Servicegebühren. 2.5.1. Beantragung eines Service von DJI
Servicegebühren. Sie willigen ein, uns für unsere Services zu bezahlen, und dass diese Zahlungen nicht rückerstattungsfähig sind.
Servicegebühren. Anteile der Klasse D1 Anteile der Klasse D2 Anteile der Klasse D3 Anteile der Klasse D4
Servicegebühren. 6.1 Airbnb kann von Gastgebern („Gastgebergebühren“) und/oder Gästen („Gastgebühren“) für die Nutzung der Airbnb-Plattform Gebühren erheben (zusammen „Servicegebühren“). Weitere Informationen dazu, wann Servicegebühren anfallen und wie diese berechnet werden, finden Sie auf unserer Servicegebühren-Seite.
6.2 Die jeweils anfallenden Servicegebühren (einschließlich etwaiger Steuern) werden einem Gastgeber oder Xxxx vor der Veröffentlichung bzw. Buchung eines Inserats angezeigt. Airbnb kann die Servicegebühren jederzeit ändern, und wird die Mitglieder unter Wahrung einer angemessenen Frist vor dem Inkrafttreten einer Gebührenänderung informieren. Solche Gebührenänderungen haben keinen Einfluss auf Buchungen, die vor dem Inkrafttreten der Gebührenänderung vorgenommen wurden.
6.3 Sie sind für die Begleichung aller Servicegebühren verantwortlich, die Sie Airbnb schulden. Die jeweiligen Servicegebühren (einschließlich etwaiger Steuern) werden von Airbnb Payments eingezogen. Airbnb Payments wird sämtliche Gastgebergebühren vom Inseratspreis vor einer Auszahlung an den Gastgeber abziehen. Sämtliche Gastgebühren sind in den Gesamtgebühren, welche von Airbnb Payments eingezogen werden, enthalten. Sofern auf der Airbnb-Plattform nichts anderes angegeben wird, sind Servicegebühren nicht erstattungsfähig.
Servicegebühren. (a) Überblick Einzubringender Teilfonds Aufnehmender Teilfonds Klassen Klasse I Klasse IF Klasse P Klasse PF Klasse PH Klasse N Klasse I Klasse IF Klasse P Klasse PF Klasse PH Klasse N Gebühr der Verwaltungsg esellschaft / Verwaltungsg ebühr / Verwahrstelle ngebühr Die Servicegebühr, mit der die Kosten der zentralen Verwaltungsstelle, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und der Unterstützungsfunktion des einbringenden Fonds gedeckt werden, beläuft sich auf maximal 0,6 % p.a. und wird auf Grundlage des durchschnittlichen täglichen Nettoinventarwerts des einbringenden Fonds im entsprechenden Monat berechnet. Die tatsächliche Vergütung der Verwahrstelle, ihrer Korrespondenzbanken, der Verwaltungsstelle und der Verwaltungsgesellschaft beläuft sich insgesamt auf maximal 0,6 % p.a. Unbeschadet des Vorstehenden sieht der Verkaufsprospekt des aufnehmenden Fonds vor, dass sich die Vergütung der Verwahrstelle, ihrer Korrespondenzbanken, der Verwaltungsstelle und der Verwaltungsgesellschaft auf insgesamt maximal 1,6 % p.a. (ohne MwSt.) des gesamten durchschnittlichen Nettovermögens des aufnehmenden Fonds belaufen kann. Bis zu Bis zu Bis zu Bis zu Bis zu Bis zu Bis zu Bis zu Bis zu Bis zu Bis zu Bis zu Anlageverwalt ungsgebühr* 0,6 % p.a. 1,00 % p.a. 1,2 % p.a. (unter Umstände n werden Rabatte oder Rückverg ütungen gewährt) 2,00 % p.a. (unter Umstände n werden Rabatte oder Rückverg ütungen gewährt) 1,2 % p.a. (unter Umstände n werden Rabatte oder Rückverg ütungen gewährt) 0,6 % p.a. 0,6 % p.a. 1,00 % p.a. 1,2 % p.a. (unter Umstände n werden Rabatte oder Rückverg ütungen gewährt) 2,00 % p.a. (unter Umstände n werden Rabatte oder Rückverg ütungen gewährt) 1,2 % p.a. (unter Umstände n werden Rabatte oder Rückverg ütungen 0,6 % p.a. gewährt) Performanceg ebühr** 20 %, wie nachfolge nd näher beschrieb en k. A. 20 %, wie nachfolge nd näher beschrieb en k. A. 20 %, wie nachfolgend näher beschrieben 20 %, wie nachfolge nd näher beschrieb en k. A. 20 %, wie nachfolge nd näher beschrieb en k. A. 20 %, wie nachfolgend näher beschrieben Taxe d'abonnement 0,01 % 0,05 % 0,05 % 0,01 % 0,05 % 0,05 %
(i) den einzubringenden Teilfonds wird auf Grundlage des durchschnittlichen täglichen Nettoinventarwerts des Teilfonds berechnet.
