Common use of Finanzinstrumente Clause in Contracts

Finanzinstrumente. Finanzinstrumente werden in die Kategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“, „Ausleihungen und Forderungen“, „übrige Verbindlichkeiten“ und „zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ unterteilt. Die Klassifizierung hängt von dem jeweiligen Zweck des Finanzinstruments ab. Das Management bestimmt die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz. Gegenwärtig sind die einzigen Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Si- cherungsinstrumente für Finanzierungen von Entwicklungs- und Renditeliegenschaften. Finanzielle Ver- mögenswerte der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte klassifiziert als „Ausleihungen und Forderungen“ werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, zu- gehörige Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie „übrige Verbindlichkeiten“ werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Trans- aktionskosten erfasst. In der Folge werden beide Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten (Effek- tivzinsmethode) bewertet. Zur Veräusserung verfügbare Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert einschliesslich Transaktionskosten erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zum beizu- legenden Zeitwert; Bewertungsanpassungen werden über die Gesamtergebnisrechnung verbucht. Konzernrechnung der Peach Property Group AG Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich die Gruppe zum Kauf beziehungsweise Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet. Finanz- instrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte und Pflichten auf Zahlungen aus den Finanzinstrumen- ten erloschen sind oder übertragen wurden und die Gruppe im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird zu je- dem Bilanzstichtag überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Eine Wertver- minderung liegt dann vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und diese eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermö- genswerts hat. In der Kategorie „Ausleihungen und Forderungen“ wird die Höhe des Verlustes aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes, ermittelt. Der Buchwert des Ver- mögenswerts wird reduziert und der Verlustbetrag ergebniswirksam erfasst. Ist ein Kredit, eine Forderung oder eine bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestition mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, ent- spricht der zur Bewertung des Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem nach Massga- be des Vertrags festgesetzten aktuellen effektiven Zinssatz.

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Samples: Bond Offering

Finanzinstrumente. Finanzinstrumente werden in die Kategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“, „Ausleihungen und Forderungen“, „übrige Verbindlichkeiten“ und „zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ unterteilt. Die Klassifizierung hängt von dem jeweiligen Zweck des Finanzinstruments ab. Das Management bestimmt die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz. Gegenwärtig sind die einzigen Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Si- cherungsinstrumente für Finanzierungen von Entwicklungs- und Renditeliegenschaften. Finanzielle Ver- mögenswerte der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte klassifiziert als „Ausleihungen Hinsichtlich der Klassifizierung und Forderungen“ der Bewertung ist die Anzahl der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 im Vergleich zu IAS 39 reduziert worden. Alle erfassten finanzi- ellen Vermögenswerte werden anfänglich entweder zu ihrem beizulegenden den fortgeführten Anschaffungskosten oder zum bei- zulegenden Zeitwert angesetztbewertet. Konkret bedeutet dies: - Ein Schuldinstrument, zu- gehörige Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten das (i) im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Ziel in der Kategorie „übrige Verbindlichkeiten“ werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Trans- aktionskosten erfasst. In Einziehung der Folge werden beide Kategorien vertraglichen Zahlungsströme besteht und das (ii) sich durch vertragliche Zahlungsströme auszeichnet, bei denen es sich ausschließlich um die Zah- lungen der Hauptforderung und der Zinsen auf die ausstehende Hauptforderung handelt, ist zu fortgeführten Anschaffungskosten (Effek- tivzinsmethodeabzüglich aller wertminderungsbedingten Ab- schreibungen) zu bewerten, es sei denn, der betreffende Vermögenswert wird im Rahmen der Fair Value Option erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet; - Ein Schuldinstrument, das (i) im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Ziel sowohl durch die Einziehung der vertraglichen Zahlungsströme als auch durch den Verkauf von finanziellen Vermögenswerten verwirklicht wird, und das (ii) sich durch Ver- tragsbedingungen auszeichnet, die zu einem bestimmten Datum zu Zahlungsströmen füh- ren, bei denen es sich ausschließlich um Zahlungen der Hauptforderung und der Zinsen auf die ausstehende Hauptforderung handelt, ist erfolgsneutral zum beizulegenden Zeit- wert (FVTOCI) zu bewerten, es sei denn, der betreffende Vermögenswert wird im Rahmen der Fair Value Option erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet; - Alle anderen Schuldinstrumente sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten; - Alle Eigenkapitalinstrumente sind in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und die Gewinne oder Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, es sei denn, ein Eigenkapitalinstrument wird weder zu Handelszwecken gehalten, noch wird von einem Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss (auf den IFRS 3 Anwendung findet) eine Eventualverbindlichkeit erfasst; in diesem Fall kann beim Erstansatz der un- widerrufliche Beschluss gefasst werden, das Instrument erfolgsneutral zum beizulegen- den Zeitwert zu bewerten, wobei die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrech- nung erfasst werden. Zur Veräusserung verfügbare Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Finanzielle Vermögenswerte, die keiner nur Forderungen gegen Gesellschafter umfassen, werden nach dem Modell der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie werden erwarteten Kreditverluste zum beizulegenden Zeitwert einschliesslich Transaktionskosten erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zum beizu- legenden Zeitwert; Bewertungsanpassungen werden über die Gesamtergebnisrechnung verbucht. Konzernrechnung der Peach Property Group AG Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich die Gruppe zum Kauf beziehungsweise Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet. Finanz- instrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte und Pflichten auf Zahlungen aus den Finanzinstrumen- ten erloschen sind oder übertragen wurden und die Gruppe im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird zu je- dem Bilanzstichtag überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Eine Wertver- minderung liegt dann vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und diese eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermö- genswerts hat. In der Kategorie „Ausleihungen und Forderungen“ wird die Höhe des Verlustes aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes, ermittelt. Der Buchwert des Ver- mögenswerts wird reduziert und der Verlustbetrag ergebniswirksam erfasst. Ist ein Kredit, eine Forderung oder eine bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestition mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, ent- spricht der zur Bewertung des Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem nach Massga- be des Vertrags festgesetzten aktuellen effektiven Zinssatzbewertet.

