Folgen des Zahlungsverzugs. 10.1 Hat ein Kunde eine Rate auch drei (3), sieben (7), vierzehn (14), einundzwanzig (21) und/oder achtundzwanzig (28) Kalendertage nach dem Tilgungsdatum nicht zurückgezahlt, so ist Ferratum berechtigt, dem Kunden gegen eine Gebühr von sieben Euro und fünfzig Cent (7,50 €) pro Brief eine Mahnung per Post zuzusenden. 10.2 Hat der Kunde eine Rate auch dreißig (30) Kalendertage nach dem jeweiligen Tilgungsdatum nicht zurückgezahlt, ist Ferratum berechtigt, den Kreditrahmenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Kunden zur Zahlung sämtlicher fälliger Beträge innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen aufzufordern. 10.3 Zudem ist Ferratum berechtigt, auf Kosten des Kunden Dritte mit der Eintreibung der Schuld des Kunden zu beauftragen und den Kunden in Schuldnerverzeichnisse/-datenbanken eintragen zu lassen, in denen die Kredithistorie von Schuldnern verzeichnet wird. 10.4 Des Weiteren hat Ferratum das Recht, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von [ ] des überfälligen Betrags pro Tag oder den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag in Rechnung zu stellen (je nachdem, welcher der beiden Beträge niedriger ist). 10.5 Ferratum ist berechtigt, Schadenersatz in Bezug auf sämtliche Schäden und Kosten zu verlangen, die im Rahmen der Eintreibung überfälliger Beträge, einschließlich der Einziehung von an Schuldeintreiber geleisteten Zahlungen, entstan- den sind, sofern in letzterem Fall der dem Kunden in Rechnung gestellte Betrag 30 % des gegenüber Ferratum geschuldeten Betrags oder den gesetzlich 10.6 Die Bestimmungen dieses Punkts bestehen über die Auflösung des Kreditrahmenvertrags hinaus fort.
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Folgen des Zahlungsverzugs. 10.1 Hat ein Kunde eine Rate auch drei (3), sieben (7), vierzehn (14), einundzwanzig (21) und/oder achtundzwanzig (28) Kalendertage nach dem Tilgungsdatum nicht zurückgezahlt, so ist Ferratum berechtigt, dem Kunden gegen eine Gebühr von sieben Euro und fünfzig Cent (7,50 €) pro Brief eine Mahnung per Post zuzusenden.
10.2 Hat der Kunde eine Rate auch dreißig (30) Kalendertage nach dem jeweiligen Tilgungsdatum nicht zurückgezahlt, ist Ferratum berechtigt, den Kreditrahmenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Kunden zur Zahlung sämtlicher fälliger Beträge innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen aufzufordern.
10.3 Zudem ist Ferratum berechtigt, auf Kosten des Kunden Dritte mit der Eintreibung der Schuld des Kunden zu beauftragen und den Kunden in Schuldnerverzeichnisse/-datenbanken eintragen zu lassen, in denen die Kredithistorie von Schuldnern verzeichnet wird.
10.4 Des Weiteren hat Ferratum das Recht, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von [ ] des überfälligen Betrags pro Tag oder den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag in Rechnung zu stellen (je nachdem, welcher der beiden Beträge niedriger ist).
10.5 Ferratum ist berechtigt, Schadenersatz in Bezug auf sämtliche Schäden und Kosten zu verlangen, die im Rahmen der Eintreibung überfälliger Beträge, einschließlich der Einziehung von an Schuldeintreiber geleisteten Zahlungen, entstan- den sind, sofern in letzterem Fall der dem Kunden in Rechnung gestellte Betrag 30 % des gegenüber Ferratum geschuldeten Betrags oder den gesetzlichgesetzlich zulässigen Höchstbetrag – wenn dieser weniger als 30 % des gegenüber Ferratum geschuldeten Betrags beträgt – nicht überschreitet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dieser Betrag ohne die Notwendigkeit eines gerichtlichen oder juristischen Vorgehens durch Schuldeintreiber direkt von ihm eingetrieben werden kann.
10.6 Die Bestimmungen dieses Punkts bestehen über die Auflösung des Kreditrahmenvertrags hinaus fort.
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Samples: Kreditrahmenvertrag
Folgen des Zahlungsverzugs. 10.1 Hat ein Kunde eine Rate auch drei (3), sieben (7), vierzehn (14), einundzwanzig (21) und/oder achtundzwanzig (28) Kalendertage nach dem Tilgungsdatum nicht zurückgezahlt, so ist Ferratum berechtigt, dem Kunden gegen eine Gebühr von sieben Euro und fünfzig Cent (7,50 €) pro Brief eine Mahnung per Post zuzusenden.
10.2 Hat der Kunde eine Rate auch dreißig (30) Kalendertage nach dem jeweiligen Tilgungsdatum nicht zurückgezahlt, ist Ferratum berechtigt, den Kreditrahmenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Kunden zur Zahlung sämtlicher fälliger Beträge innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen aufzufordern.
10.3 Zudem ist Ferratum berechtigt, auf Kosten des Kunden Dritte mit der Eintreibung der Schuld des Kunden zu beauftragen und den Kunden in Schuldnerverzeichnisse/-datenbanken eintragen zu lassen, in denen die Kredithistorie von Schuldnern verzeichnet wird.
10.4 Des Weiteren hat Ferratum das Recht, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von [ ] des überfälligen Betrags pro Tag oder den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag in Rechnung zu stellen (je nachdem, welcher der beiden Beträge niedriger ist).
10.5 Ferratum ist berechtigt, Schadenersatz in Bezug auf sämtliche Schäden und Kosten zu verlangen, die im Rahmen der Eintreibung überfälliger Beträge, einschließlich der Einziehung von an Schuldeintreiber geleisteten Zahlungen, entstan- den sind, sofern in letzterem Fall der dem Kunden in Rechnung gestellte Betrag 30 % des gegenüber Ferratum geschuldeten Betrags oder den gesetzlichgesetzlich zulässigen Höchstbetrag – wenn dieser weniger als 30 % des gegenüber Ferratum geschuldeten Betrags beträgt – nicht überschreitet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dieser Betrag ohne die Notwendigkeit eines gerichtlichen oder juristischen Vorgehens durch Schuldeintreiber direkt von ihm eingetrieben werden kann.
10.6 Die Bestimmungen dieses Punkts bestehen über die Auflösung des Kreditrahmenvertrags hinaus fort.die
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