Fotografie. 7.1. Allgemeine Bildrechte / Nutzungsrecht insbesondere der öffentlichen Darstellung.
Fotografie. Wir möchten Sie bitten, Menschen besonders auch Kinder zurückhaltend und respektvoll oder nur mit deren Einverständnis bzw. der Eltern zu fotografieren.
Fotografie. Hostess-, Model-, Veranstaltungs-, Fremdsprachen-Service und Produktpräsentation
Fotografie. 4.1 Durch die HFA oder durch ihre Fotografen erstellte Bilder dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der HFA weder im Original noch bei der Reproduktion fototechnisch verän- dert, verfremdet oder an Dritte weitergegeben werden. Ein Verstoß berechtigt die HFA zu einer Vertragsstrafe in Höhe von zusätzlichen 100 Prozent der vereinbarten Vergütung.
4.2 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die HFA nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend des Aufwands.
4.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des AG an Dritte erteilt werden, übernimmt die HFA gegenüber dem AG keinerlei Haftung. Die HFA tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
4.4 Sofern die HFA nicht ausdrücklich zusichert, dass die auf ihren Fotografien abgebilde- te Personen oder Inhaber von Rechten an dort abgebildeten Werken die Einwilligung zu einer Verwertung erteilt haben, hat der AG etwaige im Einzelfall notwendige Zustimmun- gen dieser Dritten selbst einzuholen.
Fotografie. In der Fotografie, konkret im Bereich der fachübergreifenden Studienwerkstatt, ist es erforderlich, die umfangreichen neu hinzugekommenen Aufgabenbereiche digitale Aufnahme- und Produktionsmöglichkeiten seitens der Studierenden umfassender zu betreuen. Die vielfältigen Möglichkeiten der analogen Fotografie, insbesondere im La- borbereich, dürfen dabei gleichzeitig an einer Kunsthochschule nicht aufgegeben wer- den. Im Gegensatz zu den angewandten Hochschulen profiliert sich die Akademie in der künstlerischen Fotografie, die sowohl in ihrer Historie als auch in der Kunst der Gegenwart vermitteln muss. Verglichen mit den anderen Kunsthochschulen (wie bei- spielsweise der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig oder der Medienhoch- schule Köln) hat die Akademie der Bildenden Künste München ernorme Defizite im personellen Bereich, die ausgeglichen werden sollen. Auch vor dem Hintergrund der Auflösung der Staatlichen Fachakademie für Fotografie im Jahre 2004 (vormals Baye- rische Staatslehranstalt für Photographie), die nicht nur angewandte Fotografen, son- dern auch namhafte Fotokünstler hervorgebracht hat, sieht sich die Kunstakademie in der Pflicht, für eine hervorragende Ausbildung in diesem Bereich zu sorgen und so den Fotografiestandort München, der untrennbar mit der Geschichte dieses Mediums verbunden ist, weiter zu betonen.
Fotografie. Der Veranstalter ist berechtigt, für Werbezwecke Filmaufnahmen und Fotografien von Ständen und ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen. Hierbei ist es möglich, dass urheberrechtlich, markenrechtlich oder anderweitig geschützte Zeichen sichtbar sind. Für diesen Fall räumt der Aussteller dem Veranstalter das Recht ein, diese im Zusammenhang mit dem Messestand zu fotografieren oder zu filmen und die Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen, insbesondere zu Werbezwecken und zu Zwecken der Berichterstattung über das Event. Dies schließt die Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung und die Unterlizenzierung ein. Der Aussteller sichert zu, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein und verzichtet auf alle Einwendungen aus dem Eigentümer- und Nutzungsrecht. Sollte Dritten Ansprüche wegen einer unberechtigten Nutzung dieser Zeichen in Werbematerialien oder der Eventberichterstattung gegenüber dem Veranstalter geltend machen, so ist der Aussteller verpflichtet, den Veranstalter von allen Ansprüchen freizuhalten, einschließlich Kosten der Rechtsverfolgung. Andere Personen als die vom Veranstalter beauftragten, benötigen für Aufnahmen jeder Art die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Veranstalters. Ein Antragsformular hierfür steht zum Download im Ausstellerbereich bereit.
Fotografie. Jeder Vertragspartner kann Fotografien der Koproduktion von Fotografen seiner Xxxx herstellen lassen und den anderen Vertragspartnern zur Nutzung der Verfügung stellen. Hierzu bestätigen die Vertragspartner, die dazu erforderlichen Nutzungsrechte an deren Fotos erhalten zu haben.
Fotografie. Während der Reisen von Travelbase können Fotografen beauftragt werden, die Atmosphäre mit Fotos und Videos einzufangen. Wer sich für eine Travelbase-Reise anmeldet, erklärt sich mit der Verwendung dieser Bilder einverstanden, in denen er selbst zu Werbezwecken auftreten darf. Der Reisende hat das Recht, dies durch einfache schriftliche Anfrage an xxxx@xxxxxxxxxx.xx spätestens am Tag der Abreise abzulehnen.
Fotografie. 8. Datenschutzrichtlinien
8.1 Datenschutz und Cookies
Fotografie. Fotografie Kostenvoranschläge individuell auf Anfrage! • Vorbesprechung und Bildkonzept erarbeiten (2h) • 1 Shootingtag /max 6h (Porträtfotoshooting, Studio und/oder Location & Requisiten, etc.) • Bild-Nachbearbeitung nach Vereinbarung • Output nach Vereinbarung, ca. 30-80 Fotos. • Übergabe via Dropbox in 3 Größen • Bilder auf der Webseite einpflegen • Feedbackschleife, kleine Ausbesserungen
8. Datenschutzrichtlinien