Common use of Finanzinstrumente Clause in Contracts

Finanzinstrumente. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines fi- nanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald der STEAG-Kon- zern Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Ver- bindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Ausnahmen liegen vor, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Finanzinstrumente lassen sich danach unterscheiden, ob sie originär oder derivativ sind. Originäre Fi- nanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite bspw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Aus- leihungen und Zahlungsmittel sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente. Die Finanzinstrumente sind in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder dem beizulegen- den Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt. Auf der Passivseite bestehen die originären Finanzinstru- mente aus mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten bspw. aus Lieferun- gen und Leistungen, Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Derivative Finanzin- strumente (Derivate) werden – sofern sie in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallen – grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Beim erstmaligen Ansatz werden Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert bzw. mit dem Transaktionspreis bewertet. Direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei finanziellen Vermö- genswerten und finanziellen Verbindlichkeiten berücksichtigt, sofern diese im Rahmen der Folgebewer- tung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Folgebewertung richtet sich nach der zuvor erwähnten Klassifizierung der Finanzinstrumente. Für Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert normalerweise dem Betrag, den der Kon- zern erhalten bzw. zahlen würde, wenn er die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag tauschen bzw. be- gleichen wollte. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird das eigene bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten berücksichtigt. Die am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente werden in drei Stufen eingeteilt, in Abhängigkeit der Inputfaktoren, die für ihre Bewertung zum beizule- genden Zeitwert herangezogen werden. Der obersten Stufe (Stufe 1) werden die Finanzinstrumente zugeordnet, bei denen sich notierte, nicht bereinigte Preise für identische Finanzinstrumente auf aktiven Märkten feststellen lassen. In die zweite Stufe (Stufe 2) werden die Finanzinstrumente eingeordnet, deren Preis auf einem aktiven Markt für ähnliche Finanzinstrumente oder auf einem inaktiven Markt für identische oder ähnliche Finanzinstrumente abgeleitet werden kann. Des Weiteren können bei deren Bewertung auch andere am Markt beobachtbare Inputfaktoren einbezogen werden, wie Zinsentwick- lungen, für die gemeinhin notierte Spannen beobachtbar sind, implizite Volatilitäten und Credit-Spreads. Bei diesen Finanzinstrumenten werden beispielsweise die zukünftigen Zahlungsströme mittels aktueller Marktzinssätze, die der Restlaufzeit entsprechen, abgezinst. In allen anderen Fällen der dritten Stufe (Stufe 3) wird auf Bewertungstechniken zurückgegriffen, bei denen einer oder mehrere der angewandten Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Als etablierte Bewertungstechniken werden Discounted Cashflow-Analysen oder Optionspreismodelle gewählt. Nicht marktgerecht verzinste langfristige Finanzinstrumente werden bewertet, indem die erwarteten Cashflows mit dem effektiven Zinssatz auf den Zeitpunkt der Anschaffung diskontiert werden (Barwert). Der effektive Zinssatz berücksichtigt alle direkt zurechenbaren Grenz-Transaktionskosten. Der am niedrigsten eingestufte signifikante Bewertungsfaktor bestimmt die Einstufung des Finanzinstru- mentes, sofern in die Bewertung des Finanzinstrumentes Inputfaktoren verschiedener Stufen herange- zogen werden. Die beizulegenden Zeitwerte von standardisierten linearen Derivaten und von indexbasierten Stromver- trägen werden grundsätzlich von börsennotierten Preisindikationen abgeleitet. Für Kohle und Emissi- onshandelsprodukte sowie für das Gasprodukt TTF werden dafür die Notierungen der Intercontinental Exchange (ICE) in London und für Gas- (THE) und Stromprodukte die Notierungen der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig verwendet. Die Entscheidung für die ICE oder EEX beruht auf der höchstmöglichen Liquidität der zugrunde liegenden Produkte. Die Bewertung von Energieverträgen mit geschriebenen Optionen sowie von Festpreisstrombezugsver- trägen und -absatzverträgen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen erfolgt über anerkannte Be- wertungsmodelle. In diese Modelle fließen am Markt beobachtbare Parameter ein. Zusätzlich werden intern Annahmen und Schätzungen getroffen, die regelmäßig validiert werden. Die Validierung erfolgt quartalsweise über ein externes Benchmarking sowie anhand von Vergangenheitsdaten. Der Einsatz und die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten unterliegen im STEAG-Konzern strengen Kontrollen und regelmäßigen Prüfungen, die auf Basis von Richtlinien im Rahmen des regel- mäßigen Reporting erfolgen. Eine regelmäßige Marktkonformitätsprüfung sichert die Marktgerechtigkeit der Abschlüsse im STEAG-Konzern.

