Anlageziel des Fonds Musterklauseln

Anlageziel des Fonds. Der Amundi Gold Stock bewirbt in Artikel 8 der Offenlegungsverordnung dargelegte ökologische und soziale Merkmale und kann teilweise in Wirtschaftstätigkeiten investieren, die zu [einem] Umweltziel[en] beitragen. Es ist daher gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (die "Taxonomie-Verordnung") verpflichtend, Infor- mationen über die getätigten ökologisch nachhaltigen Investitionen offenzulegen. Die Taxonomie Verordnung zielt darauf ab, Wirtschaftsaktivitäten zu identifizieren, die als ökologisch nachhal- tig gelten ("Taxonomie konforme Aktivitäten"). In Artikel 9 der Taxonomie Verordnung werden solche Aktivitäten anhand ihres Beitrages zu sechs Umwelt- zielen bestimmt: - Eindämmung des Klimawandels - Anpassung an den Klimawandel - Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen; - Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; - Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung; - Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leistet, keines der anderen 5 Umweltziele wesentlich beeinträchtigt (Grund- satz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen") und unter Einhaltung des in Artikel 18 der Taxonomie Verordnung festgelegten Mindestschutzes erfolgt und die technischen Prüfkriterien erfüllt, die von der Euro- päischen Kommission gemäß der Taxonomie-Verordnung festgelegt wurden. Der Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" gilt nur für die dem Fonds zugrunde liegen- den Investitionen, die den Kriterien der Europäischen Union für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten Rechnung tragen. Angaben dazu, ob der Fonds in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert, die zu den in Artikel 9 der Taxonomie- Verordnung genannten Zielen beitragen, finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen - Vorvertrag- liche Informationen“. Weitere Informationen über den Ansatz von Amundi in Bezug auf die Taxonomie-Verordnung finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen - Nachhaltigkeits-(ESG)-Grundsätze“ sowie unter „Vorvertragliche Informationen“ und in der Erklärung „Offenlegung gem. Art 10 der Offenlegungsverordnung“ von Amundi auf xxx.xxxxxx.xx. Bei Fragen zur Taxonomie Verordnung wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgesellschaft unter der E-Mail Adresse: XXX.XxxxxxxxxxxxxXxxxxxXxxxxxx@xxxxxx.xxx Das finanzielle Anlageziel des Fonds ist die Erzielung eines l...
Anlageziel des Fonds. Anlageziel des Fonds ist das Erreichen der Total-Return-Nettoperformance des MAC Global Solar Energy Index (der „Referenzindex“) abzüglich Gebühren, Kosten und Transaktionskosten. Weitere Informationen zu den Komponenten und Auswahlkriterien des Referenzindex sind nachstehend im Abschnitt „Allgemeine Beschreibung des Referenzindex“ angegeben.
Anlageziel des Fonds. Anlageziel des Fonds ist das Erreichen der Performance des ICE BofA Diversified Core Plus Fixed Rate Preferred Securities Net Total Return Index (der „Referenzindex“) abzüglich Gebühren, Kosten und Transaktionskosten. Weitere Informationen zu den Komponenten und Auswahlkriterien des Referenzindex sind nachstehend im Abschnitt „Allgemeine Beschreibung des Referenzindex“ angegeben.
Anlageziel des Fonds. Das Anlageziel des Fonds ist die Erzielung einer langfristigen Gesamtrendite, indem er in ein aktiv verwaltetes Portfolio von Unternehmensanleihen investiert, welche bestimmte Kriterien für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung („ESG“) erfüllen.
Anlageziel des Fonds. Anlageziel des Fonds ist das Erreichen der Total-Return-Performance des Bloomberg MSCI Sterling Liquid Corporate ESG Weighted SRI Bond Index (der „Referenzindex“) abzüglich Gebühren, Kosten und Transaktionskosten. Weitere Informationen zu den Komponenten und Auswahlkriterien des Referenzindex sind nachstehend im Abschnitt „Allgemeine Beschreibung des Referenzindex“ angegeben.

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.