Fragen zur Ausschreibung Musterklauseln

Fragen zur Ausschreibung. Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebots Fragen ergeben sollten, sind diese bei der Kontaktstelle zu stellen. Hierbei ist auf die Ausschreibung sowie das Aktenzeichen Bezug zu nehmen. Ein späterer Verweis auf existierende Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen, ist ausgeschlossen.
Fragen zur Ausschreibung. Bieterfragen zum Ausschreibungsinhalt müssen im Programm−Assistenten über das "Fragen− und Antwortenforum" schriftlich an die Vergabestelle gerichtet werden. w‌‌ Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A, Abschnitt 2).
Fragen zur Ausschreibung. Alle Fragen zur Ausschreibung sind so rechtzeitig zu stellen, so dass die Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen kann. Die Verdingungsunterlagen ergänzende oder berichtigende Angaben werden allen Bietern schriftlich, per E-Mail mitgeteilt, ebenso Antworten auf Fragen grundsätzlicher Art. Die Fragen sind in schriftlicher Form an die oben genannte Ansprechperson zu richten und müssen konkreten Bezug auf den Unterpunkt der Vergabeunterlagen nehmen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Fragen kurzfristig zu beantworten. Die Klärung von Fragen hat grundsätzlich keinen Einfluss auf gesetzte Termine. Beim Ausfüllen der Ausschreibungsunterlagen hat sich der Bieter an das vorgegebene Format zu halten. An Stellen, die mit gekennzeichnet sind, ist eine ausführliche Beantwortung ggf. auf einem gesonderten Blatt unter Bezugnahme auf den entsprechenden Unterpunkt beizufügen. Die Beantwortung der Fragen ist mit den dementsprechenden Erläuterungen vorzunehmen. Positionen, die mit "ja" beantwortet werden, müssen im Angebotspreis enthalten sein. Positionen, die als A-Kriterium gekennzeichnet sind, gelten als Mindestanforderungen und sind vom Bieter uneingeschränkt zu erfüllen. Positionen die als Bewertungskriterium gekennzeichnet sind werden nach der UfAB VI Tabelle bewertet. Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Hier sind der Bietername, die Anschrift und evtl. Bemerkungen einzutragen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.