Common use of Folgen des Zahlungsverzugs Clause in Contracts

Folgen des Zahlungsverzugs. 11.1. Ein Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn der Kunde den Kredit und/oder die anfallenden Gebühren/Zinsen nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitstag zurückzahlt. Der Kunde hat Novum den fälligen geschuldeten Betrag dann nebst Verzugszinsen zu zahlen. Im Einzelfall kann Novum einen höheren und der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen. Der Kunde haftet für jeden Verzugsschaden, den er zu vertreten hat. 11.2. Wenn der Kredit fällig ist, übermittelt Novum bis zu 3 Mahnungen per Post und/oder E-Mail/SMS. Die erste Mahnung wird nach einem (1) Kalendertag ab Fälligkeit der Zahlung übermittelt. Sollte bei Novum daraufhin keine Zahlung eingehen, übermittelt Novum nach sieben (7) und gegebenenfalls nach vierzehn (14) Kalendertagen ab dem ursprünglichen Fälligkeitstag weitere Mahnungen. Novum ist berechtigt, dem Kunden Mahnschreiben per Post zu übermitteln, deren Zustellung zu zusätzlichen Kosten führen kann. Ziff. 11.1. findet entsprechend Anwendung. 11.3. Nach Verzugseintritt ist Novum berechtigt: 11.3.1. auf Kosten des Kunden professionelle Dritte zu beauftragen, die ihr bei der Eintreibung fälliger Forderungen behilflich sind, und gegebenenfalls den säumigen Kunden in formellen und anerkannten Schuldbüchern/Datenbanken, die die Kredithistorie von Schuldnern enthalten, registrieren zu lassen und/oder 11.3.2. den Ersatz der erforderlichen und zweckmäßigen Kosten zu verlangen, die bei der Einziehung überfälliger Beträge entstanden sind, einschließlich der Kosten eines Inkassobüros, wobei der dem Kunden in Rechnung gestellte Betrag den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag (nach dem anwendbaren Rechtsdienstleistungsgesetz in Verbindung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nicht übersteigen darf.

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