Finanzielle Leistungsindikatoren Musterklauseln

Finanzielle Leistungsindikatoren. Zur Verbesserung der Übersicht und Steuerung wurden im Jahr 2017 erstmals mehrere Profitcenter ge- bildet und ausgewertet. Zu den 4 Profitcentern, in denen 2016 gearbeitet wurde ist ein weiteres hinzu- gefügt worden. Profitcenter 1 umfasst den Veranstaltungsbereich mit Fremdveranstaltungen, Eigenveranstaltungen und Eigenveranstaltungen, die mit einer Förderung umgesetzt werden sowie Veranstaltungen im Bereich von Bildungs- und Sozialaufgaben. Im Profitcenter 2 sind unsere Dauermieter gebündelt, im Profitcenter 3 findet sich die Gastronomie und das Profitcenter 4 umfasst den Bereich des ArcheHaustierparks mit der Wasserspielewelt. Neu: Profitcenter 5 Merchandising/Brauerei. Zur Auswertung einzelner Projekte innerhalb der Profitcenter wird im Unternehmen eine zweistufige De- ckungsbeitragsrechnung genutzt, die zur besseren Darstellung der projektbezogenen Veranstaltungs- förderung auf eine dreistufige Deckungsbeitragsrechnung erweitert wurde. Diese wird p.a. um die Umlage der Gemeinkosten auf die einzelnen Projekte erweitert. Die Geschäfts- führung zieht für die interne Unternehmenssteuerung im Wesentlichen die Kennzahlen Umsatzerlöse, Kosten des Wareneinkaufs und der Fremdleistungen, Rohertrag und Personalkosten heran. Nach Ab- schluss und Abrechnung der Veranstaltungen wird deren Auswertung anhand der Monatskennzahlen mit den Projektleitern vorgenommen Darüber hinaus gibt es einen monatlichen Soll -Ist-Vergleich der Jahresplanwerte, erweitert um einen Vorjahresvergleich sowie eine kontinuierliche Fortschreibung des Wirtschaftsplanes.
Finanzielle Leistungsindikatoren. Als wesentliche Leistungsindikatoren werden die Belegungstage (Bettenbelegung pro Tag) sowie das Be- triebsergebnis angesehen. Dabei werden beim Betriebsergebnis, bestehend aus dem Jahresergebnis vor Ertragsteuern und vor Finanzergebnis, auch die unter den sonstigen Steuern ausgewiesenen nicht abzieh- baren Vorsteuern berücksichtigt.
Finanzielle Leistungsindikatoren. Finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Mutterunternehmens und des Konzerns waren bisher die Umsatzerlöse und das EBITDA. Die Basis zur Berechnung dieser Indikatoren bildet der Einzelabschluss der EASY SOFTWARE AG bzw. der Konzernabschluss der EASY Gruppe. Mit dem Geschäftsmodellwandel vom Software-Lizenzverkauf zu Software-as-a- Service (Mietverträge) geht die Notwendigkeit einer Überarbeitung der internen Steuerungsgrößen einher. Zukünftig werden daher andere bzw. weitere Kennzahlen zur Steuerung des Geschäfts herangezogen.
