Forschung und Innovation Musterklauseln
Forschung und Innovation. Das Land hält an seiner Strategie der Wissenschafts- und Forschungspolitik, Spitzenforschung durch strukturelle Maßnahmen zu unterstützen und wettbewerbsfähiger zu machen, fest. Die Förderin- strumente des Landes werden darauf ausgerichtet. Ziel ist die Schaffung attraktiver Rahmenbedingu n- gen und Infrastrukturen für eine erfolgreiche Forschung, die auch der Gewinnung exzellenter Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient. Die enge Kooperation mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist ein ebenso wichtiger Faktor zur Stärkung der Forschungskompetenz. Die Hochschulen entwickeln ihre Forschungsschwerpunkte fort und intensivieren zugleich die Anstren- gungen zur Einwerbung von Drittmitteln aus nationalen und internationalen Förderprogrammen, vor al- lem von DFG- und EU-Forschungsprogrammen, aber auch aus der Wirtschaft. Sie bauen ihre internen Anreizsysteme aus und unterstützen Antragsteller in geeigneter Weise. Als Erfolgsmaßstab orientieren sich die Hochschulen mindestens am vergleichbaren Bundesdurchschnitt der Drittmittel entsprechend dem jeweiligen Forschungsprofil. Die Universitäten des Landes schaffen die inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen um sich jeweils mit einem Clusterantrag auf Grundlage ihrer definierten Schwerpunkte an der nächsten Runde der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen im Jahr 2026 zu beteiligen und erfolgreich zu sein. Das MW wird diese Bemü- hungen unterstützen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes schaffen die inhaltlichen und organisa- torischen Voraussetzungen, um sich auf Grundlage ihrer definierten Schwerpunkte an der nächsten Runde der Initiative des Bundes und der Länder Innovative Hochschule voraussichtlich im Jahr 2023 zu beteiligen und erfolgreich zu sein. Das MW wird diese Bemühungen unterstützen. Das Land strebt – unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten - die jährliche Bereitstel- lung von Mitteln für die allgemeine Forschungsförderung sowie von Mitteln für Großgeräte mindestens auf dem Niveau 2017 an. Dies schließt die Unterstützung für eine notwendige Ko-Finanzierung von überregionalen Forschungsprogrammen ein. Zudem sollen die Profilierungsmittel mindestens auf dem Niveau von 2018 bereitgestellt werden.
Forschung und Innovation. [A3.1] Zur leistungsorientierten Vergabe von Forschungsverfügungsflächen werden die Emp- fehlungen aus einer Studie der HIS GmbH berücksichtigt. [A3.2] Die Hochschule verknüpft die Dienstleistungen des Technologie- und Wissenstransfer- zentrums, des KAT, der Industrielabore, des Career Center und des Alumniservice, insbeson- dere für die MINT-Fächer zu einer zentralen Serviceebene für die Wirtschaft und Gesellschaft. Der Abschluss des Prozesses wird bis 30.06.2012 z. B. durch den Internetauftritt der Hoch- schule gegenüber den o. g. Anspruchsgruppen sichtbar gemacht. [A3.3] Die Hochschule wirkt unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Gutachter der for- mativen Qualitätssicherung aktiv am Ausbau der Managementplattform des KAT mit, die bis zum 30.06.2011 die Fach- und Servicekompetenzen des Netzwerkes, in die nunmehr die Uni- versitäten und die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle einbezogen sind, zusammen- führen und mehr als bisher Verbundvorhaben mit der Wirtschaft ermöglichen. [A3.4] Die Hochschule entwickelt für das KAT-Kompetenzfeld „Ingenieurwissenschaften / Nachwachsende Rohstoffe“ eine Strategie „KAT 2013“, die einem Förderantrag nach Auslau- fen der jetzigen Förderperiode im Jahr 2013 zugrunde gelegt wird. Die Hochschule berichtet über den erreichten Stand zum 30.06.2012. [A3.5] Die Hochschule beteiligt sich 2012 an der inhaltlichen Gestaltung