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Finanzinstrumente. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines fi- nanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als Finanzinstrumente werden erfasstvertraglich vereinbarte Rechte und Verpflichtungen bilanziert, sobald aus denen ein Zu- oder Abfluss von finanziellen Vermögenswerten oder die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten resultiert. Sie werden in originäre und derivative Finanzinstrumente unterteilt und in der STEAG-Kon- zern Vertragspartei des Finanzinstrumentes wirdBilanz unter den finanziellen Vermögenswerten bzw. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Ver- bindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Ausnahmen liegen vor, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wirdVerbindlichkeiten, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführenForderungen bzw. Finanzinstrumente lassen sich danach unterscheiden, ob sie originär oder derivativ sind. Originäre Fi- nanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite bspw. Forderungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Aus- leihungen und Zahlungsmittel sowie gehaltene EigenkapitalinstrumenteLeistungen oder Flüssigen Mitteln ausgewiesen. Die Finanzinstrumente sind in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder dem beizulegen- den Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt. Auf der Passivseite bestehen die originären Finanzinstru- mente aus mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten bspw. aus Lieferun- gen und Leistungen, Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Derivative Finanzin- strumente (Derivate) werden – sofern sie in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallen – grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag bilanziert. STEAG GmbH zum Dezember Anhang Beim erstmaligen Ansatz werden Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert bzw. mit dem Transaktionspreis zuzüglich direkt zuordenbarer Transaktionskosten bewertet. Direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei finanziellen Vermö- genswerten und finanziellen Verbindlichkeiten berücksichtigt, sofern diese im Rahmen der Folgebewer- tung nicht erfolgswirksam von die „ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert Zeitwert" bewertet werden, sind direkt in der Gewinn- und zu erfassen. Die Folgebewertung richtet sich nach der zuvor erwähnten Klassifizierung der Finanzinstrumente. Für Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert normalerweise dem Betrag, den der Kon- zern erhalten bzw. zahlen würde, wenn er die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag tauschen bzw. be- gleichen wollte. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird das eigene bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten berücksichtigt. Die am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente werden in drei Stufen eingeteilt, in Abhängigkeit der Inputfaktoren, die für ihre Bewertung zum beizule- genden beizulegenden Zeitwert herangezogen werden. Der obersten Stufe (folgt einer dreistufigen Hierarchie unter Berücksichtigung des Kontrahenten- und des eigenen Sofern vorhanden, wird der Börsen- oder Marktpreis von identischen Finanzinstrumenten auf einem aktiven und am Bewertungsstichtag zugänglichen Markt zugrunde gelegt {Stufe 1) werden die Finanzinstrumente zugeordnet). ein solcher Preis nicht verfügbar, bei denen sich notierte, nicht bereinigte Preise für identische Finanzinstrumente auf aktiven Märkten feststellen lassen. In die zweite Stufe (Stufe 2) werden die Finanzinstrumente eingeordnet, deren Preis sind der Börsen- oder Marktpreis auf einem aktiven Markt für ähnliche Finanzinstrumente oder ähniiche