FRANKLIN GLOBAL TARGET EURO INCOME 2025 FUND Musterklauseln

FRANKLIN GLOBAL TARGET EURO INCOME 2025 FUND. Anlageklasse Rentenfonds Basiswährung Euro (EUR) Merkmale des Fonds: Der Fonds verfolgt sein Anlageziel und seine Anlagepolitik über einen Zeitraum von fünf Jahren, wie unten ausführlich dargelegt. Nach dem „Zeitraum der Zusammenstellung der Vermögenswerte“ wird der Fonds bis zur Fälligkeit, d. h. am 24. Juli 2025 („Fälligkeit“), für weitere Zeichnungen geschlossen. Anlageziele Das Anlageziel des Fonds besteht darin, regelmäßige Erträge zu erzielen, indem er über einen Zeitraum von fünf Jahren vorrangig in Hochzins- Unternehmensanleihen mit vorab festgelegter Rendite zum Zeitpunkt der Investition investiert und den Schutz des Kapitals der Anteilsinhaber anstrebt. Bei ausschüttenden Anteilen strebt der Fonds unter normalen Marktbedingungen eine jährliche durchschnittliche Ausschüttung (basierend auf der Yield-to-Worst des Portfolios am Ende des Zeitraums der Zusammenstellung der Vermögenswerte, d. h. der niedrigsten potenziellen Rendite, die ein Anleger von dem Portfolio erwarten kann, wenn keiner der Anleiheemittenten ausfällt) von bis zu 2,5 % (gebührenbereinigt und bereinigt um Puffer*) an. Es gibt keine Garantie, dass der Fonds sein Renditeziel erreicht oder die angestrebte durchschnittliche Ausschüttung vornimmt. Der Nettoinventarwert der Anteile kann jedoch am Ende des Hauptanlagezeitraums oder danach infolge der Ausschüttungspolitik des Fonds, der Kosten des Fonds, anderer nachteiliger Marktbedingungen oder von Ausfällen der Emittenten von Portfoliotiteln niedriger sein als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Investition. Anlagepolitik Der Fonds investiert in erster Linie in Schuldtitel, die von Unternehmen weltweit (unter anderem auch in den Schwellenländern) ausgegeben wurden, wobei im Hinblick auf bestimmte Wirtschaftszweige oder die Marktkapitalisierung keine Grenzen vorgegeben sind. Sämtliche Anlagen lauten auf Euro. Da sich das Anlageziel dieses Fonds durch eine flexible und anpassungsfähige Anlagepolitik eher erreichen lassen dürfte, kann der Fonds auch nach Anlagemöglichkeiten bei anderen Arten von Wertpapieren, einschließlich staatlicher und staatsähnlicher Schuldtitel, suchen. Der Fonds investiert in die unten genannten Investment-Grade-Schuldtitel („Hochzins- Schuldtitel“) oder Wertpapiere ohne Rating, die vom Anlageverwalter als den unten genannten Investment-Grade- Papieren gleichwertig eingestuft sind. Die Anlage in Hochzins- Schuldtiteln kann 100 % des Gesamtnettovermögens des Fonds ausmachen. Der Fonds investiert nicht direkt in ausfallg...
FRANKLIN GLOBAL TARGET EURO INCOME 2025 FUND. Benchmark: Keine Benchmark Verwendung der Benchmark und Ähnlichkeit des Fonds mit der Benchmark Der Fonds wird aktiv verwaltet und ist nicht an eine Benchmark gebunden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.