Freie Verwendung des Emissionskapitals im Rahmen des Unternehmensgegenstands Musterklauseln

Freie Verwendung des Emissionskapitals im Rahmen des Unternehmensgegenstands. Das Netto-Emissionskapital aus der Platzierung der Schuldver- schreibungen kann von der Emittentin zur Finanzierung ihrer all- gemeinen Geschäftstätigkeit gemäß dem Unternehmensgegen- stand / der gesellschaftsvertraglichen Aufgaben genutzt werden, das heißt etwa im freien unternehmerischen Ermessen investiert und insbesondere zur Aufbringung von Kaufpreisen für den Er- werb von Kraftwerken bzw. von Anteilen an Projektgesellschaften genutzt werden. Dabei können auch Projektvermittlungsprovisio- nen anfallen. Soweit solche Projektvermittlungsprovisionen wäh- rend der Emissionsphase an eine Konzerngesellschaft zu zahlen sind, wird die jeweilige Höhe gemäß den Investitionskriterien durch Veröffentlichung auf die Webseite der Emittentin unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx den Anleihegläubigern of- fengelegt. Weiterhin ist insbesondere die Verwendung der Mittel zur notwendigen Kapitalausstattung der Projektgesellschaften geplant, damit diese ihren Verpflichtungen aus der Entwicklung, dem Bau und dem Betrieb der Photovoltaikprojekte nachkommen können. Soweit andere Finanzierungen bestehen sollten, ist auch eine Verwendung zur Ablösung von diesen Finanzierungen denk- bar. Darüber hinaus kann die Emittentin im Rahmen ihres Unter- nehmensgegenstands gemäß den Investitionskriterien bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Betrags der von der Emittentin be- gebenen Finanzierungsinstrumente auch Projektentwicklungsvor- haben durchführen. Eine Mittelverwendungskontrolle dieser Schuldverschreibungen findet nicht statt. Das Kapital der Anleihegläubiger geht also in das Vermögen der Emittentin über und kann von ihr im Rahmen des Unternehmens- gegenstands frei verwendet werden. Es besteht etwa das Risiko, dass die angestrebten Zinszahlungen auf die Schuldverschreibun- gen nicht erwirtschaftet werden können und / oder die Rückzah- lung des Kapitals der Schuldverschreibungen nicht erfolgen kann, weil keine oder keine geeigneten oder nicht genug geeigneten In- vestitionen getätigt werden können bzw. die Investitionen nicht die angestrebten Zahlungen auf die Schuldverschreibungen er- wirtschaften oder weil die benötigten Mittel nicht liquide zur Ver- fügung stehen. Auch könnten Investitionen, zumindest teilweise, erst mit zeitlicher Verzögerung getätigt werden, sodass das von der Emittentin eingeworbene Kapital aus den Schuldverschreibun- gen zu verzinsen ist, ohne von der Emittentin in Projekte investiert worden zu sein. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Projek...

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  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.