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Samples: Bestätigungsvermerk Des Unabhängigen Abschlussprüfers

Finanzinstrumente. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines fi- nanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden in die Kategorien „erfolgswirksam erfasst, sobald der STEAG-Kon- zern Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Ver- bindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Ausnahmen liegen vor, wenn bezüglich der Beträge zum beizulegenden Zeitwert“gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, „Ausleihungen den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Finanzinstrumente lassen sich danach unterscheiden, ob sie originär oder derivativ sind. Originäre Fi- nanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite bspw. Forderungen aus Lieferungen und Forderungen“Leistungen, „übrige Verbindlichkeiten“ Aus- leihungen und „zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ unterteiltZahlungsmittel sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente. Die Finanzinstrumente sind in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung hängt mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder dem beizulegen- den Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt. Auf der Passivseite bestehen die originären Finanzinstru- mente aus mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten bspw. aus Lieferun- gen und Leistungen, Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Derivative Finanzin- strumente (Derivate) werden – sofern sie in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallen – grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Beim erstmaligen Ansatz werden Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert bzw. mit dem jeweiligen Zweck des Finanzinstruments abTransaktionspreis bewertet. Das Management bestimmt die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz. Gegenwärtig sind die einzigen FinanzinstrumenteDirekt zurechenbare Transaktionskosten werden bei finanziellen Vermö- genswerten und finanziellen Verbindlichkeiten berücksichtigt, die sofern diese im Rahmen der Folgebewer- tung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Si- cherungsinstrumente für Finanzierungen von Entwicklungs- und Renditeliegenschaften. Finanzielle Ver- mögenswerte der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte klassifiziert als „Ausleihungen und Forderungen“ werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, zu- gehörige Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie „übrige Verbindlichkeiten“ werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Trans- aktionskosten erfasst. In der Folge werden beide Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten (Effek- tivzinsmethode) bewertet. Zur Veräusserung verfügbare Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert einschliesslich Transaktionskosten erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zum beizu- legenden Zeitwert; Bewertungsanpassungen werden über die Gesamtergebnisrechnung verbuchtrichtet sich nach der zuvor erwähnten Klassifizierung der Finanzinstrumente. Konzernrechnung Für Finanzinstrumente entspricht der Peach Property Group AG Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetztbeizulegende Zeitwert normalerweise dem Betrag, dem Tag, an dem sich die Gruppe zum Kauf beziehungsweise Verkauf des Vermögenswertes verpflichtetden der Kon- zern erhalten bzw. Finanz- instrumente werden ausgebuchtzahlen würde, wenn er die Rechte Finanzinstrumente am Bilanzstichtag tauschen bzw. be- gleichen wollte. