Gewinne oder Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, es sei denn, ein Eigenkapitalinstrument wird weder zu Handelszwecken gehalten, noch wird von einem Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss (auf den IFRS 3 Anwendung findet) eine Eventualverbindlichkeit erfasst; in diesem Fall kann beim Erstansatz der un- widerrufliche Beschluss gefasst werden, das Instrument erfolgsneutral zum beizulegen- den Zeitwert zu bewerten, wobei die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrech- nung erfasst werden. Finanzielle Vermögenswerte, die nur Forderungen gegen Gesellschafter umfassen, werden nach dem Modell der erwarteten Kreditverluste zum beizulegenden Zeitwert bewertetSTEAG-Konzern.
Appears in 1 contract
Sources: Audit Report