Finanzielle Leistungsindikatoren. Da die Gesellschaft als steuerbefreite gemeinnützige Körperschaft in erster Linie nicht nach Gewinn sondern nach Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zwecke strebt, haben Eckdaten und Kennzahlen zur Ertragslage bzw. zur Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft wenn über- haupt nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Finanzielle Leistungsindikatoren der Gesellschaft in 2016 sind: (gerundet auf 1.000 €) Eigenkapitalrentabilität 17,57 % Gesamtkapitalrentabilität 14,58 % Personalintensität 30,12 % 490 Eigenkapital 0.000.000 € Eigenkapitalquote 81,74 % Cashflow 000.000 € Kapitaldienstfähigkeit 000.000 € Die finanziellen Leistungsindikatoren wurden dabei wie folgt definiert: Eigenkapitalrentabilität = Jahresüberschuss, -fehlbetrag / Eigenkapital Gesamtkapitalrentabilität = (Jahresüberschuss, -fehlbetrag + Ertragsteuern + Zinsaufwand) / Gesamtkapital Personalintensität = Personalaufwand / Gesamtleistung Eigenkapital = Eigenkapital lt. Bilanz Eigenkapitalquote = Eigenkapital / Gesamtkapital Cashflow = Jahresüberschuss, -fehlbetrag + Abschreibungen + Erhöhung langfristige Rückstellungen Kapitaldienstfähigkeit = Cashflow + Zinsaufwand
Finanzielle Leistungsindikatoren. Eine wesentliche Strategie der regio iT ist die Steigerung der eigenen Wertschöpfung bei gleichzeitig hohem Bestand dauerhafter, mehrjähriger Kundenverträge. Wichtige Indikatoren für die eigene Wertschöpfung sind die Entwicklung des Rohergebnisses und der einzelnen Um- satzsegmente. Nach Abzug des Materialaufwandes von der Gesamtleistung verbleibt ein Rohergebnis von 38,3 Mio. € im Berichtsjahr (Vorjahr: 35,8 Mio. €). Auch das für das Berichts- jahr geplante Rohergebnis (37,0 Mio. €) wurde übertroffen (+1,5 Mio. €). Die Umsätze aus Produkt-/Applikationsbetrieb liegen mit 45,3 Mio. € ebenfalls über dem ge- planten Niveau (44,0 Mio. €). Überplanmäßig haben sich auch die Umsätze aus Handels- und Leasinggeschäft entwickelt. Die geplanten Umsatzerlöse (3,9 Mio. €) konnten um 0,3 Mio. € übertroffen werden. Ein weiterer wichtiger Indikator der eigenen Wertschöpfung ist der Anteil der Umsätze aus Pro- jektleistungen und Beratung. Einem geplanten Umsatz von 5,1 Mio. € (9,2 % der Gesamtum- sätze) stand ein erzielter Umsatz von 5,8 Mio. € gegenüber (10 % der Gesamtumsätze). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag somit mit 4,0 Mio. € um 1,6 Mio. € über Plan. Die Gesamtleistungsrendite (vor Steuern) lag im Berichtsjahr bei 6,9 %. Aufgrund der sehr posi- tiven Entwicklung der Umsätze aus Produkt-/ Applikationsbetrieb sowie aus Projektleistungen und Beratung konnte der Planwert (4,3 %) deutlich überschritten werden.
Finanzielle Leistungsindikatoren. 3.2.1 Umsatz- und Ertragslage Ertragslage in TEUR 2021 2020 +/- Umsatzerlöse Betriebsergebnis vor Abschreibungen Finanzergebnis EBIT Ergebnis vor Steuern 254.200-7.2222.163-45.323-45.540 255.394-6.1662.287-43.617-44.045 -1.194-1.056-124-1.706-1.495 Die Umsatzerlöse umfassen die Einnahmen für die Benützung von Gemeindeeinrich- tungen und -anlagen. Neben der einmaligen Kanalbenützungsgebühr, der Kanalein- mündungsgebühr und Gebühren für diverse Einleitungen trägt die Abwassergebühr den Hauptanteil an den Einnahmen aus den Umsatzerlösen. in TEUR 2021 2020 Umsatzrentabilität Eigenkapitalrentabilität Gesamtkapitalrentabilität -18%-3%-2% -17%-3%-2% 3.2.2 Vermögens- und Finanzlage � in TEUR 2021 2020 Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzung 1.580.239235.323282.687 1.598.036220.371302.765 Summe Aktiva Eigenkapital Langfristiges Fremdkapital Kurzfristiges Fremdkapital 2.098.249 1.441.799551.421105.029 2.121.172 1.494.207514.654112.311 Summe Passiva 2.098.249 2.121.172 Kennzahlen 2021 2020 Eigenkapitalquote Working Capital Darlehen, Rückstellungen 69%146.737-540.050 70% 112.127 -507.987
Finanzielle Leistungsindikatoren. Wir ziehen für unsere Unternehmenssteuerung die Kennzahlen abgegebene Wassermenge, durchschnittlicher Wasserpreis sowie EBT heran. Die abgegebene Wassermenge nach Wasserverlust beträgt im Geschäftsjahr 1.042.258 cbm (Vorjahr 1.069.355 cbm). Der Wasserverlust beträgt im Geschäftsjahr 11,2 % (Vorjahr 12,8%). Bereinigt um den Eigenverbrauch liegt der Wasserverlust bei ca. 9 % und hat sich damit leicht reduziert. Der durchschnittliche Wasserpreis beträgt im Geschäftsjahr € 2,36 netto (Vorjahr € 2,36 netto). Der durchschnittliche Wasserpreis ist um die Förderung an die Stadtwerke Düren bereinigt. Das EBT hat sich um T€ 48 auf T€ 134 verringert. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Personalaufwendungen.
