Fotografie Musterklauseln

Fotografie. Jeder Vertragspartner kann Fotografien der Koproduktion von Fotografen seiner Xxxx herstellen lassen und den anderen Vertragspartnern zur Nutzung der Verfügung stellen. Hierzu bestätigen die Vertragspartner, die dazu erforderlichen Nutzungsrechte an deren Fotos erhalten zu haben.
Fotografie. 10. Hostess-, Model-, Veranstaltungs-, Fremdsprachen-Service und Produktpräsentation
Fotografie. Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Fotografien, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch en Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Anbieter und der Kunde erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen Sofern der Kunde für die Erstellung der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, da...
Fotografie. 8. Datenschutzrichtlinien
Fotografie. Fotografie Kostenvoranschläge individuell auf Anfrage! • Vorbesprechung und Bildkonzept erarbeiten (2h) • 1 Shootingtag /max 6h (Porträtfotoshooting, Studio und/oder Location & Requisiten, etc.) • Bild-Nachbearbeitung nach Vereinbarung • Output nach Vereinbarung, ca. 30-80 Fotos. • Übergabe via Dropbox in 3 Größen • Bilder auf der Webseite einpflegen • Feedbackschleife, kleine Ausbesserungen Die Nutzung von xxx.xxxxxxxxx.xx ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die jeweilige Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics auf xxx.xxxxxxxxx.xx wird auf der Webseite angeführt. Verschwiegenheit: Die Vertragspartner verpflichten sich, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. yourmedia behandelt alle internen Vorgänge und erhaltene Informationen, die durch die Arbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind vertraulich.
Fotografie. In der Fotografie, konkret im Bereich der fachübergreifenden Studienwerkstatt, ist es erforderlich, die umfangreichen neu hinzugekommenen Aufgabenbereiche digitale Aufnahme- und Produktionsmöglichkeiten seitens der Studierenden umfassender zu betreuen. Die vielfältigen Möglichkeiten der analogen Fotografie, insbesondere im La- borbereich, dürfen dabei gleichzeitig an einer Kunsthochschule nicht aufgegeben wer- den. Im Gegensatz zu den angewandten Hochschulen profiliert sich die Akademie in der künstlerischen Fotografie, die sowohl in ihrer Historie als auch in der Kunst der Gegenwart vermitteln muss. Verglichen mit den anderen Kunsthochschulen (wie bei- spielsweise der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig oder der Medienhoch- schule Köln) hat die Akademie der Bildenden Künste München ernorme Defizite im personellen Bereich, die ausgeglichen werden sollen. Auch vor dem Hintergrund der Auflösung der Staatlichen Fachakademie für Fotografie im Jahre 2004 (vormals Baye- rische Staatslehranstalt für Photographie), die nicht nur angewandte Fotografen, son- dern auch namhafte Fotokünstler hervorgebracht hat, sieht sich die Kunstakademie in der Pflicht, für eine hervorragende Ausbildung in diesem Bereich zu sorgen und so den Fotografiestandort München, der untrennbar mit der Geschichte dieses Mediums verbunden ist, weiter zu betonen.
Fotografie. Während der Reisen von Travelbase können Fotografen beauftragt werden, die Atmosphäre mit Fotos und Videos einzufangen. Wer sich für eine Travelbase-Reise anmeldet, erklärt sich mit der Verwendung dieser Bilder einverstanden, in denen er selbst zu Werbezwecken auftreten darf. Der Reisende hat das Recht, dies durch einfache schriftliche Anfrage an xxxx@xxxxxxxxxx.xx spätestens am Tag der Abreise abzulehnen.
Fotografie. Der Veranstalter ist berechtigt, für Werbezwecke Filmaufnahmen und Fotografien von Ständen und ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen. Hierbei ist es möglich, dass urheberrechtlich, markenrechtlich oder anderweitig geschützte Zeichen sichtbar sind. Für diesen Fall räumt der Aussteller dem Veranstalter das Recht ein, diese im Zusammenhang mit dem Messestand zu fotografieren oder zu filmen und die Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen, insbesondere zu Werbezwecken und zu Zwecken der Berichterstattung über das Event. Dies schließt die Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung und die Unterlizenzierung ein. Der Aussteller sichert zu, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein und verzichtet auf alle Einwendungen aus dem Eigentümer- und Nutzungsrecht. Sollte Dritten Ansprüche wegen einer unberechtigten Nutzung dieser Zeichen in Werbematerialien oder der Eventberichterstattung gegenüber dem Veranstalter geltend machen, so ist der Aussteller verpflichtet, den Veranstalter von allen Ansprüchen freizuhalten, einschließlich Kosten der Rechtsverfolgung. Andere Personen als die vom Veranstalter beauftragten, benötigen für Aufnahmen jeder Art die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Veranstalters. Ein Antragsformular hierfür steht zum Download im Ausstellerbereich bereit.
Fotografie. 7.1. Allgemeine Bildrechte / Nutzungsrecht insbesondere der öffentlichen Darstellung.
Fotografie. 4.1 Durch die HFA oder durch ihre Fotografen erstellte Bilder dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der HFA weder im Original noch bei der Reproduktion fototechnisch verän- dert, verfremdet oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Verstoß berechtigt die HFA zu einer Vertragsstrafe in Höhe von zusätzlichen 100 Prozent der vereinbarten Vergütung.