(ii) den aufnehmenden Teilfonds wird täglich rückwirkend auf Grundlage des durchschnittlichen Nettovermögens der entsprechenden Anteilklasse berechnet und ist monatlich nachträglich zahlbar. ** Die Performancegebühr beider Teilfonds basiert auf der H...
Servicegebühren. Die Berechnung Servicegebühren erfolgt durch den IBM Business Partner. Alle Serviceleistungen während der regulären IBM Geschäftszeiten sowie bei kundenkritischen Problemen außerhalb der regulären IBM Geschäftszeiten sind in den Servicegebühren im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung enthalten. Alle mit den Aktivitäten am Aufstellungsort in Zusammenhang stehenden Reisekosten sind mit den Servicegebühren im Rahmen dieser Leistungsvereinbarung abgedeckt. Im Übrigen gelten die Regelungen der sonstigen im Bestellschein aufgeführten Vertragsbedingungen.
Servicegebühren. 11.1 Der Abonnent zahlt DATENDO die in der Auftragsbestätigung angegebenen Vergütungen (die "Servicegebühren"), die sich aus einer jährlichen Pauschalgebühr und nach Aufwand berechneten Gebühren zusammensetzen. Soweit die Abo-Übersicht zum Zeitpunkt der Bestellung etwaige Rabatte oder Aktionspreise aufweist, werden diese im Rahmen der Auftragsbestätigung entsprechend abgebildet.
11.2 Die jährliche Pauschalgebühr wird DATENDO dem Abonnenten erstmal zum Wirksamkeitsdatum des Abos und im Falle der Verlängerung zum Beginn eines jeden folgenden 12-Monatszeitraums in Rechnung stellen.
11.3 Die nach Aufwand berechneten Gebühren wird DATENDO dem Abonnenten monatlich nachträglich zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stundensätzen in Rechnung stellen. Die Abrechnung erfolgt in Intervallen von 15 Minuten (je angefangenen Intervall). Für die nach Aufwand zu vergütenden Services werden den Rechnungen Leistungsnachweise beigefügt, aus denen ein Überblick zu den erbrachten Services ihrem Umfang und ihrem Inhalt nach hervorgeht. Sämtliche Servicegebühren sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum an den Dienstleister zu zahlen.
11.4 Ist der Abonnent mit der Zahlung der Servicegebühren vierzehn (14) Tage oder länger im Verzug, kann DATENDO den Zugang zur My.DATENDO-Software aussetzen.
11.5 Die Rechnungen werden auf elektronischem Wege übermittelt.
11.6 Sämtliche Beträge, die in diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag genannt werden, verstehen sich, sofern der Kontext nichts Anderes erfordert, zzgl. der anwendbaren Umsatzsteuer.
11.7 Durch An- und Abreise zu Terminen an anderen Orten als dem Sitz von DATENDO verursachte Reisezeiten werden zu den in der Abo-Übersicht angegebenen Stundensätzen vergütet.
11.8 Der Abonnent wird die DATENDO die bei der Erbringung der Services entstandenen Reiskosten erstatten. DATENDO ist frei in der Xxxx des Reisemittels, der Unterkunft und der Verpflegung. Zu erstattende Aufwände bzw. zu vergütende Reisezeiten werden auf den monatlichen Rechnungen von DATENDO separat ausgewiesen.
Servicegebühren. Der Kunde hat alle Gebühren zu zahlen, die in allen abgeschlossenen Handelsverträgen festgelegt sind. Sofern in einem Handelsvertrag nicht anders angegeben, basieren die Gebühren auf den erworbenen Services und nicht auf der tatsächlichen Nutzung. Die erworbenen Services können während der jeweiligen Subscriptiondauer nicht reduziert werden.
Servicegebühren. Die Berechnung der Servicegebühren für diesen Service erfolgt auf Basis der Anzahl GDPS Lizenzen auf den unterstützten Maschinen. Es gelten ansonsten die allgemeinen Regelungen des Enhanced Technical Support.
Servicegebühren. 6.2.1. Die Bank hat das Recht, für die erbrachte Dienstleitung eine in der Preisliste und/oder im Vertrag festgelegte Gebühr zu erheben und der Kunde ist verpflichtet, diese zu zahlen.
6.2.2. Neben den Positionen in der Preisliste und den vertraglichen Vereinbarungen trägt der Kunde die Aufwendungen der Bank, die sich aus den im Interesse des Kunden ausgeführten Handlungen ergeben (z. B. Kommunikationskosten, Notargebühren usw.) und die mit Rechtsbeziehungen verbundenen Kosten (z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheit, Veräußerung, Löschung, Versicherung und Schuldeneinziehung).
6.2.3. Für die in der Preisliste nicht angeführten Dienstleistungen haftet der Kunde je nach den tatsächlichen Aufwendungen der Bank.
6.2.4. Falls anstelle der bisherigen Währung der Transaktionsbeziehung eine neue Währung in Umlauf kommt, hat die Bank das Recht, die Währung der Transaktionsbeziehung einseitig zu ändern und die vermögensbezogenen Verpflichtungen in die in Umlauf gekommene Währung auf Grundlage des offiziellen Währungskurses, der europäischen Zentralbank,umzurechnen.