Finanzielle Leistungsindikatoren. Die Ergebnis-, Eigenkapital- und Risikosteuerung der Deka-Gruppe wird im Wesentlichen über drei zentrale finanzielle Leistungsindikatoren abgebildet. Die zentrale interne Steuerungsgröße im Sinne der Vorgaben des International Financial Reporting Standard („IFRS“) 8 (Operative Segmente) ist das Wirtschaftliche Ergebnis, dessen Ausgangsbasis die Zahlen nach IFRS- Rechnungslegungsstandards bilden. Es enthält neben dem Ergebnis vor Steuern auch die Veränderung der Neubewertungsrücklage vor Steuern sowie das zins- und währungsinduzierte Bewertungsergebnis aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumenten, die nach den Vorschriften der IFRS nicht Gewinn- und Verlustrechnungs-(„GuV“)-wirksam zu erfassen, jedoch für die Beurteilung der Ertragslage relevant sind. Ebenso wird der direkt im Eigenkapital erfasste Zinsaufwand der AT1-Anleihe („Additional Tier 1 Capital“) im Wirtschaftlichen Ergebnis berücksichtigt. Des Weiteren werden im Wirtschaftlichen Ergebnis potenzielle künftige Belastungen einbezogen, deren Eintritt in der Zukunft als möglich eingeschätzt wird, die aber in der IFRS-Rechnungslegung mangels hinreichender Konkretisierung noch nicht erfasst werden dürfen. Das Wirtschaftliche Ergebnis ist somit eine periodengerechte Steuerungsgröße. Seit 2007 wird das Wirtschaftliche Ergebnis in der externen Berichterstattung auf Gruppen- und Geschäftsfeldebene verwendet. Zur Überleitung des Wirtschaftlichen Ergebnisses auf das IFRS-Ergebnis vor Steuern wird auf die Segmentberichterstattung in den Notes des Konzernabschlusses (s. FINANZTEIL des Prospekts) verwiesen. Die Bewertungs- und Ausweisunterschiede sind dort in der Überleitungsspalte ausgewiesen. Insofern ist eine Überleitung zum Ergebnis vor Steuern (nach IFRS) sichergestellt. Die Angemessenheit der Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process - ICAAP) wird aus zwei Perspektiven beurteilt. In der normativen Perspektive ist die harte Kernkapitalquote die zentrale Steuerungsgröße. Die harte Kernkapitalquote ist definiert als Quotient aus hartem Kernkapital und risikogewichteten Aktiva („RWA“) aller relevanten Adress-, Markt- und operationellen Risikopositionen sowie dem CVA (Credit Valuation Adjustment)- Risiko. Weitere steuerungsrelevante Kennzahlen sind die Eigenmittel, die risikogewichteten Aktiva und das Leverage- Ratio-Exposure beziehungsweise die entsprechenden Kapitalquoten, die Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities - (MREL)-Quote und die Aus...
