Forderungsabtretungen. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
Forderungsabtretungen. Abtretungen von Forderungen des AN gegenüber dem AG sind generell unzulässig.
Forderungsabtretungen. 1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Vertragspartner uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab.
2. Der Vertragspartner hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der Offenen Posten - Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
3. Ist der Vertragspartner mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Vertragspartner diese nur in unserem Namen inne.
4. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
5. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
Forderungsabtretungen. 12.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt uns der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderung zahlungshalber ab.
12.2. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist jedenfalls unverzüglich in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. des Abnehmers den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ersichtlich zu machen.
12.3. Wir sind berechtigt, in die Geschäftsbücher des Vorbehaltskäufers einzusehen, um zu prüfen, ob beim Kunden die Abtretungsvermerke angebracht worden sind. Zu dieser Bucheinsicht erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne.
12.4. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Ware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu versichern und tritt allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer in den Grenzen des § 15 VersG bereits jetzt an uns ab.
12.5. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten und/oder verpfändet werden.
Forderungsabtretungen. 11.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt uns der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderung zahlungshalber ab.
11.2. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Ware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu versichern und tritt allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer in den Grenzen des § 15 VersG bereits jetzt an uns ab.
11.3. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten und/oder verpfändet werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung steht uns eine mit 150 % der Kaufpreisforderung pauschalierte Schadenersatzforderung zu.
Forderungsabtretungen. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen,
Forderungsabtretungen. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns zum Inkasso ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist, beschränkt. Wir werden die Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner bekannt zu geben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer trägt eine allfällige Rechtsgeschäftsgebühr.
Forderungsabtretungen. 10.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Diese Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
10.2. Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmer gegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen des Auftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des jeweils geltenden Versicherungsgesetzes bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
10.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt etwaige Gegenforderungen gegen den Auftragnehmer gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen. Es sei denn, der Auftragnehmer ist Verbraucher und diese Gegenansprüche stehen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers, sind gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt.
Forderungsabtretungen. 11.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Auftrag- nehmer schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen des Auftragnehmers zahlungshalber ab. Diese Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen des Auftrag- gebers ersichtlich zu machen.
11.2. Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmer gegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftrag- geber diese nur im Namen des Auftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des jeweils geltenden Versicherungsrechts bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
11.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, etwaige Gegenforderungen gegen den Auftrag- nehmer gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen.
Forderungsabtretungen. 11.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der Waren von Kienesberger entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderung von Kienesberger zahlungshalber ab und Kienesberger nimmt diese Abtretung an.
11.2. Der Kunde hat Xxxxxxxxxxxx auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist jedenfalls unverzüglich in den Geschäftsbüchern, Liefer- scheinen, Fakturen etc. des Abnehmers den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ersichtlich zu machen.
11.3. Xxxxxxxxxxxx ist berechtigt, in die Geschäftsbücher des Vorbehalts- käufers einzusehen, um zu prüfen, ob beim Vorbehaltskäufer die Abtretungsvermerke angebracht worden sind. Zu dieser Bucheinsicht erteilt der Vorbehaltskäufer seine ausdrückliche Zustimmung.