Folgen der Feststellung von Indizien. a) Werden bei der in Unterabschnitt C beschriebenen erweiterten Überprü- fung von Konten von hohem Wert keine der in Unterabschnitt B Num- mer 2 aufgeführten Indizien festgestellt und wird das Konto nicht nach Unterabschnitt C Nummer 4 als Konto einer meldepflichtigen Person identifiziert, sind keine weiteren Massnahmen erforderlich, bis eine Änderung der Gegebenheiten eintritt, die dazu führt, dass dem Konto ein oder mehrere Indizien zugeordnet werden.
Appears in 3 contracts
Samples: fedlex.data.admin.ch, fedlex.data.admin.ch, fedlex.data.admin.ch
Folgen der Feststellung von Indizien. a) Werden bei der in Unterabschnitt C beschriebenen erweiterten Überprü- fung von Konten von hohem Wert keine der in Unterabschnitt B Num- mer 2 aufgeführten Indizien festgestellt und wird das Konto nicht nach Unterabschnitt C Nummer 4 als Konto einer meldepflichtigen Person identifiziert, sind keine weiteren Massnahmen erforderlich, bis eine Änderung Än- derung der Gegebenheiten eintritt, die dazu führt, dass dem Konto ein oder mehrere Indizien zugeordnet werden.
Appears in 1 contract
Samples: www.fedlex.admin.ch