Finanzinstrumente, auf einem inaktiven Markt für identische oder ähnliche Finanzinstrumente abgeleitet oder andere Inputfaktoren als Marktpreisnotierungen, die für die Finanzinstrumente beobachtet werden kann. Des Weiteren können bei deren Bewertung auch andere am Markt beobachtbare Inputfaktoren einbezogen werdenkönnen, wie Zinsentwick- lungenZinsentwicklungen, die für die gemeinhin notierte Spannen beobachtbar sind, implizite Volatilitäten und Credit-Spreadsheranzuziehen, bei denen die angewandten Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Bei diesen Finanzinstrumenten Dabei werden beispielsweise die zukünftigen Zahlungsströme mittels aktueller Marktzinssätze, die der Restlaufzeit entsprechen, abgezinst. In allen anderen Fällen der dritten Stufe (Stufe 3) wird auf Bewertungstechniken zurückgegriffen, bei denen einer oder mehrere der die angewandten Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenbasieren (Stufe 3). Als etablierte Bewertungstechniken werden Discounted Cashflow-Analysen oder Optionspreismodelle gewählt. Nicht marktgerecht verzinste langfristige Finanzinstrumente werden bewertet, indem die erwarteten Cashflows Cashfiows mit dem effektiven Zinssatz auf den Zeitpunkt der Anschaffung diskontiert werden (Barwert). Der effektive Zinssatz berücksichtigt alle direkt zurechenbaren Grenz-TransaktionskostenGebühren mit Zinscharakter. Der am niedrigsten eingestufte signifikante Bewertungsfaktor bestimmt die Einstufung Hierarchieebene des Finanzinstru- mentes, sofern in die Bewertung des Finanzinstrumentes Inputfaktoren verschiedener Stufen herange- zogen werdenGesamtergebnisses. Die beizulegenden Zeitwerte von standardisierten linearen Derivaten und von indexbasierten Stromver- trägen werden grundsätzlich von börsennotierten Preisindikationen abgeleitet. Für Kohle und Emissi- onshandelsprodukte sowie für das Gasprodukt TTF werden dafür die Notierungen der Intercontinental Exchange (ICE) in London und für Gas- (THE) und Stromprodukte die Notierungen der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig verwendet. Die Grundlage für diese Entscheidung für bildet die ICE oder EEX beruht auf der höchstmöglichen höchstmögliche Liquidität der zugrunde liegenden Produkte. Die Bewertung von Energieverträgen mit geschriebenen Optionen sowie von Festpreisstrombezugsver- trägen Nicht beobachtbare Inputfaktoren werden aus börsennotierten Produkten abgeleitet oder über etablierte Dienstieister eingeholt. Rahmen einer regelmäßigen Marktkonformitätsprüfung erfolgt eine kontinuierliche Plausibilisierung der verwendeten Techniken und -absatzverträgen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen erfolgt über anerkannte Be- wertungsmodelleInputfaktoren. In diese Modelle fließen am Markt beobachtbare Parameter ein. Zusätzlich Dieser Abgleich wird analysiert, dokumentiert und dem Management als Berichterstattung zur Verfügung Zudem werden intern Annahmen und Schätzungen getroffen, die verwendete finanzmathematische Modeile regelmäßig validiert werdenund mit verfügbaren Marktinformationen verglichen. Die Validierung erfolgt quartalsweise über ein externes Benchmarking sowie anhand von Vergangenheitsdaten. Der Einsatz Rahmen eines vierteljährlich tagenden Steuerungsausschusses für den werden die Annahmen die Bewertungsgrundlagen diskutiert und die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten unterliegen im STEAG-Konzern strengen Kontrollen und regelmäßigen Prüfungen, die auf Basis von Richtlinien im Rahmen des regel- mäßigen Reporting erfolgen. Eine regelmäßige Marktkonformitätsprüfung sichert die Marktgerechtigkeit der Abschlüsse im STEAG-Konzernbei Bedarf neu festgelegt.

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Samples: legacy.dinslaken.de