Flächenmanagement Musterklauseln
Flächenmanagement. Versicherungsschutz besteht für das Management verfügbarer Flächen im Hinblick auf ihre Nutzung und Verwertung, wie zum Beispiel Nutzungsplanung, räumliche Organisation von Arbeitsprozessen und Arbeitsplätzen.
Flächenmanagement. 4.1. Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin nutzen die Potenziale des eingeführten Mieter- Vermieter-Modells für eine effiziente Gebäudebewirtschaftung und Flächennut- zung. Ziel ist den Flächenverbrauch weiterhin zu optimieren. Es wird alle zwei Jahre ein Bericht über die Ergebnisse des Facility Managements erstellt, mit dem ein Benchmarking auf einer einheitlichen Datengrundlage gewährleistet wird. Die Anwendung des Mieter-Vermieter-Modells wird hinsichtlich der Errei- chung der vereinbarten Ziele im Jahr 2018 einer Evaluation unterzogen.
4.2. Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin stimmen ihre bauliche Standort- und Entwicklungspla- nung insbesondere in ausstattungsintensiven Bereichen regelmäßig untereinander und mit dem Land ab. Die Hochschulen erarbeiten gemeinsam ein neues Konzept für die Jahre 2020 bis 2025.
4.3. Die Hochschulen unterstützen die im Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) vom 22.03.2016 formulierten Klimaschutzziele. Sie schließen hierzu mit der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung entsprechende Klimaschutzverein- barungen. Sie nutzen vermehrt geeignete Dachflächen für Anlagen zur Herstel- lung erneuerbarer Energien (§ 16 EWG Bln) und streben die Begründung von Energiepartnerschaften und die Einwerbung von Fördermitteln nach dem Berli- ner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) an.
Flächenmanagement. 4.1. Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Fachhochschulen und die künstlerischen Hochschulen optimieren ihre Faci- lity-Management-Prozesse kontinuierlich und erstellen alle zwei Jahre einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managements.
4.2. entfällt -
4.3. Die Hochschulen unterstützen die im Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) vom 22.03.2016 formulierten Klimaschutzziele. Sie schließen hierzu mit der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung entsprechende Klimaschutzverein- barungen. Sie nutzen vermehrt geeignete Dachflächen für Anlagen zur Herstel- lung erneuerbarer Energien (§ 16 EWG Bln) und streben die Begründung von Energiepartnerschaften und die Einwerbung von Fördermitteln nach dem Berli- ner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) an.
Flächenmanagement. (1) Das Land wird in alleiniger Verantwortung unter Federführung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems unverzüglich ein Flächenmanagement für Maßnahmen zur Wiederherstellung eines naturnahen Lebensraumes erstellen. Mit dem noch zu erstellenden Flächenmanagement werden 1. 200 ha bis 2025,
Flächenmanagement. 3.1 Land und Charité verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Charité nutzt die Potenziale des eingeführten Flächenbewirtschaftungsmodells für eine effiziente Gebäudebewirtschaftung und Flächennutzung. Ziel ist es, den Flächenverbrauch weiterhin zu optimieren. Alle zwei Jahre wird ein Bericht über die Ergebnisse des Facility Managements erstellt. Hierzu entwickelt die Charité in Abstimmung mit dem Land eine Matrix zur Gesamtflächenbilanzierung Kranken- versorgung, Forschung und Lehre mit entsprechenden Parametern.
3.2 In der Gesamtentwicklungsplanung der Charité sind die Belange der baulichen Standort- und Entwicklungsplanungen der Einrichtungen in Krankenversorgung, Forschung und Lehre und sonstigen betrieblichen notwendigen Bereichen formu- liert. Die Charité stimmt sich auf dieser Basis, insbesondere hinsichtlich ausstat- tungsintensiver Bereiche, regelmäßig mit dem Land ab und schreibt die Gesamt- entwicklungsplanung bei Bedarf entsprechend fort.
3.3 Die Charité unterstützt die im Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) vom 22.03.2016 formulierten Klimaschutzziele. Sie schließt hierzu mit der für Klima- schutz zuständigen Senatsverwaltung entsprechende Klimaschutzvereinbarun- gen. Sie nutzt vermehrt geeignete Dachflächen für Anlagen zur Herstellung erneuerbarer Energien (§ 16 EWG Bln) und strebt die Begründung von Energie- partnerschaften und die Einwerbung von Fördermitteln nach dem Berliner Pro- gramm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) an.
Flächenmanagement. Die Nutzung des Raumbestandes der Hochschulen ist weiter zu verbessern. Die Hoch- schulen optimieren daher zur effizienten Nutzung der vorhandenen Flächen ihr zentrales Flächenmanagement und setzen durch hochschulinterne Bonus-Malus-Systeme Anreize für eine ressourcenschonende Flächennutzung. Für die Standorte Dresden und Leipzig wird jeweils ein hochschulübergreifendes Flächen- management eingeführt. Dafür werden von der jeweils betroffenen Universität und Fach- hochschule – Hochschule für angewandte Wissenschaften bis zum 31.12.2016 gesonderte Vereinbarungen für die Geltungsdauer der Zuschussvereinbarung abgeschlossen. Die je- weiligen Kunsthochschulen können hierbei einbezogen werden. Dem Staatsbetrieb SIB ist es zu ermöglichen, die Daten des Flächenmanagements für liegenschaftliche Entscheidungen zu nutzen. Insofern ist dem Staatsbetrieb SIB ein dau- erhafter Zugang zu gewähren. Dem neuen Staatsbetrieb Flächenmanagement sind alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Mit beiden Staatsbetrieben erfolgt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Flächenmanagement. Aufgrund der heute schon knappen Lehrraumkapazitäten, die bei einem zunehmenden Bedarf etwa durch den HSP 2020, insbesondere auch den Doppelabiturjahrgang 2013/14 und den Ausbau der Masterstudiengänge noch zunehmen werden, machen ein abgestimmtes und optimiertes Flächenmanagementsystem notwendig. Die Hochschule erarbeitet aktuell ein Steuerungsinstrument in Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen, dem Präsidium und der Verwaltung. Ziel ist es, durch bessere Lehrraumauslastung die verfügbaren Kapazitäten besser zu nutzen und durch eine bedarfsorientierte Verteilung von Lehrräumen an die Fachbereiche einen Abbau der größten Engpässe bei einigen Fachbereichen zu erzielen und eine höhere Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen. Das neu entwickelte Raumverwaltungssystem wird ab dem Sommersemester 2012 eingesetzt.
