Forschungs-/ Studienkooperationen Musterklauseln

Forschungs-/ Studienkooperationen. Auf dem Gebiet der internationalen Forschungs- und Entwicklungskooperationen wird die HAW Hamburg ihre weitgehenden Aktivitäten ausbauen und sich bemühen, am 7. Forschungsrahmenprogramm der EU sowie weiterer EU-Programme zu partizipieren. Hierzu wird die Zusammenarbeit mit den Partnern aus dem UAS7 e.V. genutzt und ausgebaut. Gemeinsam mit den Partnern der UAS7 werden die Aktivitäten verstärkt, Neuberufene in FuE zu integrieren. Die HAW Hamburg wird ihre internationalen Kontakte weiter ausbauen und vernet- zen, um den Studierenden Auslandsaufenthalte und hochwertige Doppelabschlüsse zu ermöglichen. Ein strategischer Schwerpunkt bleiben die USA. Die Zusammenarbeit mit den Schwerpunktregionen Ostasien und Ostsee wird weiter entsprechend der politischen Zielsetzung ausgebaut. Ebenso werden bestehende und im Aufbau befindliche Kooperationen und Partner- schaften verstärkt im Bereich sich europäisch vernetzender sozialer, gesundheitlicher und öffentlicher Dienstleistungen. U.a. ist eine Vertretung und Mitarbeit im European Social Network (ESN), der Vereinigung öffentlicher Sozialverwaltungen in Europa mit Sitz in Brighton, angestrebt. Die HAW Hamburg koordiniert für alle Hamburger Hochschulen die Leonardo- Aktivitäten.
Forschungs-/ Studienkooperationen. Die HCU wird weiterhin die internationale Zusammenarbeit fördern und in diesem Zu- sammenhang so weit wie möglich - unter Nutzung der EU-Förderprogramme - die po- litischen Zielsetzungen und regionalen Schwerpunkte der wissensbasierten Cluster berücksichtigen. Insbesondere sollen die Kontakte in den englischsprachigen Raum ausgebaut werden. Dazu wird in einem ersten Schritt eine Kooperation auf Bachelor- Niveau mit dem renommierten Liberal Arts College Bryn Mawr in Philadelphia (USA) angestrebt. In diesem Zusammenhang sollen spezielle Austauschprogramme einge- richtet werden. Um die Aussichten auf Realisierbarkeit von Austauschbeziehungen insbesondere mit Nordamerika und Australien zu erhöhen, ist darüber hinaus der Aufbau einer fachori- entierten „Deutsch-Summer School“ geplant.
Forschungs-/ Studienkooperationen. Die HAW Hamburg wird die internationale Zusammenarbeit weiter intensivieren und in diesem Zusammenhang so weit wie möglich die politischen Zielsetzungen, die sich schwerpunktmäßig auf die Regionen Ostsee, Ostasien und französische Regionen (Mi- di-Pyrénées und Aquitaine) fokussieren, berücksichtigen. Sie wird dabei ggf. auch geeignete EU-Förderprogramme nutzen.
Forschungs-/ Studienkooperationen. Die TUHH wird die internationale Zusammenarbeit weiter intensivieren und in diesem Zusammenhang so weit wie möglich die politischen Zielsetzungen, die sich schwer- punktmäßig auf die Regionen Ostsee, Ostasien und französische Regionen (Midi- Pyrénées und Aquitaine) fokussieren, berücksichtigen. Die TUHH wird dabei ggf. auch geeignete EU-Förderprogramme nutzen. Die TUHH arbeitet des Weiteren mit der vom Senat eingesetzten Marketing GmbH (Wachsende Stadt) zusammen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.