Schriftverkehr, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Vertragsgrundlagen Musterklauseln

Schriftverkehr, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Vertragsgrundlagen. 7 Bevor Sie den Antrag unterzeichnen und einreichen oder einen Gegenvorschlag anneh- men, das heisst vor Abschluss des Versicherungsvertrages, haben Sie gemäss Artikel 3 VVG Anspruch auf folgende Informationen über den Vertrag: die versicherten Risiken; Dauer und Umfang des Versicherungsschutzes; die Höhe der Prämien; Ihre weiteren Pflichten und Obliegenheiten; die Einzelheiten zur Überschussbeteiligung; die Rück- kaufswerte; die Leistungen nach einer Prämienfreistellung; unsere Verpflichtungen be- züglich des Datenschutzes. Diese Informationen können Sie unserem Vorschlag/ Gegen- vorschlag und den Versicherungsbedingungen entnehmen. Sie haben gemäss Artikel 3a VVG das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen, sollten die Informationen, die Sie von uns erhalten haben, fehlerhaft oder lückenhaft gewesen sein, oder sollten Sie vor dem Vertragsabschluss nicht im Besitz der Allgemeinen bzw. FO15347D 01.18 Ergänzenden Versicherungsbedingungen gewesen sein. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen und beginnt zu laufen, sobald Sie Kenntnis von der Verletzung der Informations- pflicht und von den nachgereichten vollständigen Informationen haben. Dieses Kündi- gungsrecht erlischt in jedem Fall ein Jahr nach der Pflichtverletzung bzw. spätestens ein Jahr nach dem Vertragsabschluss. "Versicherungsnehmer" ist die Person, die Vertragspartner von Generali Per- sonenversicherungen AG ist. Da sich die Vertragsdokumente an den Versi- cherungsnehmer richten, wird dieser auch persönlich mit "Sie" angespro- chen. Die "versicherte Person" ist jene Per- son, auf deren Leben die Versiche- rung abgeschlossen wurde.
Schriftverkehr, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Vertragsgrundlagen. Anhang SIE WIR
Schriftverkehr, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Vertragsgrundlagen. 16.1. Melden Sie GENERALI jede Adressänderung! Sofern Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist ihr eine in der Schweiz wohnhafte Person als Stellvertreter anzugeben, der GENERALI alle Mitteilungen rechtsgültig zustellen kann. Alle den Versicherungsvertrag betreffenden, gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Anzeigen und Mit- teilungen von Ihnen, Ihrem Stellvertreter, den An- spruchsberechtigten oder der versicherten Person müssen in schriftlicher Form erfolgen und sind an den Sitz von GENERALI zu richten. Sie werden mit ihrem Eintreffen bei GENERALI rechtlich wirksam. GENERALI händigt Ihnen zu Vertragsbeginn eine Police aus, in welcher die wesentlichen Vertragspunkte festgehalten sind und welche bei Vertragsänderungen angepasst wird. Die Mitteilungen von GENERALI an Sie erfolgen rechtsgültig an die ihr zuletzt bekannte Adresse von Ihnen oder des von Ihnen bezeichneten Stellvertreters. Sie gelten in dem Zeitpunkt als zugegangen, in dem sie der Adressat bei Anwesenheit hätte zur Kenntnis nehmen können.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.