Hausanschrift Musterklauseln

Hausanschrift. Liegt dem meldenden Finanzinstitut anhand der erfassten Be- lege eine aktuelle Hausanschrift der natürlichen Person vor, die Konto- inhaber ist, kann das meldende Finanzinstitut diese Person zur Feststellung, ob sie eine meldepflichtige Person ist, als in dem Staat steuerlich ansässig behandeln, in dem die Anschrift liegt.
Hausanschrift. XXXXXX-XXXXX-XXXXXXX 00 00000 XXXXXXX XXXXXXXXXXX XXXXXXXX 00 00 00 00000 XXXXXXX XXXXXXXXXXX TEL +00 00 00000-0 FAX +00 00 00000-000 xxxx@xxxxxx.xx xxxx://xxx.xxxxxx.xx KONTO 455 00 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC XXXXXXX0XXX XXXXXXXXXXX AG BLZ 700 800 00 KONTO 0530327800 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC DRES DE FF 700
Hausanschrift. Liegt dem MELDENDEN FINANZINSTITUT anhand der erfassten BELEGE eine aktuelle Hausanschrift der natürlichen Person vor, die KONTOINHABER ist, kann das MELDENDE FINANZINSTITUT diese Person zur Feststellung, ob sie eine MELDEPFLICHTIGE PERSON ist, als in dem Staat (Mitgliedstaat, Liechtenstein oder einem anderen Staat) steuerlich ansässig behandeln, in dem die Anschrift liegt.
Hausanschrift. Liegt dem MELDENDEN FINANZINSTITUT anhand der erfassten BELEGE eine aktuelle Hausanschrift der natürlichen Person vor, die KONTOINHABER ist, kann das MELDENDE FINANZINSTITUT diese Person zur Feststellung, ob sie eine MELDEPFLICHTIGE PERSON ist, als in dem Staat (Mitgliedstaat, Andorra oder einem anderen Staat) steuerlich ansässig behandeln, in dem die Anschrift liegt.
Hausanschrift. Xxxxxxxxxxx Xxxxx 0/ 00000 Xxxxxx POSTANSCHRIFT 00000 Xxxxxx TEL + 00 (0)0000 00-0000 FAX + 00 (0)0000 00-0-0000 Referat: 607 – Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation Kontakt : 000-X@xxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxx.xx Sehr geehrte Damen und Herren, das Auswärtige Amt beabsichtigt spätestens zum 1.2.2018 zur freiberuflichen Tätigkeit im Bereich Strategische Kommunikation des Auswärtigen Amts eine Social Media Expertin/einen Social Media Experten extern zu beauftragen. Sie erhalten hiermit die Gelegenheit zur Abgabe eines kostenfreien verbindlichen Angebots. Alle Einzelheiten zur Leistung entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung. Die Vergabe des Auftrages erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ (VOL) nach Abschnitt A den „Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A) und Abschnitt B den „Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B) sowie den beigefügten AGB des Auswärtigen Amtes, die alle Bestandteil des Vertrages werden. AGB des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Das Angebot soll umfassen: ⮚ Lebenslauf, tabellarisch ⮚ Referenzen/Arbeitsproben (Details siehe Leistungsbeschreibung) ⮚ Motivationsschreiben (Auseinandersetzung mit den Leistungen und Aufgaben laut Leistungsbeschreibung und die Antwort auf „was kann ich persönlich dazu beitragen, die Strategische Kommunikation des Auswärtigen Amtes zu verbessern“; Nennung konkreter Social Media Listening und Engagement Tools, mit denen bereits intensiv gearbeitet wurde) ⮚ ein finanzielles Angebot (Details siehe Leistungsbeschreibung) ⮚ Aussage darüber, dass Xxxxxxxx/in sich um steuerliche Abführung selbst kümmert Die Angebotsfrist endet am 19.01. 2018, 10:00 Uhr. Die Zuschlagserteilung ist bis spätestens 31.1.2018 vorgesehen, bitte berücksichtigen Sie dies bei der Bindefrist Ihres Angebots. Es können nur rechtsverbindlich unterschriebene Angebote berücksichtigt werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf Grundlage der folgenden Kriterien: • Fachliche und kreative Qualität des Angebots sowie der einzureichenden gestalteten Musterseiten (70 %); • Preis (30 %) Sofern Sie nicht beabsichtigen, ein Angebot abzugeben, wäre ich Ihnen für eine kurze Rückmeldung per E-Mail an 000-X@xxxxx.xx dankbar. Die Rücksendung Ihres rechtsverbindlich unterschrieben Angebotes wird auf folgendem Weg erbeten: vorab per E-Mail an die hier genannten Kontaktdaten zum o.g. Termin und im Original per Post ...
Hausanschrift. Liegt dem meldenden Finanzinstitut anhand der erfassten Be- lege eine aktuelle Hausanschrift der natürlichen Person vor, die Kontoinha- ber ist, kann das meldende Finanzinstitut diese Person zur Feststellung, ob sie eine meldepflichtige Person ist, als in dem Staat (einem Mitgliedstaat, der Schweiz oder einem anderen Staat) steuerlich ansässig behandeln, in dem die Anschrift liegt.
Hausanschrift. Xxxxxxxxxx 0

