Flächenmanagement Musterklauseln

Flächenmanagement. Versicherungsschutz besteht für das Management verfügbarer Flächen im Hinblick auf ihre Nutzung und Verwertung, wie zum Beispiel Nutzungsplanung, räumliche Organisation von Arbeitsprozessen und Arbeitsplätzen.
Flächenmanagement. 4.1. Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Fachhochschulen und die künstlerischen Hochschulen optimieren ihre Faci- lity-Management-Prozesse kontinuierlich und erstellen alle zwei Jahre einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managements.
Flächenmanagement. (1) Das Land wird in alleiniger Verantwortung unter Federführung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems unverzüglich ein Flächenmanagement für Maßnahmen zur Wiederherstellung eines naturnahen Lebensraumes erstellen. Mit dem noch zu erstellenden Flächenmanagement werden 1. 200 ha bis 2025,
Flächenmanagement. 4.1. Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin nutzen die Potenziale des eingeführten Mieter- Vermieter-Modells für eine effiziente Gebäudebewirtschaftung und Flächennut- zung. Ziel ist den Flächenverbrauch weiterhin zu optimieren. Es wird alle zwei Jahre ein Bericht über die Ergebnisse des Facility Managements erstellt, mit dem ein Benchmarking auf einer einheitlichen Datengrundlage gewährleistet wird. Die Anwendung des Mieter-Vermieter-Modells wird hinsichtlich der Errei- chung der vereinbarten Ziele im Jahr 2018 einer Evaluation unterzogen.
Flächenmanagement. Die Nutzung des Raumbestandes der Hochschulen ist weiter zu verbessern. Die Hoch- schulen optimieren daher zur effizienten Nutzung der vorhandenen Flächen ihr zentrales Flächenmanagement und setzen durch hochschulinterne Bonus-Malus-Systeme Anreize für eine ressourcenschonende Flächennutzung. Für die Standorte Dresden und Leipzig wird jeweils ein hochschulübergreifendes Flächen- management eingeführt. Dafür werden von der jeweils betroffenen Universität und Fach- hochschule – Hochschule für angewandte Wissenschaften bis zum 31.12.2016 gesonderte Vereinbarungen für die Geltungsdauer der Zuschussvereinbarung abgeschlossen. Die je- weiligen Kunsthochschulen können hierbei einbezogen werden. Dem Staatsbetrieb SIB ist es zu ermöglichen, die Daten des Flächenmanagements für liegenschaftliche Entscheidungen zu nutzen. Insofern ist dem Staatsbetrieb SIB ein dau- erhafter Zugang zu gewähren. Dem neuen Staatsbetrieb Flächenmanagement sind alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Mit beiden Staatsbetrieben erfolgt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Flächenmanagement. 3.1 Land und Charité verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Charité nutzt die Potenziale des eingeführten Flächenbewirtschaftungsmodells für eine effiziente Gebäudebewirtschaftung und Flächennutzung. Ziel ist es, den Flächenverbrauch weiterhin zu optimieren. Alle zwei Jahre wird ein Bericht über die Ergebnisse des Facility Managements erstellt. Hierzu entwickelt die Charité in Abstimmung mit dem Land eine Matrix zur Gesamtflächenbilanzierung Kranken- versorgung, Forschung und Lehre mit entsprechenden Parametern.
Flächenmanagement. Aufgrund der heute schon knappen Lehrraumkapazitäten, die bei einem zunehmenden Bedarf etwa durch den HSP 2020, insbesondere auch den Doppelabiturjahrgang 2013/14 und den Ausbau der Masterstudiengänge noch zunehmen werden, machen ein abgestimmtes und optimiertes Flächenmanagementsystem notwendig. Die Hochschule erarbeitet aktuell ein Steuerungsinstrument in Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen, dem Präsidium und der Verwaltung. Ziel ist es, durch bessere Lehrraumauslastung die verfügbaren Kapazitäten besser zu nutzen und durch eine bedarfsorientierte Verteilung von Lehrräumen an die Fachbereiche einen Abbau der größten Engpässe bei einigen Fachbereichen zu erzielen und eine höhere Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen. Das neu entwickelte Raumverwaltungssystem wird ab dem Sommersemester 2012 eingesetzt. Die Unterstützung des Projektes durch die TH Mittelhessen erfolgt durch die aktive Teilnahme am Projekt „Energiebenchmarking und CO2-Bilanz an hessischen Hochschulen“ und durch Maßnahmen zur Energieminimierung in den Bestands- und Neubauten im Zuge der Umsetzung der Planung zur baulichen Entwicklung der Hochschule.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.