Verpfändung Musterklauseln

Verpfändung. Guthaben auf dem SparKonto können Dritten nur mit Zustimmung der GEFA BANK verpfändet werden.
Verpfändung. 1. Eine versicherte Person kann bis spätestens zu dem im Vorsorgeplan festgelegten Zeitpunkt den Anspruch auf zukünftige Vorsorgeleistungen oder einen Betrag bis zur Höhe ihrer Freizügigkeitsleistung im Rahmen der Wohneigentumsförderung verpfänden. Die Vorschriften beim Vorbezug gemäss Art. 10.2 gelten sinngemäss. 2. Für die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung, die Auszahlung der Vorsorgeleistungen sowie die Übertragung eines Teils des Alterskapitals infolge Scheidung ist die schriftliche Zustimmung des Pfandgläubigers erforderlich. Verweigert der Pfandgläubiger seine Zustimmung zu Zahlungen, so stellt die Stiftung den entsprechenden Betrag gemäss Art. 906 Abs. 3 ZGB sicher. 3. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses informiert die Stiftung den Pfandgläubiger über die Höhe der übertragenen Freizügigkeitsleistung und den Zahlungsempfänger. 4. Die Pfandverwertung führt gleichzeitig zu einer Reduktion des erworbenen Alterskapitals sowie der damit verbundenen versicherten Leistungen. 5. Die Stiftung informiert die versicherte Person über den Umfang ihrer Leistungen nach der Pfandverwertung, über individuelle Zusatzversicherungsmöglichkeiten sowie über die steuerlichen Folgen der Pfandverwertung. 6. Die vorliegenden Bestimmungen enthalten lediglich die wichtigsten Grundlagen zur Wohneigentumsförderung. Vorbehalten bleiben weitere Bestimmungen gemäss Gesetz, Verordnungen und Weisungen der zuständigen Behörden.
Verpfändung. Eine Verpfändung des Depots führt zur Löschung der Portfoliostruktur, es sei denn, der Pfandnehmer erteilt innerhalb von 6 Wochen ab Anforderung durch die Bank seine Zustimmung zu folgenden Transaktionen: – Umschichtungen, die im Rahmen des hinterlegten Portfolios oder zwischen Basis­ fonds und Portfolio vorgenommen werden, – Tausch des Portfolios (Portfoliowechsel), – Transaktionen (Käufe und Verkäufe) zwischen Depot und dem zugehörigen Abwick­ lungskonto, – Veräußerungen von Investmentfondsanteilen bzw. Anteilsbruchstücken oder Last­ schriften zu Lasten des Abwicklungskontos zur Erfüllung der Ansprüche der Bank gegen den Verpfänder aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung sowie der ver­ einbarten Entgelte für den Berater oder den Vermögensverwalter. Eine Anlage einer Portfoliostruktur in einem verpfändeten Depot bedingt vorab die Zustimmung des Pfandnehmers. Eine Verpfändung bzw. Abtretung einzelner Depotbe­ stände eines Depots mit Portfoliostruktur ist nicht möglich. Eine Pfändung des Depots oder einzelner Depotbestände oder die Insolvenz des Depotinhabers führt automa­ tisch zur Löschung der Portfoliostruktur bzw. verhindert die Anlage einer Portfoliostruk­ tur.
Verpfändung. Guthaben auf Extra-Konten können nicht verpfändet werden.
Verpfändung. Die Zustimmung des Pfandgläubigers ist in folgenden Fällen notwendig: • zur Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung • zur Auszahlung der Vorsorgeleistung • zur Übertragung einer Freizügigkeitsleistung infolge Scheidung oder gerichtlicher Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft. Die Verpfändung ist der Stiftung schriftlich anzuzeigen.
Verpfändung. Gegenüber Pfandgläubigern, die ihr Pfandrecht der Basler schriftlich oder mittels Textnachweis angemeldet haben und die für ihre For- derungen aus dem Vermögen des Schuldners nicht gedeckt werden, haftet die Basler bis zur Höhe der Entschädigung, auch wenn der An- spruchsberechtigte des Entschädigungsanspruches ganz oder teilweise verlustig geht. Diese Bestimmung wird nicht angewandt, wenn der Pfandgläubiger selbst Anspruchsberechtigter ist oder wenn er den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat. Grundlage für die Berechnung der Entschädigung Geschäftsinventar, Fahrzeuge, unbewegliche Sachen ausserhalb von Gebäuden sowie besondere Sachen S9 Marktpreis Preis unmittelbar vor Eintritt des Schadenfalles für Waren gleicher Qualität und Art abzüglich Restwert beschädigter Waren. Bei eingekauften Waren entspricht der Marktpreis dem Einstandspreis einschliesslich Kosten für Fracht, Zoll, Camionnage, Ablad, Einlage- rung, Qualitäts- und Quantitätskontrollen sowie Beschriftung und Re- gistrierung. Skonti und Rabatte werden abgezogen. Bei selbsthergestellten Waren entspricht der Marktpreis dem Verkaufs- preis, d. h. Herstellungskosten der Waren zuzüglich Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sowie Gewinn; abzüglich Skonti, Rabatte und andere Vergünstigungen.
Verpfändung. Guthaben auf Festgeld Konten können nicht verpfändet werden.
Verpfändung. Guthaben auf dem ZinsWachstum­Konto können Dritten nur mit Zustimmung der GEFA BANK verpfändet werden.
Verpfändung. Gegenüber Pfandgläubigern, deren Forderungen durch das Vermögen des Schuld­ ners nicht gedeckt sind, haftet die Visana Versicherungen AG bis zur Höhe der Entschädigung, sofern das Pfandrecht – im Grundbuch eingetragen oder – der Visana Versicherungen AG schriftlich angemeldet worden ist. Dies gilt auch, wenn der Anspruchsberechtigte seinen Entschädigungsanspruch ganz oder teilweise verloren hat. Diese Bestimmung wird nicht angewendet, wenn der Pfandgläubiger selbst Anspruchsberechtigter ist oder wenn er den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
Verpfändung. Durch Übertragung oder Verpfändung der Sparurkunde allein können Rechte auf das Sparguthaben nicht begründet werden.