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  • Anschrift Die Ausbildungsdauer verlängert sich aufgrund der Teilzeit um Monate. Soweit keine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt wird, dient dies allein der Vereinfachung der Lesbarkeit. Auch dort werden alle Menschen angesprochen – unabhängig von ihrem Geschlecht (w/m/d). Die Ausbildungsdauer verkürzt sich vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Stelle aufgrund um Monate.7 Die Berufsausbildung wird im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums absolviert. Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt am und endet am.8 Die Probezeit beträgt in Monaten9 einen zwei drei vier Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach § 4 Nr. 12 dieses Vertrages in Das Ausbildungsverhältnis fällt in den Geltungsbereich des folgenden Tarifvertrages: Das Ausbildungsverhältnis fällt nicht in den Geltungsbereich eines gültigen Tarifvertrages. Der Ausbildende zahlt der/dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung; diese beträgt zurzeit monatlich brutto EUR im ersten zweiten dritten vierten Ausbildungsjahr. Die Vergütung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.

  • SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID DE88ZZZ00000928033 / Mandatsreferenz MDT10027-00(Kundennr.)-000 Ich ermächtige Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ _ _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Schneeberg, Ort, Datum und Unterschrift Der Telekommunikationsnetzbetreiber betreibt ein regional begrenztes Breitbandnetz. Über dieses Netz bietet der Telekommunikationsnetzbetreiber seinen Kunden Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Diensten zusammenhängende weitere Services an. Diese besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BesGB“) gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug der TV, Internet- und/oder Telefoniedienste ab dem 16. Juli 2020 begründet oder geändert wurden. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem Nutzungsvertrag inklusive der jeweiligen Preisliste, der Leistungsbeschreibung, diesen BesGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Im Fall von Widersprüchen der Bestimmungen der vorstehenden Dokumente gehen die Bestimmungen der jeweils zuerst genannten Dokumente denen der danach genannten Dokumente vor. Bezieht der Kunde neben dem TV-, Internet- und/oder Telefoniedienst weitere Dienste von dem Telekommunikationsnetzbetreiber, gelten darüber hinaus die weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen für diese Dienste. Die BesGB finden auch Anwendung auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigungen.

  • Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.

  • Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  • Lastschriftverfahren Ist vereinbart, dass der Versicherer die Prämien von einem Konto einzieht, gilt Folgendes: Kann eine Einziehung aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht bewirkt werden oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berech- tigten Einziehung, gilt die Prämie als nicht rechtzeitig gezahlt. Scheitert die Einziehung eines Betrags aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, gilt die Prämie erst dann als nicht rechtzeitig gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer nach schriftlicher Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt. Zu weiteren Einziehungsversuchen ist der Versicherer nicht verpflichtet.

  • Unterschrift Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat der Karteninhaber die Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Schriftformerfordernis Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.