Finanzielle Leistungsindikatoren. Das Unternehmen wird primär über die finanziellen Leistungsindikatoren Externe Umsatzerlöse, Ope- rating Margin, den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie den Bestand des Finanzmittelfonds gesteuert (Free CF). Die Berechnung der Steuerungsgrößen beruht dabei auf dem für den Konzernab- schluss der Atos S.E., Bezons, Frankreich, nach der International Financial Reporting Standards aufge- stellten Reporting Package. Die externen Umsatzerlöse werden in diesem Zusammenhang als Umsatzerlöse mit konzernfremden Unternehmen verstanden. Konzernfremde Unternehmen sind solche Gesellschaften, die nicht zum Kon- zern der Atos S.E., Bezons, Frankreich, gehören. Die externen Umsatzerlöse betragen auf Basis des für den Konzernabschluss erstellten Reporting Package im Geschäftsjahr 2021 Mio. EUR 1.260,1. Die Un- terschiede zum vorliegenden Jahresabschluss beruhen dabei zum einen auf Ausweisänderungen und zum anderen auf Ergebnisunterschieden. Die Ausweisunterschiede beruhen darauf, dass die Bestands- veränderungen sowie ein Großteil der Sonstigen betrieblichen Erträge im Reporting Package unter den Umsatzerlösen erfasst werden und im handelsrechtlichen Jahresabschluss in einem eigenen Posten er- fasst sind. Die Ergebnisunterschiede beruhen im Wesentlichen darauf, dass im Reporting Package die zeitraumbezogene Umsatzrealisation gemäß IFRS 15 Anwendung findet, wohingegen im handelsrecht- lichen Jahresabschluss die Completed contract Methode genutzt wird. Die Operating Margin betrug auf Basis des für den Konzernabschluss aufgestellten Reporting Package im Geschäftsjahr 2021 Mio. EUR -43,9. Die Unterschiede zum vorliegenden Jahresabschluss (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern: Mio. EUR -445,6) beruhen dabei zum einen auf Ausweisänderungen und zum anderen auf Ergebnisunterschieden. Die Ausweisunterschiede beruhen darauf, dass Aufwen- dungen für Reorganisation sowie Teile der Management Umlagen im Reporting Package unterhalb der Operating Margin ausgewiesen werden, wohingegen diese im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst sind. Die Ergebnisunterschiede resultieren neben der beschriebenen Anwendung der zeitraumbezogenen Umsatzrealisation gemäß IFRS 15 auch aus Unter- schieden in der Bewertung von langfristigen Personalrückstellungen und wertaufhellenden Tatsachen, die für Zwecke des Reporting Package im Folgejahr erfasst werden. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie der Bestand des Finanzmittelfonds wi...

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  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Leistungsinhalt 5.1.1 Im Rahmen von Consulting-Leistungen schuldet EXASOL die Unterstützung des Vertragspartners nach Maßgabe des in dem Leistungsschein beschriebenen Gegenstands und Umfangs. 5.1.2 Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, schuldet EXASOL im Rahmen des Consultings kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verpflichtung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele. 5.1.3 Consulting-Leistungen, die keine lokale Präsenz beim Kunden erfordern, können remote erbracht werden. 5.1.4 EXASOL ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Mitarbeiter von gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen einzuschalten. Wird die Leistung durch einen sonstigen Subunternehmer erbracht, wird der Vertragspartner zuvor unterrichtet.

  • Todesfallleistung 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben. Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 5.5 wird hingewiesen. 2.5.2 Höhe der Leistung: Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme gezahlt.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Leistungsangebot (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt. (3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite.

  • Leistungsfreiheit nach Mahnung Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.

  • Zahlstelle Zahlstelle ist die Emittentin in eigener Durchführung. Die Emittentin ist berechtigt, eine externe Zahlstelle mit der Abwicklung von Zahlungen zu beauftragen.