Frachtbrief. 4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, obliegt das Ausfüllen des Frachtbriefs dem Absender. 4.2 Angaben zur Verwendung des Frachtbriefs enthält das GLV-CIM. 4.3 Gemäß Artikel 6 § 9 CIM kann der Frachtbrief in elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen. Die Einzelheiten der Verwendung eines elektronischen Frachtbriefs werden zwischen den Vertragsparteien in einer besonderen Vereinbarung geregelt. Die dem GLV-CIM entsprechenden Ausdrucke des elektronischen Frachtbriefs werden durch die Vertragsparteien als dem Frachtbrief auf Papier gleichwertig anerkannt.
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Samples: Allgemeine Leistungsbedingungen
Frachtbrief. 4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, obliegt das Ausfüllen des Frachtbriefs Frachtbriefes dem Absender.
4.2 Angaben zur Verwendung des Frachtbriefs Frachtbriefes enthält das GLV-CIM.
4.3 Gemäß Gemäss Artikel 6 § 9 CIM kann der Frachtbrief in elektronischen elekt- ronischen Datenaufzeichnungen bestehen. Die Einzelheiten der Verwendung eines elektronischen Frachtbriefs werden zwischen den Vertragsparteien in einer besonderen Vereinbarung geregelt. Die dem GLV-CIM entsprechenden Ausdrucke des elektronischen elektroni- schen Frachtbriefs werden durch die Vertragsparteien als dem Frachtbrief auf Papier gleichwertig anerkannt.
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Samples: Tarif
Frachtbrief. 4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, obliegt das Ausfüllen des Frachtbriefs Frachtbriefes dem Absender.
4.2 Angaben zur Verwendung des Frachtbriefs Frachtbriefes enthält das GLV-CIM.
4.3 Gemäß Gemäss Artikel 6 § 9 CIM kann der Frachtbrief in elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen. Die Einzelheiten der Verwendung eines elektronischen Frachtbriefs werden zwischen den Vertragsparteien Vertragspar- teien in einer besonderen Vereinbarung geregelt. Die dem GLV-CIM entsprechenden Ausdrucke des elektronischen Frachtbriefs werden durch die Vertragsparteien als dem Frachtbrief auf Papier gleichwertig gleich- wertig anerkannt.
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Samples: Eisenbahngütertarif
Frachtbrief. 4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, obliegt das Ausfüllen des Frachtbriefs Frachtbriefes dem Absender.
4.2 Angaben zur Verwendung des Frachtbriefs Frachtbriefes enthält das GLV-CIM.
4.3 Gemäß Gemäss Artikel 6 § 9 CIM kann der Frachtbrief in elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen. Die Einzelheiten der Verwendung eines elektronischen Frachtbriefs werden zwischen den Vertragsparteien in einer besonderen Vereinbarung geregelt. Die dem GLV-CIM entsprechenden Ausdrucke des elektronischen Frachtbriefs werden durch die Vertragsparteien als dem Frachtbrief auf Papier gleichwertig anerkannt.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Frachtbrief. 4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, obliegt das Ausfüllen des Frachtbriefs Frachtbriefes dem Absender.
4.2 Angaben zur Verwendung des Frachtbriefs Frachtbriefes enthält das GLV-CIM.
4.3 Gemäß Artikel 6 § 9 CIM kann der Frachtbrief in elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen. Die Einzelheiten der Verwendung eines elektronischen Frachtbriefs werden zwischen den Vertragsparteien in einer besonderen Vereinbarung geregelt. Die dem GLV-CIM entsprechenden Ausdrucke des elektronischen Frachtbriefs werden durch die Vertragsparteien als dem Frachtbrief auf Papier gleichwertig anerkannt.
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Samples: Tarifvertrag