Fondsguthaben. Der gesamte Geldwert der Fondsanteile, die durch die Anlage der Investprämie in die von Ihnen ausgewählten Fonds Ihrem Versiche- rungsvertrag zugeordnet sind. Dieser Geldwert wird bestimmt durch die Multiplikation der An- zahl der Ihrem Versicherungsvertrag zugeord- neten Fondsanteile mit dem Rücknahmepreis der Fondsanteile am maßgeblichen Bewer- tungsstichtag.
Fondsguthaben. Ist der Wert aller Fondsanteile, die Ihrem Vertrag zugeordnet sind.
Fondsguthaben. (7) Das Fondsguthaben ergibt sich aus der Zahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Fondsanteile. Den €-Wert des Fondsguthabens Ihrer Versicherung ermitteln wir dadurch, dass die Zahl der Fondsanteile mit dem Rücknahmepreis der Fondsantei- le zum jeweiligen Stichtag (§ 5) multipliziert wird. Bei Fremdwährungsfonds werden die Rücknahmepreise zum jeweiligen Stichtag in € umgerechnet.
Fondsguthaben. Das Fondsguthaben besteht aus den Anteilen der von Ihnen bestimmten Investmentfonds. Der Wert des Fondsguthabens ergibt sich, indem die Anzahl der gutgeschriebenen Investmentfonds-Anteile mit ihrem Anteils- preis multipliziert wird. → AVB Abschnitt B Haben Sie GarantiePlus vereinbart, erhalten Sie den garantierten Renten- faktor auf Basis der bei Vertragsabschluss verwendeten Unisex-Renten- tafel in voller Höhe sowie einem Rechnungszins von 0,25 Prozent p.a. → AVB Abschnitt B
Fondsguthaben. Summe aller Fondsanteile, bewertet mit ihrem Anteilswert zu einem be- stimmten Bewertungsstichtag, die ein Kunde im Rahmen seines Ver- trages an einem oder mehreren Investmentfonds hält.
Fondsguthaben. Das Fondsguthaben besteht aus den Anteilen der von Ihnen nach Ab- schnitt J bestimmten Investmentfonds. Damit sind Sie unmittelbar an der Wertentwicklung eines Sondervermögens innerhalb unseres Sicherungs- vermögens (Anlagestock) beteiligt. Das Sondervermögen wird getrennt von der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungsvermö- gens angelegt.
Fondsguthaben. 5.1. Der Sparprozess findet in Anlage- fonds statt. Im Rahmen der von Gene- rali angebotenen Anlagemöglichkeiten sind Sie für die Xxxx der Anlage selbst verantwortlich.
Fondsguthaben. Das Fondsguthaben ist der erreichte Wert der Beitragsteile, die in die von Ihnen festgelegten Investmentfonds angelegt wurden. Der Wert des Fondsguthabens zu einem Stichtag er- gibt sich aus den gutgeschriebenen Investmentfonds-Antei- len und ihrem jeweiligen Anteilswert. ☞ AVB Abschnitt B
Fondsguthaben. In der Ansparphase werden Ihre Beiträge für die fondsgebun- dene Rentenversicherung unter Berücksichtigung von Kosten in den von Ihnen nach Abschnitt J bestimmten Investment- fonds (Fondsguthaben) angelegt. Hierbei werden Beiträge für GarantiePlus (siehe Nummer 2.2) nicht berücksichtigt. Damit sind Sie unmittelbar an der Wertentwicklung eines Son- dervermögens innerhalb unseres Sicherungsvermögens (An- lagestock) beteiligt. Das Sondervermögen wird getrennt von der klassischen Kapitalanlage innerhalb unseres Sicherungs- vermögens angelegt.
Fondsguthaben. (4) Aus Ihren fondsgebundenen Sparbeiträgen (§ 13) kaufen wir Fondsanteile. Der Wert Ihrer Fondsanteile in Euro ist das Fondsguthaben. Dabei setzen wir die Fondsanteile mit dem jeweiligen Rücknahmepreis an. Bei Exchange Traded Funds (ETF) verwenden wir stattdessen den Xetra-Schlusskurs oder einen anderen von uns erzielten Kauf- oder Verkaufspreis. Das Fondsguthaben kann sich um laufende Überschussanteile erhöhen (§ 21 Absatz 1). Ausgeschüttete Erträge eines Fonds verwenden wir für den Kauf zusätzlicher Anteile desselben Fonds. Wir entnehmen guthabenabhängige Kosten aus dem Fondsguthaben. Bei Kündigung, Tod der versicherten Person oder zu Rentenbeginn verkaufen wir Ihre Fondsanteile und finanzieren daraus einen Teil der Leistungen Ihres Ver- trags. Nach Rentenbeginn haben Sie kein Fondsguthaben mehr.