eines WZW- Workshops zur Metabewertung von Effizienz und Leistungen der An-Institute auf der Basis in- terner Evaluationen. [A3.6] Die Hochschule unterstützt die laufenden Aktivitäten der WZW-Plattform Nachwuchs- wissenschaftler für Sachsen-Anhalt (jährliche Veranstaltungen) insbesondere dadurch, dass den eigenen Nachwuchswissenschaftlern die Mitarbeit ermöglicht und ihnen die erforderliche Unterstützung zuteil wird. [A3.7] Zur Verstärkung der Kooperation mit der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg werden auf Basis einer „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit“, insbesondere die Ein- werbung von Verbundprojekten, der gemeinsamen Nutzung von wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (kooperative Promotio- nen) und die Mitarbeit in regionalen Forschungsnetzwerken forciert. [A3.8] Im Rahmen der Profilbildung entwickelt die Hochschule das Kompetenzfeld Mikrowel- len-ZfP (Zerstörungsfreie Prüfung mit Mikrowellen) zu einem interdisziplinär ausgerichteten Forschungsschwerpunkt in den Ingenieurwissenschaften mit dem Ziel, ein regionales Allein- stellungs...
Forschung und Innovation. 1. Die Vertragsparteien kommen überein, ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation zu intensivieren.
2. Die Vertragsparteien fördern, entwickeln und erleichtern Kooperationsmaßnahmen in den Bereichen Forschung und Innovation für friedliche Zwecke unterstützend oder ergänzend zu dem am 16. Juli 2008 in Brüssel unterzeichneten Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Neuseelands.
Forschung und Innovation. Die Kooperationsvereinbarungen der Universität mit den Forschungseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, der Fraunhofer-Gesellschaft, dem Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) und der Max-Planck-Gesellschaft werden beginnend im Jahr der Zielvereinbarung alle drei Jahre auf ihre Aktualität geprüft und ggf. präzisiert. Dabei sollten Anpassungen oder neue Vereinbarungen neben einem rechtlichen Teil vor allem auch strategische Aussagen enthalten. Für eine zielgerichtete Entwicklung der Forschung und erfolgreiche Nachwuchsentwicklung sollten zudem gemeinsame Berufungen in strategisch wichtigen Bereichen genutzt werden, um gut ausgebildete, hochkarätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Land zu halten, ein positives Klima für Ansiedlungen/Ausgründungen zu schaffen sowie die Strukturbildung der Hochschule zu unterstützen.
Forschung und Innovation. Das Drittmittelvolumen soll in der Laufzeit der Zielvereinbarung auf dem bestehenden Niveau gehalten werden. Durch eine Fokussierung der internen Forschungsförderung und deren struktureller Entwicklung zur Stärkung der Beratung zu Drittmitteln insbesondere für große Verbundvorhaben soll langfristig die Drittmittelakquise auf > 35–40 % des Globalbudgets gesteigert werden. Dies beinhaltet die Förderung relevanter Forschungsinfrastrukturen und den Ausbau interner Beratungsangebote und Förderinstrumente. Die Beratung zu und Unterstützung von Vorhaben mit hoher Relevanz für die wissenschaftliche Reputation der MLU (European Research Council, Deutsche Forschungsgemeinschaft, ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Curie-Einzel-, respektive Verbundvorhaben) wird ergänzend ausgebaut.
Forschung und Innovation. Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle beabsichtigt, sich an der in der KMK vereinbarten Erprobungsphase der hybriden postgradualen wissenschaftlich- gestalterischen Qualifikation zu beteiligen. Sie wird dafür ein Konzept vorlegen, das mit dem Wissenschaftsministerium vereinbart wird. Die Hochschule ist außerdem bereit, sich an der Entwicklung einer bundesweiten postgradualen künstlerischen Phase zu beteiligen.
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