Common use of Fortsetzung mit den Erben Clause in Contracts

Fortsetzung mit den Erben. Verstirbt ein Anleger so wird dieser Treuhandvertrag mit seinen Erben fortgesetzt. Die Erben haben ihre erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Ein Testa­ mentsvollstrecker hat sich durch Vorlage des Originals oder einer Ausfertigung seines Testamentsvollstreckungs­ zeugnisses zu legitimieren. Der Förderkreis darf denjenigen, der sich als Erbe oder Testamentsvollstrecker ausweist, als Berechtigten ansehen und die treuhänderische Beteiligung des Erblassers auf ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere mit schuldbefreiender Wirkung an ihn leisten.

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Samples: www.westdeutsch.oikocredit.de

Fortsetzung mit den Erben. Verstirbt ein Anleger so wird dieser Treuhandvertrag mit seinen Erben fortgesetzt. Die Erben haben ihre erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Ein Testa­ mentsvollstrecker Testamentsvollstrecker hat sich durch Vorlage des Originals oder einer Ausfertigung seines Testamentsvollstreckungs­ zeugnisses Testamentsvollstreckungszeugnisses zu legitimieren. Der Förderkreis darf denjenigen, der sich als Erbe oder Testamentsvollstrecker ausweist, als Berechtigten ansehen und die treuhänderische Beteiligung des Erblassers auf ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere mit schuldbefreiender Wirkung an ihn leisten.

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Samples: Treuhandvertrag (Anlage 1 Zur Beitrittsvereinbarung)

Fortsetzung mit den Erben. Verstirbt ein Anleger so wird dieser Treuhandvertrag mit seinen Erben fortgesetzt. Die Erben haben ihre erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Ein Testa­ mentsvollstrecker Testamentsvollstrecker hat sich durch Vorlage des Originals oder einer Ausfertigung seines Testamentsvollstreckungs­ zeugnisses Testamentsvollstreckungszeugnisses zu legitimieren. Der Förderkreis darf denjenigen, der sich als Erbe oder Testamentsvollstrecker ausweist, als Berechtigten ansehen ansehen. und die treuhänderische Beteiligung des Erblassers auf ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere mit schuldbefreiender Wirkung an ihn leisten.

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Samples: Treuhandvertrag

Fortsetzung mit den Erben. Verstirbt ein Anleger so wird dieser Treuhandvertrag mit seinen Erben fortgesetzt. Die Erben haben ihre erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Ein Testa­ Testa- mentsvollstrecker hat sich durch Vorlage des Originals oder einer Ausfertigung seines Testamentsvollstreckungs­ zeugnisses Testamentsvollstreckungszeugnis- ses zu legitimieren. Der Förderkreis darf denjenigen, der sich als Erbe oder Testamentsvollstrecker ausweist, als Berechtigten Berechtig- ten ansehen und die treuhänderische Beteiligung des Erblassers Erblas- sers auf ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere insbeson- dere mit schuldbefreiender Wirkung an ihn leisten.

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Samples: Treuhandvertrag