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird das eigene bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten berücksichtigt. Die am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente werden in drei Stufen eingeteilt, in Abhängigkeit der Inputfaktoren, die für ihre Bewertung zum beizule- genden Zeitwert herangezogen werden. Der obersten Stufe (Stufe 1) werden die Finanzinstrumente zugeordnet, bei denen sich notierte, nicht bereinigte Preise für identische Finanzinstrumente auf aktiven Märkten feststellen lassen. In die zweite Stufe (Stufe 2) werden die Finanzinstrumente eingeordnet, deren Preis auf einem aktiven Markt für ähnliche Finanzinstrumente oder auf einem inaktiven Markt für identische oder ähnliche Finanzinstrumente abgeleitet werden kann. Des Weiteren können bei deren Bewertung auch andere am Markt beobachtbare Inputfaktoren einbezogen werden, wie Zinsentwick- lungen, für die gemeinhin notierte Spannen beobachtbar sind, implizite Volatilitäten und Pflichten Credit-Spreads. Bei diesen Finanzinstrumenten werden beispielsweise die zukünftigen Zahlungsströme mittels aktueller Marktzinssätze, die der Restlaufzeit entsprechen, abgezinst. In allen anderen Fällen der dritten Stufe (Stufe 3) wird auf Zahlungen Bewertungstechniken zurückgegriffen, bei denen einer oder mehrere der angewandten Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Als etablierte Bewertungstechniken werden Discounted Cashflow-Analysen oder Optionspreismodelle gewählt. Nicht marktgerecht verzinste langfristige Finanzinstrumente werden bewertet, indem die erwarteten Cashflows mit dem effektiven Zinssatz auf den Zeitpunkt der Anschaffung diskontiert werden (Barwert). Der effektive Zinssatz berücksichtigt alle direkt zurechenbaren Grenz-Transaktionskosten. Der am niedrigsten eingestufte signifikante Bewertungsfaktor bestimmt die Einstufung des Finanzinstru- mentes, sofern in die Bewertung des Finanzinstrumentes Inputfaktoren verschiedener Stufen herange- zogen werden. Die beizulegenden Zeitwerte von standardisierten linearen Derivaten und von indexbasierten Stromver- trägen werden grundsätzlich von börsennotierten Preisindikationen abgeleitet. Für Kohle und Emissi- onshandelsprodukte sowie für das Gasprodukt TTF werden dafür die Notierungen der Intercontinental Exchange (ICE) in London und für Gas- (THE) und Stromprodukte die Notierungen der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig verwendet. Die Entscheidung für die ICE oder EEX beruht auf der höchstmöglichen Liquidität der zugrunde liegenden Produkte. Die Bewertung von Energieverträgen mit geschriebenen Optionen sowie von Festpreisstrombezugsver- trägen und -absatzverträgen für Strom aus den Finanzinstrumen- ten erloschen sind oder übertragen wurden erneuerbaren Energiequellen erfolgt über anerkannte Be- wertungsmodelle. In diese Modelle fließen am Markt beobachtbare Parameter ein. Zusätzlich werden intern Annahmen und Schätzungen getroffen, die regelmäßig validiert werden. Die Validierung erfolgt quartalsweise über ein externes Benchmarking sowie anhand von Vergangenheitsdaten. Der Einsatz und die Gruppe Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten unterliegen im Wesentlichen alle Chancen STEAG-Konzern strengen Kontrollen und Risikenregelmäßigen Prüfungen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird zu je- dem Bilanzstichtag überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegenauf Basis von Richtlinien im Rahmen des regel- mäßigen Reporting erfolgen. Eine Wertver- minderung liegt dann vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, regelmäßige Marktkonformitätsprüfung sichert die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und diese eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermö- genswerts hat. In Marktgerechtigkeit der Kategorie „Ausleihungen und Forderungen“ wird die Höhe des Verlustes aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes, ermittelt. Der Buchwert des Ver- mögenswerts wird reduziert und der Verlustbetrag ergebniswirksam erfasst. Ist ein Kredit, eine Forderung oder eine bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestition mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, ent- spricht der zur Bewertung des Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem nach Massga- be des Vertrags festgesetzten aktuellen effektiven ZinssatzAbschlüsse im STEAG-Konzern.

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Samples: Audit Report